FABI-Vorlage: Für eine nachhaltige Finanzierung der Bahninfrastruktur

economiesuisse ist mit den Zielsetzungen der FABI-Vorlage grundsätzlich einverstanden. Ein kohärenter Ansatz für die Schweizer Bahninfrastruktur, in dem die Finanzierung ein zentrales Element darstellt, ist richtig. Kritisch beurteilen wir die zeitlich nachgelagerte Behandlung der Strassenverkehrsfinanzierung.
Die FABI-Vorlage soll für sich stehen. Einen Gegenentwurf zur VCS-Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» erachten wir als nicht zielführend. Die Initiative ist dergestalt, dass sie für sich alleine dem Volk vorgelegt und zur Ablehnung empfohlen werden soll.

Für economiesuisse liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung der Mobilität in der Schweiz und damit in einem nachfrageorientierten Wachstum. Es gilt, das bestehende Netz zu finanzieren und gleichzeitig den nötigen Ausbau zu ermöglichen, wobei die Priorität bei Projekten liegen muss, die die betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Rentabilität des Gesamtsystems verbessern. Die Finanzierung der Mobilität ist grundsätzlich verstärkt durch die Nutzerinnen und Nutzer zu tragen, für die Bahnfinanzierung bedeutet dies durch die Kundentarife, aber auch durch die Kantone, die vom Ausbau profitieren.

economiesuisse lehnt versteckte Steuererhöhungen wie die Pauschalierung des Fahrkostenabzugs oder die Verlängerung der Erhöhung bzw. eine zusätzliche Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Wir sprechen uns in diesem Kontext auch gegen eine Verlängerung der Quersubventionierung der Schiene durch die Strasse aus. Mit Blick auf den wachsenden ordentlichen Bedarf der Strasse lehnen wir eine Fortführung der bisherigen Finanzierung im Bereich der Mineralölsteuer ab: Das «NEAT-Viertel» muss durch eine Verstärkung der Eigenfinanzierung der Schiene durch die Benutzer kompensiert werden. Auch eine Zweckbindung der direkten Bundessteuer lehnen wir konsequent ab.

Wir erachten eine Rückführung der Schienenfinanzierung in den Bundeshaushalt für eine machbare Option mit zentralen Vorteilen, auch wenn diese in der Vernehmlassung nicht als Option aufgezeigt wird.

Eine Fondslösung ist eine «second best»-Lösung und nur dann akzeptabel, wenn die oben angeführten Grundsätze und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzierungs- und Aufsichtskriterien gelten:

die Einlagen in den Fonds müssen im Sinne von absoluten Maximalbeträgen begrenzt sein;

für den Fonds gilt ein striktes Verschuldungsverbot;

die Rückzahlung der FinöV-Schulden inkl. Verzinsung muss vollumfänglich erfolgen;

die Einlagen in den Fonds unterliegen der parlamentarischen Beschlussfassung und der Schuldenbremse.

Zusätzlich erachten wir es als notwendig, von einer unbefristeten Fondslösung Abstand zu nehmen und einen allfälligen Fonds bis 2030 zu befristen.

Schliesslich ist vor der Beurteilung eines allfälligen Finanzierungsmehrbedarfs zuerst die Situation mit Bezug auf die Angebotsentwicklung zu klären. Die heute vorliegenden Planungen sind insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Rentabilitätskriterien noch ungenügend. Neue, unabwendbare Finanzierungen sind in erster Linie durch die Infrastrukturbenutzer zu leisten. Ferner sind Kostensenkungspotenziale und Effizienzpotenziale rigoros auszuschöpfen.

Mehr Informationen:
- Vernehmlassungsantwort economiesuisse zur FABI-Vorlage