Geistiges Eigentum

Zukunftsgerichtetes Schweizer Patentsystem ist auf gutem Weg

Das Geistige Eigentum in der Schweiz soll gestärkt und das Patentsystem fit für die Zukunft gemacht werden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat die Revision des Patentgesetzes am vergangenen Freitag einstimmig angenommen. Sie begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision, lehnt aber ein neues Verbandsbeschwerderecht klar ab. Damit macht die Patentgesetzrevision einen wichtigen Schritt.

Wie seit mehreren Jahren, ist die Schweiz auch dieses Jahr Spitzenreiterin im weltweiten Innovationsindex. Sie benötigt als Innovationsland dafür ein starkes, nationales Patentsystem zum Schutz von Erfindungen. Durch die Teilrevision des Patentgesetzes lassen sich die existierenden europäischen und internationalen Patentsysteme ergänzen. Die Revision trägt auch wesentlich dazu bei, dass die Schweiz auf europäische Entwicklungen adäquat reagieren kann. Ab nächstem Jahr wird es mit dem Unified Patent (UP) ein EU-Patent und einen zugehörigen Gerichtshof geben, bei dem die Schweiz kein direktes Mitspracherecht hat. Wie sich diese Entwicklungen auf das bestehende europäische Patentsystem auswirken, ist noch offen. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz ihr Patentsystem rechtzeitig zukunftsfähig gestaltet, damit keine unmittelbare Abhängigkeit von den Entwicklungen in der EU besteht.

Zukunftsbeständigkeit des schweizerischen Patentsystems sicherstellen

Zentraler Punkt der Revisionsvorlage ist die Einführung einer obligatorischen, materiellen Prüfung für das Schweizer Patent. Damit führt die Schweiz – wie zahlreiche andere Länder – ein vollgeprüftes Patent ein. Gleichzeitig soll das bisherige System des ungeprüften Patents aber fortbestehen. Dadurch wird es sowohl einen kostengünstigen und schnellen Schutztitel wie bisher geben, neu aber auch die Möglichkeit eines «vollgeprüften» Patents, bei dem sämtliche Patentvoraussetzungen von Amtes wegen geprüft werden.

WBK-S erkennt Bedeutung der Revision und nimmt wichtige Anpassungen vor

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) will es Patentanmelderinnen und -anmeldern sowie Dritten ermöglichen, mit einem Antrag sämtliche Patentierungsvoraussetzungen durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüfen zu lassen. Ein beim IGE eingereichtes Patentgesuch wird durch einen solchen Antrag zum vollgeprüften Schweizer Patent. Mit der Vollprüfung wird das Schweizer Patenterteilungsverfahren auf das Niveau des internationalen Standards angehoben, der bereits am Europäischen Patentamt (EPA) und in vielen anderen Industrieländern gilt.

Erfreulich ist, dass die Kommission ein Verbandsbeschwerderecht, wie es die Revisionsvorlage vorsah, klar ablehnt. Sie schlägt stattdessen eine Regelung vor, welche Dritte berechtigt, mit einer Beschwerde die ausgewählte Patentauschlussgründe geltend zu machen. Grundsätzlich hat eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung, wobei die Beschwerdeinstanz diese ausnahmsweise einräumen kann.

Die Teilrevision des Patentgesetztes soll insgesamt die Qualität des Patentsystems in der Schweiz steigern. Darüber hinaus erweitert die Revision die Handlungsmöglichkeiten für alle Beteiligten und eröffnet zusätzliche Optionen für die Schweiz im europäischen und globalen Kontext. Damit stellen die Anpassungen ein wichtiges Element zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit unseres Patentsystems dar.

Ein griffiger Patenschutz sichert die Innovationskraft in unserem Land

Die Vorlage kommt voraussichtlich in die Wintersession. economiesuisse wird sich weiterhin aus Sicht der Wirtschaft und mit dem wichtigen technischen Input aus der economiesuisse Expertengruppe EGIP einbringen, dass die technische Vorlage ausbalanciert ist und vor allem in der Praxis funktioniert. Innovation muss sich in der Schweiz lohnen und auch weiterhin in der Schweiz geschützt werden können.