Symbolbild: verschiedenes Gemüse

Unsere Agrarpolitik bleibt eigenständig

Faktencheck Nr. 10: Die Gegner des Rahmenabkommens mit der EU behaupten, dass die Schweizer Landwirtschaftspolitik unter die Herrschaft der EU falle. Sie fürchten das Ende der eigenständigen Agrarpolitik, weil staatliche Beihilfen oder das Gentech-Verbot bei den Importen infrage gestellt würden. Ein kurzer Faktencheck zeigt, warum die Schweiz nicht um ihre eigenständige Agrarpolitik fürchten muss.

Behauptung: Mit dem Rahmenabkommen würde die EU die Schweizer Agrarpolitik alleine bestimmen.

Tatsachen: Das bestehende Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist seit 2002 in Kraft. Es ist wie die Abkommen über die Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr sowie die technischen Handelshemmnisse (MRA) Bestandteil des Rahmenabkommens. Alle diese Bereiche müssen durch bilaterale Abkommen zwischen den Parteien vereinbart werden und durch die Schweiz autonom, unter Respektierung der direktdemokratischen Verfahren, in Schweizer Recht überführt werden. Zu sagen, die Schweiz könne ihre Agrarpolitik nicht mehr eigenständig gestalten, ist also falsch.

Auch an den staatlichen Beihilfen für die Landwirtschaft – insbesondere die Direktzahlungen, welche die Bauern in der Schweiz erhalten – ändert das Rahmenabkommen nichts. Die darin enthaltenen Beihilfebestimmungen können nur auf Bereiche angewendet werden, für welche im entsprechenden Binnenmarktabkommen staatliche Beihilfen ausdrücklich verboten sind. Das ist zurzeit nur beim Luftverkehrsabkommen der Fall. Es gibt also keine generelle Anwendung des Verbots von Beihilfen auf andere Bereiche. Das heisst, es gibt keine sogenannten «horizontalen Effekte».

Befürchtet wird auch, dass das Rahmenabkommen das «Schoggigesetz» – also das Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten – nichtig macht. Dieses Gesetz regelt den Preisausgleichsmechanismus im Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten und setzt die vertraglichen Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 um. Dieses untersteht aber nicht dem Rahmenabkommen. Entsprechend bleibt auch das Schoggigesetz von den Regeln zur dynamischen Rechtsübernahme oder zu staatlichen Beihilfen unberührt.

Wollen die Schweiz und die EU dereinst das Freihandelsabkommen modernisieren, läge es an beiden Parteien, ihre Anliegen betreffend Preisausgleichsmassnahmen in die Verhandlungen einzubringen. Ein modernisiertes Freihandelsabkommen würde ausserdem nur dann unter das Rahmenabkommen und dessen Beihilferegeln fallen, wenn es durch die Modernisierung zu einem Binnenmarktabkommen mit Rechtsharmonisierung werden sollte. Auch dies ist Verhandlungssache und untersteht der souveränen Entscheidung der Schweiz.

Ebenso wenig müsste sich die Schweiz der Gentechnik öffnen, sollte das Rahmenabkommen zustande kommen. Das Landwirtschaftsabkommen nimmt den Import von gentechnisch verändertem Saatgut bereits heute explizit aus. Und wie bereits erwähnt, hat auch mit einem Rahmenabkommen stets das Stimmvolk das letzte Wort und könnte das Gentechnik-Importverbot aufrechterhalten.

Etliche Gegner des Rahmenabkommens sehen Freihandelsabkommen als den besseren Weg, weil sie der Schweiz in der Agrarpolitik angeblich mehr Spielraum lassen. Doch das Gegenteil ist wahr: Bei allen aktuellen Verhandlungen über Freihandelsabkommen ist die Öffnung des Schweizer Agrarmarkts ein kontroverses Thema. Wenn also die Erosion des bilateralen Wegs zumindest teilweise durch neue Freihandelsabkommen aufgefangen werden soll, dann setzt dies die Schweizer Agrarpolitik sicher stärker unter Druck als das Rahmenabkommen.

Übrigens: Wussten Sie, warum die Gurken nicht mehr krumm sind? Das kam so: Die EU erliess 1988 eine Richtlinie, welche die Krümmung der Salatgurken bestimmte. Also eigentlich sollte das schmackhafte Gemüse gerade sein, um als «Extra» klassiert zu werden. Besagte Richtlinie 1677/88 hält denn auch fest, dass die Krümmung höchstens 10 Millimeter pro 10 Zentimeter Länge betragen darf. Die Gurkenkrümmungsverordnung wurde natürlich die Lachnummer für Kabarettisten und Kritiker der Überregulierung. Die EU-Kommission schaffte daher die berühmte Verordnung per 2009 wieder ab – gegen den Widerstand einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Doch das tat der Popularität gerader Gurken keinerlei Abbruch – sie blieben auch nach der Abschaffung die Norm. Für Gemüsebauern, Handel und Konsumenten sind sie einfach praktischer: Sie kennen bestimmt den Dichtestress im Gemüsefach ihres Kühlschranks …


FAKTENCHECK RAHMENABKOMMEN

In unserer Sommerserie «Faktenchecks zum Rahmenabkommen» sind bereits folgende Beiträge erschienen:

1. Uups! 60 Prozent des Stimmvolkes glatt vergessen

2. Dürfen wir nur noch im Sommer schwimmen?

3. Warum Angela Merkel nie Bundesrätin werden kann

4. Wie das Rahmenabkommen unsere Souveränität stärkt

5. Die Steuerhoheit der Kantone bleibt gewahrt

6. Rahmenabkommen stärkt Schweizer Bildungssystem

7. Lohnschutz bleibt Sache der Sozialpartner

8. Die Mär vom Tod der Kantonalbanken

9. Warum es falsch ist, die Opferrolle einzunehmen