Kantonalbank

Die Mär vom Tod der Kantonalbanken

Faktencheck Nr. 8 zum Rahmenabkommen: Die Gegner des Rahmenabkommens mit der EU behaupten, das Abkommen würde staatliche Beihilfen derart einschränken, dass die Schweiz auf ihre Kantonalbanken und Gebäudeversicherungen verzichten müsste. Das ist eines der am lautesten vorgetragenen Argumente gegen das Rahmenabkommen – und zugleich einer der grössten Irrtümer.

Behauptung: Das Rahmenabkommen verbietet Kantonalbanken und verunmöglicht kantonale Gebäudeversicherungen.

Tatsachen: Das Rahmenabkommen betrifft weder Kantonalbanken noch kantonale Gebäudeversicherungen, denn es sieht keine horizontalen Effekte bei den staatlichen Beihilfen vor. Das klingt zunächst technisch, ist aber einfach erklärt: Das Rahmenabkommen regelt nur Bereiche für die fünf Binnenmarktabkommen zwischen der Schweiz und der EU: Luft- und Landverkehr, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse sowie Landwirtschaft. Es betrifft deshalb auch nur staatliche Beihilfen, die bereits heute in diesen Abkommen drinstehen – und diese lassen sich nicht auf andere Bereiche übertragen. Letzteres wäre ein sogenannter horizontaler Effekt. Abgesehen vom Luftverkehrsabkommen enthält keiner der Verträge Regeln zu staatlichen Beihilfen. Deshalb ist die Wirtschaftsförderung der Kantone weiterhin möglich wie gehabt. Kantone können also Kantonalbanken mit Staatsgarantien schützen oder Gebäudeversicherungen unterstützen. Auch Bergbahnen oder Schulen sind nicht betroffen. Übrigens gibt es in der EU unzählige Beispiele, wie Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Österreich ihre Landesbanken mit Steuergeldern in Millionenhöhe vor dem Konkurs bewahrt haben.

Übrigens: Wussten Sie, dass der teuerste Versicherungsfall für Kunst sich in Frankfurt ereignete, einem britischen Museum einen Erweiterungsbau bescherte und zwei österreichische Mechaniker reich machte?

1994 stahlen drei Männer drei Gemälde aus der Kunsthalle in Frankfurt. Zwei der Bilder gehörten dem Londoner Tate-Museum, das diese nach Frankfurt ausgeliehen hatte. Die beiden Meisterwerke von William Turner waren versichert, insgesamt für 24 Millionen Pfund. Da die Ermittlungen erfolglos blieben, zahlten die Versicherungen den Betrag aus. Die Tate-Gallery gab aber nicht auf. Sie zahlte acht Millionen Pfund an die Versicherungen und erhielt somit das Recht an den Bildern, sollten diese wiederauftauchen. Mithilfe eines Anwalts kaufte das Tate-Museum in der Folge das eine Bild von einem vermutlichen Mafiosi aus Jugoslawien für 1,7 Millionen Pfund, dann zahlte es zwei Millionen Euro an zwei österreichische Automechaniker, die das zweite Bild bei sich in der Werkstatt gefunden hatten. Angeblich leistete sich das Museum mit den rund 12 Millionen Euro, die von der Versicherungssumme übrig blieben, einen neuen Erweiterungsbau.


FAKTENCHECK RAHMENABKOMMEN

In unserer Sommerserie «Faktenchecks zum Rahmenabkommen» sind bereits folgende Beiträge erschienen:

1. Uups! 60 Prozent des Stimmvolkes glatt vergessen

2. Dürfen wir nur noch im Sommer schwimmen?

3. Warum Angela Merkel nie Bundesrätin werden kann

4. Wie das Rahmenabkommen unsere Souveränität stärkt

5. Die Steuerhoheit der Kantone bleibt gewahrt

6. Rahmenabkommen stärkt Schweizer Bildungssystem

7. Lohnschutz bleibt Sache der Sozialpartner

9. Warum es falsch ist, die Opferrolle einzunehmen

10. Unsere Agrarpolitik bleibt eigenständig