# 13 / 2016
25.11.2016

Freihandelsabkommen mit China: Meilenstein für Schweizer Firmen

Das Freihandelsabkommen Schweiz-China auf einen Blick

Zahlreiche Bestimmungen des umfassenden Vertragswerks verhelfen den hiesigen Unternehmen zu einem besseren Zugang zum chinesischen Markt mit 1,3 Milliarden potenziellen Kunden.

Zollreduktionen

Insgesamt wird die grosse Mehrheit der Zolltarifpositionen und des Schweizer Exportvolumens (etwa 95 Prozent) ab Inkrafttreten des FHA oder nach einer Übergangsfrist von fünf oder zehn, in Einzelfällen von zwölf oder 15 Jahren zollfrei oder zollvergünstigt sein. Bei rund drei Prozent der Tarifpositionen oder rund 16 Prozent des Exportvolumens werden die Zölle um 60 Prozent reduziert. Übergangsfristen und Teilzollabbau betreffen Produkte, bei denen China unter anderem angesichts des teilweise wesentlich höheren Zollniveaus bei Industrieprodukten (durchschnittlich 8,6 Prozent gegenüber 1,8 Prozent der Schweiz) besonderen Anpassungsbedarf geltend gemacht hat. Bei rund fünf Prozent des Schweizer Exportvolumens gibt es bisher keine Zollerleichterungen.

Bei den Branchen bestehen gewisse Unterschiede. Besonders betroffen von den Schutzbedürfnissen Chinas sind ausgewählte Produkte der MEM-Industrie, der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie der Uhrenindustrie, Präzisionsinstrumente und Bijouterie.

Bei Präzisionsinstrumenten, Uhren und Bijouterie betrug der Anteil der Schweizer Exporte nach China im Jahr 2015 27 Prozent mit einem wertmässigen Total von 2461 Millionen Franken. 1337 Millionen Franken machten die Uhren aus mit einem Anteil am Gesamttotal der Schweizer Exporte nach China von 14,9 Prozent.

Um die Zusammenarbeit im Uhrenbereich zu stärken, haben der Schweizerische und der Chinesische Uhrenverband sowie das SECO und das Ministry of Industry and Information Technology (MIIT) im Mai 2013 ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet. Dieses sieht die Schaffung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung vor, die als Plattform für den wirtschaftlichen Austausch und für Kooperation dient. Das Memorandum verfolgt das Ziel, die Entwicklung der Handelsströme, den Schutz des geistigen Eigentums sowie der Herkunftsangaben zu fördern. Zwei Sitzungen dieser Arbeitsgruppe, an welcher die oben genannten Themen konstruktiv besprochen wurden, haben mittlerweile stattgefunden. Die Schweizer Uhrenindustrie ist namentlich an einem Abbau der steuerlichen Hindernisse sowie an einer verbesserten Durchsetzung der Immaterialgüterrechte auf chinesischem Boden interessiert.

MEM: Die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie hatte 2015 einen Anteil an den Schweizer Exporten nach China von 38 Prozent mit einem wertmässigen Total von 3380 Millionen Franken.

Chemie und Pharma: Die chemisch-pharmazeutische Industrie exportierte 2015 Waren im Wert von 3358 Millionen Franken, was einem Anteil von 37,5 Prozent an den Ausfuhren nach China entspricht.

Textil- und Bekleidungsindustrie: Die Textil- und Bekleidungsindustrie verzeichnete 2015 einen Export nach China von rund 105 Millionen Franken und einen Anteil von 1,2 Prozent an den Ausfuhren nach China. Der Einkauf von Textilien und Bekleidung aus China (z.B. Vormaterialien wie Garne oder Fertigprodukte wie Heimtextilien oder Bekleidung) erfolgt seit Inkrafttreten des Abkommens zollfrei. Umgekehrt gilt für gewisse Waren aus der Schweiz beim Import in China ein Zollabbauplan, insbesondere der Bekleidungsbereich ist davon betroffen.

Die Zollsatzreduktionen umfassen die grosse Mehrheit der Schweizer Exporte nach China. Nach Ende der Übergangsfristen können rund 80 Prozent aller Zollzahlungen auf Schweizer Exportgütern eingespart werden. Dies unterstreicht, dass China seinen Markt weit öffnet. Die im Abkommen verankerte Überprüfungsklausel sieht vor, dass die vereinbarten Zollkonzessionslisten periodisch alle zwei Jahre überprüft werden. Am zweiten Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China am 14. September 2016 in Peking haben die beiden Länder die Weiterentwicklung des Abkommens diskutiert. Für Schweizer Exportunternehmen ist es wichtig, dass weitere Zollkonzessionen beim Import in China vereinbart werden können. Es gilt die gegenseitigen Vorteile und Komplementaritäten eines verbesserten präferenziellen Marktzugangs für Schweizer Waren auf dem chinesischen Markt aufzuzeigen: Während chinesische Unternehmen hochqualitative Vorleistungen günstiger einkaufen können und vom Schweizer Know-how profitieren, können Schweizer Unternehmen ihre teils hochtechnischen Nischenprodukte zu konkurrenzfähigen Preisen auf dem chinesischen Markt anbieten. Schweizer Waren ergänzen das chinesische Angebot, ohne dieses zu konkurrenzieren. economiesuisse begleitet diesen Prozess in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern und den Schweizer Behörden.