# 15 / 2019
06.11.2019

Sammelklagen: kaum Nutzen, viele Gefahren

Kollektiver Rechtsschutz im Überblick

Kollektiver Rechtsschutz umfasst alle Rechtsinstrumente, die zur Durchsetzung der Ansprüche einer Vielzahl von gleich oder gleichartig geschädigten Personen dienen. Solche Instrumente bieten die Möglichkeit der Bündelung der Interessen und Ressourcen in entsprechenden Verfahren.

Zwei Typen von Schäden

Beim kollektiven Rechtsschutz stehen zwei Schadens- oder Anspruchstypen im Vordergrund:

  • Bei Streuschäden handelt es sich um Schäden, bei welchen eine Vielzahl von Personen in gleicher oder gleichartiger Weise betroffen ist, der Einzelne jedoch lediglich einen wertmässig kleinen Schaden erleidet. Das Besondere liegt darin, dass ein solcher Schaden auf den Einzelnen bezogen ausserordentlich klein sein kann (wenige Franken oder gar Rappen), in der Gesamtheit aber in die Millionen gehen kann.
  • Bei einem Massenschaden wird eine Vielzahl von Personen in gleicher oder gleichartiger Weise betroffen und jede Person in einer für sie erheblichen Weise geschädigt. Für den einzelnen Kläger unterscheiden sich Massenschäden nicht von normalen Schäden.