Aktienrecht

Chance für einen zweiten Anlauf

Der Ständerat hat heute die Aktienrechtsrevision an seine vorberatende Rechtskommission (RK-S) zurückgewiesen. Es liegt nun an ihr, die Vorlage nochmals grundlegend zu überarbeiten. Dem Ständerat ist anzurechnen, dass er die Kommission mit grossem Mehr angewiesen hat, eine wirtschaftsverträgliche Aktienrechtsrevision zu verabschieden. Es bleibt abzuwarten, ob sie gewillt ist, diesen Auftrag anzunehmen und zur grundsätzlich positiven Fassung des Nationalrats zurückzukehren. Die komplexe und technische Vorlage war nach den Arbeiten im Nationalrat gut unterwegs gewesen. Sie wurde in der RK-S aber massiv mit neuen Themen beladen, umgestellt und stark verschlechtert, sodass der Ständerat heute die Notbremse ziehen musste.

economiesuisse hat sich in die langjährige Diskussion zur Aktienrechtsrevision stets als konstruktiver und vertrauenswürdiger Partner eingebracht. Das Aktienrecht wurde seit den 1990er-Jahren nicht mehr angepasst und eine Nachführung ist grundsätzlich angezeigt. Als der Nationalrat in diesem Sommer eine gute und moderne Revisionsvorlage verabschiedete, hatte die Wirtschaft der Politik ihre Zustimmung zum eingeschlagenen Weg signalisiert. Nach den massiven Änderungen der RK-S hätte der Ständerat aber über eine technisch und inhaltlich massiv verschlechterte Vorlage beraten müssen. Er hat nun erkannt, dass die zahlreichen Verschlechterungen im Ratsplenum nicht behoben werden können. 

KLARER AUFTRAG AN DIE EIGENE KOMMISSION 

Die Anpassungen aus der RK-S hätten zu einer einengenden Regulierungsvorlage geführt. Systematisch hatte die Kommission Modernisierungen und Erleichterungen gestrichen und gleichzeitig massive Verschärfungen bei den übrigen Bestimmungen vorgesehen. In einer Zeit, in der sich die Schweizer Wirtschaft grossen Unsicherheiten und zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt sieht, sind der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft sowie Rechts- und Planungssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die RK-S hat nun den Auftrag aus dem Plenum, die Vorlage wirtschaftsverträglich und möglichst nahe an der «Minder»-Verordnung auszugestalten. Sie sollte die Gelegenheit nutzen und zur grundsätzlich positiven Fassung des Nationalrats zurückkehren sowie einzelne noch notwendige Anpassungen vornehmen. economiesuisse wird den Verlauf der Aktienrechtsrevision weiterhin eng begleiten und hofft, dass die RK-S die Revision im Sinne der Wirtschaft beraten und an ihren Rat überweisen wird. 

MODERNISIERUNG: JEDERZEIT GERNE 

economiesuisse ist nicht gegen Anpassungen und Modernisierungen, wohl aber gegen Regulierungen, welche die unternehmerische Freiheit in unserem Land einschränken. Sollte es nicht gelingen, auf die positiven Arbeiten des Erstrats zurückzukommen, muss die Vorlage in der Schlussabstimmung abgelehnt werden.