# 7 / 2023
20.11.2023

Bundesfinanzen 2024: Die Politik ist gefordert

Einnahmen entwickeln sich positiv

Die Gesamteinnahmen des Bundes nehmen 2024 um 2.1 Prozent zu. Gemäss Voranschlag sollen sie 83 Milliarden Franken betragen. Die Einnahmen sind wie bisher von den zwei grossen Steuern des Bundes geprägt: der direkten Bundessteuer (DBST) und der Mehrwertsteuer (MWST). Die beiden Steuern tragen knapp 70 Prozent zu den Gesamteinnahmen bei.

Weil die Unternehmen in besserer Verfassung sind als nach der Corona-Pandemie angenommen, sind die Gewinnsteuereinnahmen (DBST juristische Personen) 2023 deutlich höher als im Voranschlag budgetiert. Das Wachstum wird für 2024 auf dieser Basis fortgeschrieben, weshalb es im Vergleich zu den Budgetwerten von 2023 so hoch ausfällt (+8.2%). Im Vergleich zu den aktuellen Schätzungen wachsen die Gewinnsteuereinnahmen um +3.6 Prozent. Bei der Einkommenssteuer (DBST natürliche Personen) ist das Einnahmenwachstum aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression (+2.9%) gedämpft. Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer (VST) sind nach Spitzenwerten in den Jahren 2017 bis 2019 rückläufig. Auch 2024 wird mit sinkenden Einnahmen gerechnet (-9.3%). Betrugen die Einnahmen 2019 noch über 8 Milliarden Franken, tendiert der Wert nun in die Richtung von 6 Milliarden Franken.

Die Zunahme der Mehrwertsteuereinnahmen um fast 7 Prozent geht vor allem auf einen Sondereffekt zurück: Im Rahmen der Reform AHV 21 hat die Stimmbevölkerung einer Erhöhung der MWST um 0.4 Prozentpunkte zugunsten der AHV zugestimmt. Die Erhöhung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Mehreinnahmen (1.1 Mrd. Fr.) stehen vollständig der AHV zur Verfügung (AHV-Fonds), fliessen aber über den Bundeshaushalt und gelten dort als Einnahmen.

Mindereinnahmen resultieren in der Kategorie der übrigen Fiskaleinnahmen, weil per 1. Januar 2024 die vom Parlament beschlossene Aufhebung der Industriezölle vollzogen wird. Die Aufhebung entlastet Wirtschaft und Konsumenten und führt beim Bund zu weniger Administration.

Ein Spezialfall sind die Gewinnausschüttungen der Nationalbank (SNB). Die SNB schüttet unter gewissen Bedingungen einen Gewinn an Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei Drittel) aus. Die Bedingungen sind in einer Vereinbarung geregelt. Im laufenden Jahr 2023 war die SNB nicht in der Lage, eine Gewinnausschüttung vorzunehmen, und auch für 2024 wird aktuell nicht mit einer Ausschüttung gerechnet. Im Voranschlag verzichtet der Bundesrat deshalb auf die Budgetierung der sogenannten Zusatzausschüttung (bis 1.3 Mrd.). Der Grundbeitrag von 660 Millionen Franken ist jedoch in den Gesamteinnahmen enthalten. Sollte der Grundbeitrag ausfallen, verschlechtert sich das Ergebnis in der Jahresrechnung um diesen Betrag.

Die aktuellen Schätzungen für 2023 (S23) weichen teilweise deutlich von den im letzten Jahr budgetierten Werten für 2023 (VA23) ab. Entsprechend können die Wachstumsraten für 2024 (VA24) je nach Basis (S23 oder VA23) stark auseinanderklaffen. Die ausserordentlichen Einnahmen und Investitionseinnahmen sind in den Zahlen enthalten.

Einnahmen bleiben auch im Finanzplan stabil

Im Planungshorizont bis 2027 wird mit einem weiterhin stabilen Wachstum der Gesamteinnahmen gerechnet. Eine Herausforderung zeichnet sich längerfristig bei der Mineralölsteuer ab (übrige Verbrauchssteuern). Der Trend zu elektrischen Fahrzeugen führt bei dieser Steuer zu sinkenden Einnahmen. Per 2026 plant der Bundesrat deshalb eine Erhöhung des sogenannten Mineralölsteuerzuschlags, um sicherzustellen, dass der Nationalstrassenfonds (NAF) über genügend Mittel verfügt. Der Mineralölsteuerzuschlag ist vollständig für den NAF reserviert. Gegen Ende der Planungsperiode rechnet der Bundesrat mit Mitteln aus der neuen OECD-Mindestbesteuerung (400 Mio. Fr.).

Auf der Einnahmenseite ist im Moment von einer positiven Entwicklung auszugehen. Die Einnahmen aus der Gewinnsteuer entwickeln sich deutlich dynamischer als die übrigen Einnahmen und auch als das BIP. Ab 2021 sind auch die ausserordentlichen Einnahmen berücksichtigt.