Institutionelles Abkommen Schweiz-EU
Die Schweiz und die EU sind gegenseitig wichtige Handelspartner. 52 Prozent der Schweizer Exporte gehen in den europäischen Binnenmarkt. 70 Prozent unserer Exporte stammen aus der EU. Es ist deshalb zentral, dass die vertragliche Basis dieser engen Wirtschaftsbeziehungen gesichert und weiterentwickelt werden soll. Das institutionelle Abkommen schafft hierfür eine stabile und zukunftsfähige Grundlage. Es ermöglicht zudem den Abschluss weiterer Marktzugangsabkommen und eine vertiefte Zusammenarbeit in weiteren Bereichen.
Unsere Position
- Die Schweizer Wirtschaft braucht stabile, vertraglich geregelte und zukunftsfähige Beziehung mit der EU. Sie ist die wichtigste Handelspartnerin.
- Für die Fortführung des bilateralen Wegs ist der Abschluss eines institutionellen Abkommens unabdingbar. Es gibt keine gleichwertigen Alternativen.
- Es braucht aber noch weitere Klarstellungen betreffend Umfang der Rechtsübernahmepflicht, der staatlichen Beihilfen und der Rolle der Sozialpartner unter dem Entsenderecht der EU.
- Die Prioritäten für die Beziehungsgestaltung Schweiz-EU liegen dabei auf: Marktzugang, internationale Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Rechtssicherheit.
Als Exportnation braucht die Schweiz einen exzellenten Zugang zu ausländischen Märkten. Dieser wird über die WTO, Freihandelsabkommen und bilaterale Verträge sichergestellt.
Faktencheck zum Institutionellen Abkommen
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Warum Angela Merkel nie Bundesrätin werden kann
Wie das Rahmenabkommen unsere Souveränität stärkt
Die Steuerhoheit der Kantone bleibt gewahrt
Rahmenabkommen stärkt Schweizer Bildungssystem
Lohnschutz bleibt Sache der Sozialpartner
Die Mär vom Tod der Kantonalbanken
Veröffentlichung der Direktion für europäische Angelegenheiten
Der Bundesrat hat den Entwurf des institutionellen Abkommens am 7. Dezember 2018 veröffentlicht. Das Abkommen wurde auf Französisch verhandelt. Deshalb ist der französische Entwurf des Abkommenstextes massgebend.
Hier den franz. Entwurf des Abkommenstextes nachlesen
Ebenfalls am 7. Dezember wurde eine Zusammenfassung zum Entwurf und den Verhandlungen veröffentlicht.
Institutionelles Abkommen Schweiz–EU: Das Wichtigste in Kürze
Im Januar 2019 folgte dann eine inoffizielle Übersetzung des Entwurfs auf Deutsch.
Hier den deutschen Entwurf des Abkommenstextes nachlesen
Zudem wurde im Januar auch ausführliche Erläuterungen zum institutionellen Abkommen veröffentlicht.
Erläuterungen zum Institutionellen Abkommen Schweiz–EU
Das enge bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU verdeutlicht auch diese Publikation mit wertvollem Zahlenmaterial:
Timeline
29 November – Der Ständerat knüpft die zweite Kohäsionsmilliarde and die Bedingung, dass die EU Diskriminierende Massnahmen unterlässt.
7 Dezember – Der Bundesrat nimmt das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis. Der Abkommensentwurf wird in der Verhandlungssprache Französisch veröffentlicht. Er weist das EDA an die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments, die Kantone, die politischen Parteien, die Sozialpartner und andere betroffene Kreise zu konsultieren.
17 Dezember – Die EU-Kommission verlängert die Börsenäquivalenz für sechs Monate bis Ende Juni.
14 Januar – economiesuisse veröffentlicht das erste Dossierpolitik zum Institutionellen Abkommen
15 Januar – Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) führt ein öffentliches Hearing mit Expertinnen und Experten zum Institutionellen Abkommen durch.
16 Januar – Der Bundesrat beschliesst die Modalitäten für die Konsultationen zum Entwurf des institutionellen Abkommens. Der Bundesrat wird sich im Frühling mit dem Stand der Konsultationen befassen. Der Abkommensentwurf wurde für die Konsultation ins Deutsche und Italienische übersetzt. Zusätzlich wird ein erläuterndes Dokument in den drei Amtssprachen veröffentlicht.
31 Januar – economiesuisse spricht sich an der Jahresmedienkonferenz für den Abschluss des Institutionellen Abkommens aus, erwartet allerdings die Klärung drei Punkte.
12 Februar – Ökonomen Hearing zur Bedeutung der Bilateralen: Ökonomen von Avenir Suisse, KOF, Seco, Swissmem, economiesuisse und weiteren Institutionen treten vor die Medien, um den Wert der bilateralen Abkommen mit der EU von verschiedensten Seiten her zu beleuchten.
19 Februar – Der Rat der Europäischen Union veröffentlicht Schlussfolgerungen zu den Beziehungen der EU zur Schweiz. Der Rat ruft den Bundesrat dazu das Abkommen zu billigen und dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.
19 Februar – economiesuisse veröffentlicht das zweite Dossierpolitik zum Institutionellen Abkommen
23. Februar – Die FDP Fraktion beschliesst ein «Ja aus Vernunft» zum Institutionellen Abkommen.
13 März – Der Ständerat lehnt die Motion von Ständerat Thomas Minder ab. Die Motion hätte den Bundesrat beauftragt das Institutionelle Abkommen weder zu paraphieren noch zu unterschreiben.
18 März – Der Nationalrat stimmt dem zweiten Kohäsionsbeitrag grundsätzlich zu, schliesst sich aber dem Ständerat an und knüpft den Beitrag an die Einstellung diskriminierender Massnahmen von Seiten der EU.
Experten Publikationen
Professorin Christa Tobler und Jaques Beglinger, Mitglied der Geschäftsleitung von SwissHoldings, ergänzen ihre juristischen Erläuterungen zum institutionellen Abkommen regelmässig. Die aktuellste Version steht auf der Website eur-charts.eu zum Download bereit.
Guide to the institutional negotiations Switzerland – EU
Avenir Suisse hat eine Einschätzung des institutionellen Abkommens mit Fokus auf den Arbeitsmarkt veröffentlicht. Dabei werden die positiven Effekte des bilateralen Wegs auf den Arbeitsmarkt aufgezeigt und der Lohnschutz wirtschaftlich eingeordnet.
Einschätzung des institutionellen Abkommens (InstA) mit der EU mit Fokus auf den Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Konsultationen zum institutionellen Rahmenabkommen ersuchte der Bundesrat am 16. Januar 2019 die beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) Stellung zu nehmen. Die WAK-N hat dazu Anhörungen durchgeführt. Zusätzlich hat sie bei Professor Carl Baudenbacher und Professor Philipp Zurkinden Rechtsgutachten eingholt. Professor Carl Baudenbacher befasst sich mit der Streitentscheidungsregelung des institutionellen Abkommens.
Professor Philipp Zurkinden befasst sich im Ersten Teil mit den Staatsbeihilfen, dem Freihandelsabkommen Schweiz-EU und weiteren Fragen.
Institutionelles Abkommen - Rechtsgutachten zuhanden der WAK-N
Im zweiten Teil befasst sich Professor Philipp Zurkinden, in Zusammenarbeit mit Bernhard C. Lauterburg, mit den Auswirkungen des institutionellen Abkommens auf die flankierenden Massnahmen.