(Wie soll die individuelle) Prämienverbilligung entflochten werden?

22.02.2019

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Auf einen Blick

Nach dem kürzlich publizierten Faktenblatt zur Entflechtung der Ergänzungsleistungen widmet sich das aktuelle Faktenblatt den Herausforderungen, Kriterien und Optionen einer Entflechtung der individuellen Prämienverbilligung.

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Das Thema ist hochaktuell. Der Bundesgerichtsentscheid zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Luzern zeigt ein Grundproblem auf, das auf alle Verbundaufgaben zutrifft: Die gemeinsame Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone führt zu unterschiedlichen Kompetenzauslegungen, zu unklaren Verantwortlichkeiten und schliesslich zu Konflikten über die Frage, wer in welchem Umfang zur Aufgabenerfüllung beitragen muss.

Diese Probleme sind nur durch eine möglichst saubere Zuordnung der Aufgaben an die eine oder andere Staatsebene lösbar. Eine regelmässige Überprüfung der Aufgabenteilung, wie sie aktuell von Bund und Kantonen im Rahmen des Projektes «Aufgabenteilung II» geplant wird, ist deshalb wichtig.

Nach dem Faktenblatt zur Entflechtung der Ergänzungsleistungen macht das auch das vorliegende Faktenblatt zur individuellen Prämienverbilligung deutlich. Wie die Analyse zeigt, wäre eine Zuteilung der IPV an die Kantone unter den denkbaren Handlungsoptionen die beste. Denn sie würde den Zielsetzungen der NFA am meisten gerecht. Weil der Bund neben den Kantonen die Grundversicherungskosten massgeblich steuert, erschiene auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes weiterhin denkbar. Die inhaltliche Steuerung der IPV sollte in jedem Fall vollständig bei den Kantonen liegen.

Lesen Sie hier unser Faktenblatt zur individuellen Prämienverbilligung

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