# 2 / 2024
19.03.2024

Freihandelsabkommen mit Indien: Ein Meilenstein für die Schweizer Aussenwirtschaft

Die drei wichtigsten Punkte im Freihandelsabkommen mit Indien

1. Zollerleichterungen

Indien hat im internationalen Vergleich hohe Importzölle (gewichteter Durchschnitt von 6.2 Prozent auf alle importierten Waren im Jahr 2020, siehe unten). Kern eines Freihandelsabkommens ist der Zollabbau. Das Freihandelsabkommen mit Indien bringt gemäss Schätzungen für 95.3 Prozent der Schweizer Exporte von Industrieprodukten einen vollständigen oder teilweisen Abbau. Für den Zollabbau sind ab Inkrafttreten des Abkommens Zollabbaufristen von 0 bis 10 Jahren vorgesehen – je nach Produkt. Auch die Ursprungsregeln – Voraussetzung für die Nutzung der Zollvorteile – wurden vereinfacht. Bestimmte Industriegüter werden keine Zollerleichterungen erhalten. Agrargüter sind nicht tangiert.

Indien erhebt im internationalen Vergleich hohe Importzölle

2. Verbesserungen beim Geistigen Eigentum

Der Schutz Geistigen Eigentums – insbesondere Patente und Markenrechte – ist von zentraler Bedeutung für die innovationsbasierte Schweizer Exportwirtschaft. Hier wurden mit Indien Verbesserungen ausgehandelt. In Zukunft sind weitere Verbesserungen anzustreben.

3. Förderung von Direktinvestitionen

Bei den Direktinvestitionen werden ambitiöse Ziele angestrebt. Indien erwartet Direktinvestitionen seitens EFTA-Unternehmen in der Höhe von insgesamt USD 100 Milliarden sowie die Schaffung von 1 Million Arbeitsplätze über die nächsten 15 Jahre.