Vernehmlassung zur Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)
28.03.2024
economiesuisse unterstützt die Teilrevision des LVG grundsätzlich. Bei mehreren Artikeln sind aus Sicht der Wirtschaft jedoch Anpassungen bzw. Ergänzungen notwendig.
- Wahrung des Milizprinzips: Die Expertise der Wirtschaft in der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung hat sich bewährt. Dass durch sachfremde Bestimmungen die Mitarbeit von Fachpersonen aus der Wirtschaft in der wirtschaftlichen Landesversorgung verhindert wird, ist unbedingt zu vermeiden.
- Verhältnismässigkeit der Massnahmen für die Wirtschaft: Vorbereitungs- bzw. Interventionsmassnahmen müssen stets verhältnismässig sein und auf der Expertise der Wirtschaft beruhen.
- Delegierte/r für wirtschaftliche Landesversorgung: Ein/e Delegierte/r im Vollzeitamt ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings ist ein enger Bezug zur Wirtschaft und ein regelmässiger Austausch mit derselben zwingend, um die Subsidiarität zu gewährleisten.
- Wahrung des Subsidiaritätsprinzips: Das Primat der Wirtschaft ist die zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Landesversorgung. economiesuisse begrüsst, dass dieser Grundsatz im Rahmen der Teilrevision beibehalten wird.
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2024-03-28_VNL_Teilrevision_LVG_economiesuisse_DE_ohne_U.pdf
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