# 9 / 2016
30.09.2016

Unternehmenssteuerreform III – Werkzeugkasten für die Kantone

Fazit: Was spricht für die Reform?

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen der USR III können die Zielvorgaben aus heutiger Sicht erreicht werden:

  • Die Abschaffung der kritisierten Spezialregelungen stellt die internationale Akzeptanz der Schweizer Unternehmensbesteuerung wieder her.
  • Neue, international nicht bestrittene Regeln und Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen helfen, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
  • Gravierende Mindereinnahmen werden auf diese Weise vermieden. Es wird sichergestellt, dass Unternehmen auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten.
  • Finanzpolitische Ausgleichsmassnahmen sorgen für eine ausgewogene Verteilung des Reformbeitrags zwischen Bund und Kantonen und sichern das weitere Funktionieren des föderalen Finanzausgleichs.

Die Wirtschaft unterstützt die Reform, weil die USR III …

  • auf Massnahmen fokussiert, die für den Standort unabdingbar sind;
  • eine massive steuerliche Verschlechterung mit gravierenden volkswirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz verhindert;
  • die Firmenbesteuerung gemäss OECD-Grundsätzen weiterentwickelt und damit den internationalen Druck auf die Schweiz beseitigt;
  • zu Rechts- und Planungssicherheit für die internationalen Unternehmen am Standort Schweiz führt;
  • den Kantonen steuer- und finanzpolitischen Handlungsspielraum eröffnet zur Umsetzung einer individuellen Steuerstrategie;
  • und weil der Bund stark von einem attraktiven Unternehmensstandort profitiert und ein finanzieller Beitrag an die Reform daher sachgerecht ist.