# 9 / 2016
30.09.2016

Unternehmenssteuerreform III – Werkzeugkasten für die Kantone

Was kostet die Reform?

Was kostet die Reform den Bund?

Die Reform hat für den Bundeshaushalt Belastungen in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken zur Folge. Der allergrösste Teil davon (1,1 Milliarden) ist der finanzielle Beitrag an die Kantone. Weil der Bund finanziell stark von einem steuerlich attraktiven Unternehmensstandort profitiert (Grafik 3), ist es richtig, dass er einen Beitrag an die Reform leistet und diesen Beitrag aus dem Haushalt finanziert. Die USR III ist bereits in die aktuelle Finanzplanung 2018 bis 2020 einbezogen.

Die einzige steuerpolitische Massnahme, die auf Bundesebene eingeführt wird, ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer. In einer statischen Betrachtung führt die Massnahme beim Bund zu Mindereinnahmen von 220 Millionen Franken. Gemäss Bundesrat drohten dem Bund jedoch ohne diese Massnahme direkte Mindereinnahmen von 236 Millionen Franken infolge Abwanderung von Finanzierungsaktivitäten. Unter Berücksichtigung der positiven dynamischen Effekte (Zuzug von Aktivitäten, stärkere Investitionsanreize) spricht gemäss Bundesrat deshalb vieles dafür, dass sich die Massnahme finanziell rechnet. (Regulierungsfolgenabschätzung der Unternehmenssteuerreform III, Abschnitt 6.3.3)

Was kostet die Reform die Kantone und Gemeinden?

Soweit heutige Sonderregeln durch neue ersetzt werden, führt die Reform zu keinen Mindereinnahmen für Kantone und Gemeinden. Steuerausfälle ergeben sich dort, wo bisher normal besteuerte KMU neu von Sonderregeln und Gewinnsteuersenkungen profitieren. Dieser Effekt ist jedoch gewollt. Internationale Unternehmen und Schweizer Firmen, Konzerne und KMU sollen steuerlich gleich behandelt werden. Ein Privileg für die einen oder die anderen soll es künftig nicht mehr geben.

Je nach Ausgangslage werden die Kantone unterschiedliche Strategien und Instrumente wählen. Kantone wie z. B. Luzern (Grafik 2 unten links) sind mit einem tiefen Gewinnsteuersatz bereits heute sehr attraktiv und werden keine zusätzlichen Massnahmen ergreifen müssen. Der Kanton Waadt (Grafik 2 unten rechts) hat bereits eine Gewinnsteuersenkung beschlossen, woraus momentane Mindereinnahmen von 392 Millionen Franken resultieren (KMU werden um 442 Millionen entlastet, internationale Gesellschaften bezahlen 50 Millionen mehr Steuern).

Der Bundesrat schätzt, dass die Mindereinnahmen für Kantone und Gemeinden insgesamt etwa 2 Milliarden Franken betragen werden. Durch den finanziellen Beitrag des Bundes von rund 1 Milliarde Franken wird diese Last ausgewogen auf Bund sowie Kantone und Gemeinden verteilt.

Welche Änderungen hat das Parlament vorgenommen?

Zusätzlich in die USR III aufgenommen hat das Parlament einzig die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Die Massnahme wird beim Bund und freiwillig in den Kantonen eingeführt. Der Bundesrat hatte diese Massnahme eigentlich bereits im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen und sie dabei als «Teil eines kohärenten Gesamtkonzepts für einen attraktiven Unternehmensstandort» bezeichnet. Für gewisse Kantone ist die Massnahme sehr wichtig (siehe oben). Will ein Kanton die zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen, muss er sicherstellen, dass Dividenden zu mindestens 60 Prozent besteuert werden. Diese Ergänzung und Gegenfinanzierung hat das Parlament eingefügt. Zudem hat es den Beitrag des Bundes an die Kantone um rund 150 Millionen Franken erhöht.

Auf der anderen Seite hat das Parlament die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital aus der Vorlage gestrichen. Die Streichung führt dazu, dass im Endeffekt die Kosten für den Bund mit 1,3 Milliarden Franken unverändert geblieben sind. Die Kantone haben die Möglichkeit (jedoch nicht die Pflicht), die zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen, falls dies in der jeweiligen Situation sinnvoll ist.

Was wäre die Alternative?

Das EFD hat die finanziellen Auswirkungen der USR III ausführlich zusammengestellt. Es weist darauf hin, dass ein Scheitern der Reform deutlich grössere Steuerausfälle zur Folge hätte. (Synoptische Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III, Statische und dynamische Effekte)

Ohne Reform würde sich die Standortattraktivität drastisch verschlechtern. Es drohen gravierende volkswirtschaftliche Schäden und finanzielle Einbussen. Steuereinnahmen von 5,3 Milliarden Franken allein bei der Gewinnsteuer sind gefährdet. Wie eine aktuelle Studie zeigt, kommen noch Milliardenausfälle bei den Einkommenssteuern und weitere Steuern wie der Mehrwertsteuer dazu (KPMG Swiss tax Report 2016).

Bei einem Scheitern der Reform wären die Kantone ebenfalls zum Handeln gezwungen. Denn die international nicht mehr akzeptierten Steuerpraktiken müssen auch bei einem Nein zur Reform abgeschafft werden. Die Kantone würden in diesem Fall jedoch weder über die notwendigen steuerpolitischen Instrumente noch über die finanziellen Mittel für die Abschaffung der Steuerregimes verfügen. Mangels Alternativen müssten die Kantone alles auf die Karte Gewinnsteuersenkungen setzen. Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen würde deutlich härter. Allenfalls würden Kantone das Steuerharmonisierungsgesetz umgehen und als Notmassnahme Sonderregeln in Eigenregie einführen. Die nationale Kohäsion durch den Finanzausgleich wäre akut gefährdet. Spannungen und Streitereien zwischen den Kantonen wären vorprogrammiert.

Bei einem Scheitern der USR III müsste rasch eine neue Reform in Angriff genommen werden. Die grundlegenden Elemente einer solchen Reform wären identisch zur USR III.

  • Beim Wegfall der Sonderbesteuerung muss der NFA zwingend angepasst werden, um gravierende Verwerfungen zu vermeiden.
  • Um wichtige Steuerzahler und Arbeitgeber zu halten, werden die Kantone steuerliche Massnahmen ergreifen müssen. Aus Gründen der internationalen Akzeptanz kommen einzig die in der USR III vorgesehenen Sondermassnahmen oder Gewinnsteuersatzsenkungen infrage.
  • Die Kantone werden erneut einen finanziellen Beitrag des Bundes einfordern wollen.

Im Endeffekt würde die nächste Reform kaum anders aussehen als die aktuelle Vorlage. Die Unsicherheit bis zu einer solchen neuen Vorlage wäre aber immens. Die Rechts- und Planungssicherheit würde über Jahre weiterhin fehlen. Der Unternehmensstandort Schweiz würde erheblichen Schaden nehmen. Profitieren würden einzig Konkurrenzstaaten der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Den Schaden hätten die Arbeitnehmenden in der Schweiz und die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden.