# 9 / 2016
30.09.2016

Unternehmenssteuerreform III – Werkzeugkasten für die Kantone

Wer ist betroffen?

Die Hauptbetroffenen der USR III sind neben den Firmen die Kantone. Für die betroffenen Firmen steigt die Steuerbelastung ohne Gegenmassnahmen in vielen Kantonen massiv an. Die Wettbewerbsfähigkeit ist nicht mehr gegeben. Wollen die Kantone bedeutende Steuerzahler und Arbeitgeber behalten, müssen sie ihre Steuern auf ein international konkurrenzfähiges Niveau anpassen. Dabei ist die Ausgangslage der Kantone sehr unterschiedlich.

  • In Grafik 2 unten rechts befinden sich Kantone mit einem hohen Anteil an Statusgesellschaften. Durch den Übergang in die Normalbesteuerung bezahlen diese Statusgesellschaften deutlich höhere Steuern. In diesen Kantonen ergibt sich ein finanzielles Potenzial für Gewinnsteuersenkungen.
  • Unten links befinden sich Kantone mit einem bereits heute tiefen Normalsteuersatz. Hier ist die steuerliche Attraktivität gewährleistet und es besteht ein geringerer Handlungsbedarf.
  • In der Grafik oben links sind Kantone mit einem geringen Anteil Statusgesellschaften. Hier sind Gewinnsteuersenkungen kostspielig, da davon hauptsächlich ordentlich besteuerte Unternehmen profitieren. Diese Kantone sind deshalb auf gezielte steuerliche Sonderlösungen angewiesen, um die Steuerausfälle begrenzen zu können.