Schlussbericht der AGUR12

economiesuisse unterstützt Schlussbericht der AGUR12 nur bedingt

Die Arbeitsgruppe des Bundes zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) hat heute ihren Schlussbericht und den Vorschlag für ein Massnahmenpaket publiziert. economiesuisse anerkennt, dass sich die Arbeitsgruppe zur Verabschiedung ihrer Empfehlungen durchgerungen hat (Kapitel 9 des Berichts). Entscheidend wird sein, dass aus den Vorschlägen keine falschen Schlüsse gezogen und auch keine weitergehenden Forderungen abgeleitet werden. Diesbezüglich sind wir sehr skeptisch. economiesuisse trägt den Schlussbericht der AGUR deshalb nur bedingt mit.

Nach langem Ringen und zähen Verhandlungen hat die AGUR12 heute ihren Schlussbericht publiziert. economiesuisse hatte konstruktives Mitwirken in der AGUR12 zugesichert. Als Dachverband der Schweizer Unternehmen verfolgte economiesuisse dabei eine gesamtwirtschaftliche Perspektive. Die Ergebnisse der AGUR12 trägt economiesuisse nur bedingt mit. Die Gefahr ist zu gross, dass die Vorschläge missverstanden und zur Legitimierung anderer oder weitergehender Ansprüche missbraucht werden. Wir behalten uns deshalb vor, einzelne Massnahmen je nach Ausgestaltung im weiteren politischen Prozess nicht zu unterstützen oder zu bekämpfen.

Informationsgesellschaft nicht behindern
Insgesamt fokussiert der Bericht zu sehr auf die negativen Aspekte der technischen Entwicklungen und lässt deren Chancen und neue Geschäftsmodelle fast unbeachtet. Ausserdem wurden in der AGUR12 für die Wirtschaft wesentliche Problempunkte nur am Rande behandelt. Sie finden im Bericht keinen Niederschlag – so beispielsweise die Übertragung von Urheberrechten in Arbeitsverträgen. Hier besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Davon abgesehen waren wichtige Player wie Internet Service Provider (ISP) von den Verhandlungen ausgeschlossen. Diesen Punkt hat economiesuisse im Laufe des Prozesses immer wieder kritisiert, da gerade dieser Branche neue Verpflichtungen auferlegt werden sollen.

Griffiges Urheberrecht ist notwendig
Das Urheberrecht hat – wie die anderen Rechte des geistigen Eigentums – eine wichtige Anreizfunktion für Investitionen. Aus einer gesamtwirtschaftlichen Optik müssen sowohl die Anliegen der Rechteinhaber als auch jene der Nutzerinnen und Nutzer und jene der «übrigen Beteiligten» – wie Bereitsteller von Infrastruktur – berücksichtigt werden. Die anbietenden Unternehmen sind auf einen griffigen Rechtsschutz angewiesen, damit Missbräuche verhindert werden können. Dies ist bereits unter dem geltenden Recht wirksam möglich. Aus Sicht der nutzenden Unternehmen wiederum darf der für die Wirtschaft wichtige Zugang zu Informationen nicht behindert werden.

Wettbewerbsverzerrungen vermeiden
Insgesamt braucht die Wirtschaft konstruktive, praxistaugliche, einfach umsetzbare und international abgestimmte Lösungen im Umgang mit Urheberrechten. Der Staat darf die Entwicklung neuer (legaler) Geschäftsmodelle nicht durch rigide einseitige Vorschriften behindern oder verunmöglichen. Insbesondere nicht, um in erster Linie bestehende Modelle zu schützen und (veraltete) Strukturen zu erhalten. Wettbewerbsverzerrungen sind zu vermeiden. Grundsätzlich ist die individuelle Verwertung von Urheberrechten der kollektiven vorzuziehen. Massnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten – wie sie zum Beispiel in Kapitel 9 des Schlussberichts der AGUR12 vorgeschlagen werden – müssen gesetz- und verhältnismässig sein. Ausserdem muss in Verfahren die Rechtsweggarantie gewährleistet sein. Verfahrenskosten haben diejenigen zu tragen, die sie verursachen. Urheberrechtsschranken sind auch im Internetzeitalter zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Mehrfachbelastungen für Nutzungen zu vermeiden.

Die ausführliche Stellungnahme von economiesuisse zum Schlussbericht der AGUR12 finden Sie hier (PDF Download).

Zum Schlussbericht der AGUR12 gelangen Sie hier.