# 13 / 2016
25.11.2016

Freihandelsabkommen mit China: Meilenstein für Schweizer Firmen

Zusammenfassende Beurteilung aus Sicht der Wirtschaft

Das Abkommen stellt in einer Gesamtbetrachtung eine signifikante Verbesserung gegenüber der Situation vor dem 1. Juli 2014 dar. Die Schweizer Wirtschaft hat durch das FHA einen besseren Zugang zum chinesischen Markt und in den kommenden Jahren einen Vorteil gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten. Langfristig besonders positiv sind aus Sicht von economiesuisse die Überprüfungsklausel und die wichtige Rolle des Gemeinsamen Ausschusses. Damit kann das Abkommen weiterentwickelt werden. Wenn China später beispielsweise mit der EU ein Freihandelsabkommen mit besseren Zutrittsbedingungen vereinbaren sollte, können China und die Schweiz analoge Erleichterungen vereinbaren. Mit dem Instrument des Gemischten Ausschusses wird es einfacher möglich sein, die Interessen der Schweizer Wirtschaft auf der Basis des Freihandelsabkommens nicht nur einzubringen, sondern auch voranzubringen. Dies schafft die Basis für einen nachhaltigen und ernsthaften Dialog unter den Wirtschaftspartnern. Es ist diese Verlässlichkeit und langfristige Ausrichtung, die China besonders schätzt. Mit dem Freihandelsabkommen bekräftigt China, dass es Marktöffnungen vornimmt und keine protektionistische Aussenwirtschaftspolitik verfolgt. Somit ist das Abkommen auch ein starkes aussenwirtschaftspolitisches Signal von China.

Das Freihandelsabkommen ist für beide Länder ein wichtiger Schritt. Die Symbolik eines solchen Schrittes ist bedeutend, wie der Vergleich zu 1950 zeigt: Die Schweiz profitiert noch heute davon, dass sie als einer der ersten westlichen Staaten die Volksrepublik China anerkannt hat.

Jedes Freihandelsabkommen hat spezifische Anforderungen und Regeln, die für die Unternehmen im Export und Import gelten. Dabei geht es besonders um die Anwendung der Ursprungsregeln und die korrekte Ausstellung der entsprechenden Ursprungsnachweise. Wie gewohnt eignen sich die Firmen das Fachwissen an, um die verbesserten Marktzutrittsbedingungen in beide Richtungen nutzen zu können. economiesuisse begleitet die Anwendung und Umsetzung des Abkommens weiterhin gemeinsam mit seinen Mitgliedern und in Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Schweizer Unternehmen das Potenzial des Freihandelsabkommens voll ausschöpfen können.

Fragen zum Freihandelsabkommen?

Unternehmen mit Fragen zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China können economiesuisse per E-Mail oder mit einem Anruf kontaktieren ([email protected]; [email protected]; +41 44 421 35 35). Wir nehmen so schnell wie möglich die Abklärungen vor.

Wichtigste Links zu den offiziellen Dokumenten

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China sowie die wichtigsten Dokumente sind abrufbar unter:

Weitere Ansprechpartner für Unternehmen

Swiss-Chinese Chamber of Commerce

Höschgasse 89
CH-8008 Zürich
+ 41 44 421 38 88
[email protected]
www.sccc.ch

Switzerland Global Enterprise 

Stampfenbachstrasse 85
CH-8021 Zürich
+ 41 44 365 51 51
[email protected]
www.switzerland-ge.com

Schweizerische Exportrisikoversicherung

Zeltweg 63
CH-8032 Zürich
+ 41 58 551 55 55
[email protected]
www.serv-ch.com