# 7 / 2023
20.11.2023

Bundesfinanzen 2024: Die Politik ist gefordert

Massnahmen zur Haushaltsbereinigung

Der Beschluss neuer Ausgaben ohne Finanzierung hat dazu geführt, dass sich ab 2024 hohe strukturelle Defizite abzeichnen. Die Schuldenbremse toleriert diese nicht. Die Fehlbeträge müssen bereinigt werden. Die Massnahmen des Bundesrats setzen entsprechend dem Handlungsbedarf bei den Ausgaben an. Die Massnahmen gliedern sich in Anpassungen mit und ohne Gesetzgebungsbedarf.

Massnahmen ohne Gesetzgebungsbedarf – Umfang bis 2 Milliarden Franken:

Es handelt sich um Massnahmen in sogenannt «schwach gebundenen» Aufgabenbereichen, das heisst um Anpassungen bei Ausgaben, für die keine oder nur schwache gesetzliche Vorgaben bestehen. Die Anpassungen sind sofort wirksam. Sie beinhalten:

  • die Streckung des 1%-BIP-Ziels für die Armee bis 2035;
  • die Streichung des Pflichtbeitrags für Horizon Europe ohne Assoziierung (Übergangsmassnahmen bleiben bestehen);
  • eine generelle Ausgabenkürzung von 2,0 Prozent über alle ungebundenen Aufgabenbereiche (ohne Armee).

Zudem plant der Bundesrat eine vorübergehende Kürzung der Einlagen in die beiden Verkehrsfonds Bahninfrastruktur- und Nationalstrassenfonds (BIF und NAF). Die Kürzung der Bundeseinlage in den NAF wird kompensiert, indem die bestehende Ausnahme für Elektrofahrzeuge von der Automobilsteuer aufgehoben wird. Die Mehreinnahmen kommen vollumfänglich dem NAF zugute. Die Ausweitung der Automobilsteuer ist im aktuellen Entlastungspaket die einzige Massnahme, die der Bundesrat bei den Einnahmen trifft.

Eine weitere Entlastungsmassnahme ist die Verbuchung der Aufstockung der Ausgaben für den Schutzstatus S im ausserordentlichen Haushalt. Im Finanzplan 2024 waren ursprünglich 0.5 Milliarden Franken für den Schutzstatus S im ordentlichen Budget vorgesehen. Dieser Betrag wird nun in den ausserordentlichen Haushalt verschoben (und aufgestockt). Entsprechend wird das ordentliche Budget 2024 um eine halbe Milliarde Franken entlastet.

Die genannten Massnahmen sind im Voranschlag 2024 enthalten (ausser der Kürzung der BIF-Einlage erst ab 2025) und werden teilweise im Finanzplan weitergeführt. Von der Massnahme der Querschnittskürzung unterproportional betroffen sind die Personalausgaben im Eigenbereich der Bundesverwaltung.

Die Bereinigungsmassnahmen sind nötig, damit der Voranschlag 2024 die Schuldenbremse einhält. Die meisten Entlastungen werden auch im Finanzplan weitergeführt.

Massnahmen mit Gesetzgebungsbedarf – Umfang bis 500 Millionen Franken:

Es handelt sich um Korrekturen bei gesetzlich gebundenen Ausgaben:

  • Kürzung der Einlage des Bundes in die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Kürzung ist befristet und wird aufgehoben, sobald der Stand des ALV-Fonds eine gewisse Höhe unterschreitet;
  • Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer im Zusammenhang mit der Vorlage für neue umfangreiche Unterstützungsbeiträge des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung;
  • Reform der Hinterlassenenrenten bei der AHV (insbesondere Witwenrenten), die längerfristig zu Entlastungen führen soll.

Der Bundesrat schlägt Massnahmen im gebundenen Bereich vor, um zu verhindern, dass das ganze Gewicht der Anpassungen auf Bereichen mit ungebundenen Ausgaben liegt. Entlastungen bei gebundenen Ausgaben erfordern jedoch Gesetzesänderungen und sind deshalb aufwendiger. Für die ersten beiden aufgeführten Massnahmen hat der Bundesrat bereits eine Vernehmlassung durchgeführt. Entsprechend wurden diese Entlastungen auch im Finanzplan berücksichtigt. Die Vernehmlassung zur Anpassung der AHV-Hinterlassenenrenten ist noch offen.

Die Schuldenbremse verlangt, dass die bestehenden Defizite im Finanzplan bis zur Erstellung des Voranschlags bereinigt werden. Je nach Beschlüssen des Parlaments fällt der Handlungsbedarf höher oder tiefer aus.