# 13 / 2016
25.11.2016

Freihandelsabkommen mit China: Meilenstein für Schweizer Firmen

Seit über zwei Jahren ist das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China in Kraft. Eine erste Zwischenbilanz zeigt, dass nicht nur grosse Schweizer Firmen, sondern auch viele KMU den erleichterten Zugang zum chinesischen Markt nutzen. Und davon profitieren. Wir haben genauer hingeschaut, wie das Freihandelsabkommen nach rund zwei Jahren funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ist ein Meilenstein für die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Das umfassende bilaterale Abkommen wurde am 6. Juli 2013 in Peking von beiden Ländern unterzeichnet und trat per 1. Juli 2014 in Kraft. Die Schweiz ist das erste kontinentaleuropäische Land, welches mit dem Reich der Mitte ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Ein wirtschaftlich und symbolisch wichtiger Schritt, der die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen stärkt.

Seit über zwei Jahren ist das Freihandelsabkommen mit China in Kraft. Das vorliegende dossierpolitik zieht eine Zwischenbilanz: Welche Erfahrungen haben Schweizer Unternehmen in der Anwendung und Umsetzung des Abkommens gemacht, mit welchen Herausforderungen sehen sie sich konfrontiert und wie sehen die Perspektiven aus? 

Bereits vor Inkrafttreten des Abkommens war bei den Schweizer Firmen ein grosses Interesse festzustellen. Die Informationsveranstaltung von economiesuisse im Juni 2014 war mit Interessenten von KMU bis Grossunternehmen verschiedenster Branchen bis auf den letzten Platz besetzt. Die Signalwirkung des privilegierten Zugangs zum grossen, wachsenden Markt Chinas hat auch Firmen in der Schweiz in Bewegung gesetzt, welche bisher wenige bis keine Freihandelsabkommen genutzt haben.

Insgesamt wird die grosse Mehrheit der Zolltarifpositionen und des Schweizer Exportvolumens (etwa 95 Prozent) zollvergünstigt. Der Zollabbau erfolgte teils bei Inkrafttreten des Freihandelsabkommens (FHA), teils mittels jährlicher Abbauschritte im Rahmen von Übergangsfristen (oft fünf oder zehn, in Einzelfällen zwölf oder 15 Jahre; bei rund drei Prozent der Tarifpositionen oder rund 16 Prozent des Exportvolumens werden die Zölle um 60 Prozent reduziert). Auch beim geistigen Eigentum, den Zollverfahren und bei den Dienstleistungen haben China und die Schweiz Verbesserungen vereinbart. Bei den Agrargütern bleiben die Interessen der Schweizer Bauern gewahrt.

Im September 2016 fand in Peking das zweite Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China statt. Die im Abkommen verankerte Überprüfungsklausel sieht vor, alle zwei Jahre die im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen zu überprüfen. Das ist dieses Jahr das erste Mal der Fall.

Position economiesuisse

  • Das Freihandelsabkommen der Schweiz mit China ist eine wichtige Errungenschaft – damit erhalten die Schweizer Unternehmen einen privilegierten Zugang zum grossen und dynamisch wachsenden Markt Chinas.
  • Die Überprüfungsklausel im Freihandelsabkommen sieht vor, die vereinbarten Zollkonzessionen periodisch zu überprüfen. Damit ist das Abkommen nicht statisch, was von der Wirtschaft positiv bewertet wird.
  • Das Freihandelsabkommen sieht noch keinen vollumfänglichen Zollabbau vor. Für Schweizer Exportunternehmen ist es darum wichtig, dass weitere Zollkonzessionen beim Import nach China vereinbart werden.
  • Die Nutzung des Abkommens setzt weitere Massnahmen aufseiten der Export- und Importfirmen voraus, besonders beim Ursprungsnachweis. Wichtig für die Schweizer Unternehmen ist, dass der Aufwand der vorzulegenden Dokumente in China auf ein Minimum reduziert wird.
  • Chinas systematische, routinemässige Überprüfung des Direktversands verursacht unnötigen administrativen Aufwand in den Unternehmen. Diese sollten von zusätzlichen Angaben, die belegen, dass ihre Sendungen über Drittstaaten unter ständiger Zollkontrolle waren, entlastet werden. Entscheidend für präferenzberechtigte Warensendungen ist der Nachweis des Ursprungs, der überprüft werden kann. Die Schweiz sollte mit China die Vorteile eines risikobasierten Ansatzes diskutieren.
  • Die Verbesserungen im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums werden begrüsst. Die Schweiz und China gehen damit zum Teil über das TRIPS-Abkommen der WTO hinaus.