Im Hintergrund sitzen zwei Leute in einer Besprechung, im Vordergrund gehen Kollegen vorbei

So geht Konzernverantwortung gerade nicht

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ist ein unsorgfältiger Vorstoss voller Denkfehler und Irrtümer. Es gibt bessere Mittel, um Menschenrechte zu schützen.

«Der Versuch, den Himmel auf Erden zu verwirklichen, produziert stets die Hölle.» Die Konzern-Verantwortungs-Initiative bestätigt diese Weisheit von Karl Popper. Dank wirtschaftlicher Entwicklung und Globalisierung konnte die absolute Armut in nur 40 Jahren von 40 auf 10 Prozent reduziert werden. Schweizer Unternehmen haben dazu einen grossen Beitrag geleistet, weltweit Jobs geschaffen und gesellschaftlichen und sozialen Fortschritt in alle Länder getragen. 

Dieses Erfolgsmodell, das auch durch die UNO in der Agenda 2030 propagiert wird, ist durch die Konzerninitiative infrage gestellt. Wegen ein paar Einzelfällen sollen alle Schweizer Unternehmen einem rigiden, weltweit einzigartigen Haftungsregime unterworfen werden.

Durch eine Systemänderung mit Einführung der Beweislastumkehr hätten die Unternehmen zu beweisen, dass sie und alle die Zigtausenden Zulieferfirmen ihren Sorgfaltspflichten lückenlos immer nachgekommen sind. Man muss kein Jurist sein, um festzustellen, dass diese Anforderungen niemals erfüllt werden können. Ein gefundenes Fressen für die internationale Klageindustrie, die damit ein ähnliches erpresserisches Geschäftsmodell betreiben kann, wie wir es von Internetkriminellen kennen. 

Was sind das für Organisationen, die solches fordern? Zum Beispiel der WWF, der in Afrika eine brandschatzende Miliz unterhalten hat, ohne je dafür vor ein Gericht gezogen worden zu sein. Oder die Jesuiten weltweit, deren Beweggründe, sich in eine interne politische Angelegenheit der Schweiz einzumischen, hinterfragt werden dürfen. 

Als praktizierender Katholik befremdet mich auch das Verhalten meiner Kirche. Tragische Missbrauchsfälle wurden über Jahrzehnte systematisch von weltlichen Gerichten ferngehalten. Die gleiche Kirche stellt nun unbescholtene Schweizer Firmen sowie ihre Mitarbeitenden unter Generalverdacht und droht ihnen mit langwierigen Gerichtsverfahren. 

Unweigerlich stellt man sich die Frage, warum die Initiative nur Unternehmen betreffen soll, aber bewusst nicht NGO und Kirchen? Die Antwort ist klar: Es geht weniger um Gerechtigkeit, als um eine zutiefst ideologische Vorlage. Mit Christentum lässt sich diese Haltung jedenfalls nicht begründen.

In allen Ländern des christlichen Abendlandes steht das Individuum im Zentrum und nicht das Kollektiv, dies im Gegensatz zum sozialistisch regierten Teil der Welt. Und Streit führt nicht zur Lösung. Jesus hat den Zöllner Zachäus eben nicht einem Gericht überstellen lassen, sondern mit ihm das Gespräch gesucht. 

Besonders verwerflich ist der kolonialistische Geist, der dieser seltsamen Initiative zugrunde liegt. Die Tatsache, dass die Initianten geltende Gesetze und Gerichte in Schwellen- und Entwicklungsländern ausschalten wollen, offenbart deren herabmindernde, verletzende Sicht. Das ist nicht nur überheblich, sondern in der Sache falsch. Solche Vorgehensweisen sabotieren den Rechtsstaat und alle «Good Governance»-Anstrengungen in diesen Ländern. 

Mich stört diese Doppelmoral. Dass Jean Ziegler, der unzählige Diktatorenhände geschüttelt hat, von dieser Initiative begeistert ist, kann nicht erstaunen. Von Rudolf Strahm allerdings hätte ich mehr ökonomischen Sachverstand erwartet. Offenbar ist ihm Parteiräson wichtiger als ein gutes, umsetzbares Gesetz. 

Die Konzern-Initiative ist nicht mehr als eine untaugliche Gesundbeterinitiative. Sie ist gut gemeint, verfehlt das Ziel aber vollumfänglich. Ja, sie führt zu einer höchst ungerechten Behandlung unserer international tätigen Firmen. Solche Experimente haben in der gegenwärtigen Lage gerade noch gefehlt. 

Ein Nein zur Initiative bedeutet nicht Nichtstun. Denn aus den Reihen der CVP liegt ein Kompromissvorschlag – die Version des Ständerats – auf dem Tisch, der mehr Verbindlichkeit schafft, aber auf die gefährliche Haftung verzichtet.

Ich bin persönlich davon überzeugt, dass dieser Weg des Dialogs und der international abgestimmten Regulierung zielführender ist als derjenige der Konfrontation und des Alleingangs – gerade beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

Dieser Gastbeitrag erschien am 30. Mai 2020 im Tages-Anzeiger.