Grüne Erziehung vom Staat?

Der Bundesrat will die Wirtschaft «grün» machen: Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes sollen Konsum und Produktion ökologischer, der Ressourcenverbrauch eingeschränkt und die Umweltbelastung reduziert werden. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Materialien effizienter einzusetzen, Verpackungen zurückzunehmen und Produkte mit Informationen über ihre Umweltauswirkungen zu beschriften. Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit und neue Handelshemmnisse sind programmiert.

Vorerst geht es nur um entfernte Ziele, Transparenz, Empfehlungen und freiwillige Massnahmen. Die Absichten sind jedoch klar: Der Staat soll Wirtschaft und Konsum umerziehen – und das nicht nur im eigenen Land. Doch kann er überhaupt internationale Ressourcenkreisläufe beeinflussen, darf er über Gesetze «erziehen» und sich in die Produktionsverhältnisse in anderen Staaten einmischen?

Die Verteilung von Ressourcen erfolgt über den globalen Markt. Sinkt beispielsweise die Nachfrage aus der Schweiz nach Eisenerz, bleibt es nicht im Boden, sondern wird einfach von anderen Ländern aufgekauft. Ressourceneffizienz und die Schliessung von Stoffkreisläufen sind im ureigenen Interesse der Wirtschaft. Schweizer Unternehmen stehen diesbezüglich weltweit an der Spitze. Auch die vom Bundesrat angestrebte Transparenz bringt nur dann etwas, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten bereit sind, für den «grünen Mehrwert» zu bezahlen. Wenn wir etwas tun wollen für die globale Ressourceneffizienz, müssen wir die Innovationskraft unserer Wirtschaft stärken. Technologische Fortschritte können sich global ausbreiten und Wirkung entfalten. Nationale Selbstbeschränkung verpufft hingegen an der Grenze.