NFA-Aufgabenteilung: Entwicklung eines Jahrhundertprojekts

Die Aufgabenentflechtung im Rahmen der NFA hat die Eigenständigkeit der Kantone und damit den Föderalismus gestärkt. Die Aufgaben werden seither effizienter und wirksamer erfüllt. Zehn Jahre nach der Umsetzung der umfangreichen Reform zeigen sich jedoch neue Zentralisierungs- und Verflechtungstendenzen. Gleichzeitig werden immer noch viele Staatsaufgaben von Bund und Kantonen gemeinsam erfüllt und finanziert. Ein neues dossierpolitik von economiesuisse zeigt: Die Herausforderungen können nur mit einem weiteren Anlauf zur Aufgabenentflechtung gelöst werden.

Die Stärkung des Föderalismus – das war das zentrale Anliegen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenentflechtung NFA. Die Reform begann 1991 und wurde 17 Jahre später als grösste Föderalismusreform der Schweiz in Kraft gesetzt. Sie ist ein Jahrhundertwerk und noch nicht abgeschlossen.

Neben dem Finanzausgleich ist die Aufgabenteilung ein wichtiger Pfeiler der NFA. Sie regelt die Organisation der Staatsaufgaben und betrifft föderalistische Kernfragen: Wer macht was im Staat und nach welchen Kriterien werden die Aufgaben verteilt, damit sie möglichst wirksam und kostengünstig erledigt werden können.

Vor der Reform war das föderale System unübersichtlich und schwer steuerbar. Viele Aufgaben wurden von Bund und Kantonen gemeinsam ausgeführt. Das hat zur Vermischung von Verantwortung und Finanzierung geführt. Die Verflechtungen und der entsprechende Regelungsbedarf haben den Bund und die Kantone stark belastet.

Zur Verbesserung von Effizienz, Effektivität und Anreizen wurden mit der Reform viele Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme komplett entflochten und entweder vollständig dem Bund oder den Kantonen zugeteilt. Weil es auch darum ging, die Eigenständigkeit der Kantone zu stärken, wurden so viele Aufgaben wie möglich bei den Kantonen angesiedelt.

Neue Aufgabenzuteilung
Quelle: Eidg. Finanzverwaltung (EFV)

Dennoch: der Prozess ist nicht abgeschlossen. Es bestehen immer noch zahlreiche Verbundaufgaben, für die sowohl der Bund wie auch die Kantone zuständig sind. Gleichzeitig ist es in den letzten Jahren zu neuen Verflechtungen gekommen. Untersuchungen zeigen ausserdem eine zunehmende Tendenz zur Zentralisierung von Aufgaben und Kompetenzen.

Das sind Entwicklungen, die den Zielen der NFA entgegenlaufen. Und sie zeigen: der Föderalismus ist eine Daueraufgabe. Nach zehn Jahren NFA braucht es deshalb eine Fortsetzung der Aufgabenentflechtung – das Projekt «Aufgabenteilung 2». Die Kantone fordern schon seit Längerem einen neuen Anlauf. Der Bundesrat evaluiert im Moment die Möglichkeiten und wird im Herbst einen Bericht dazu vorlegen (Motion 13.3363).

Ein neues dossierpolitik von economiesuisse beleuchtet erstmals umfassend, und gestützt auf ursprüngliche Quellen, den Prozess der Aufgabenentflechtung vor, während und nach der Reform. Es zeigt aber auch, dass die Herausforderungen immer noch bestehen und nur über die Weiterführung der Aufgabenentflechtung gelöst werden können. Ein gut funktionierender Föderalismus bedarf sorgfältiger Pflege. Wenn die Geschichte der NFA eines gezeigt hat, dann das.