Gesetz

Die Wirtschaft fordert: Festhalten am AGUR-12-Kompromiss

Am kommenden Montag, 29. April 2019, berät die WBK-S erneut die Revision des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes. Der Ständerat hatte die Urheberrechtsvorlage am 12. März 2019 an die vorberatende Kommission zurückgewiesen, da der Entwurf noch nicht ausgegoren sei.

Insbesondere eine umstrittene Ergänzung zum Leistungsschutzrecht, welche die Kommission angebracht hatte, bringt den AGUR-12-Kompromiss ins Wanken. Die Befürworter des Leistungsschutzrechts verlangen, dass Betreiber von Internetplattformen künftig den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen, um damit den Schwierigkeiten der Medienbranche wegen der wegbrechenden Werbeeinnahmen zu begegnen.

Der Bundesrat hatte zwecks Revision des Urheberrechtsgesetzes eine Arbeitsgruppe mit allen wichtigen Playern in der Schweiz eingesetzt, um die im Urheberrecht oft gegenläufigen Interessen unter einen Hut zu bringen (AGUR 12). Erfreulicherweise hatte die Arbeitsgruppe einen Kompromiss gefunden, von dem die Kommission nun in mehreren Punkten erheblich abwich. Das Urheberrecht wird auch in Europa intensiv diskutiert und führt unter dem Stichwort «Save the Internet» zu vielen Demonstrationen und heftigen Protesten. Es ist äusserst fragwürdig, ob die in Europa nun vorgeschlagenen Eingriffe in das Urheberrecht geeignet sind, den Herausforderungen der digitalen Entwicklungen angemessen zu begegnen und ob nicht vielmehr die Entwicklung gehemmt wird.

In der Schweiz ist es bislang vor allem dank des oft beschworenen AGUR-12-Kompromisses gelungen, Experimente bei der Revision des URG zu verhindern. Zumindest auf nationaler Ebene sind die Würfel noch nicht gefallen. Die Verabschiedung eines modernen und wirtschaftsfreundlichen Urheberrechts sollte trotz dieses Entscheids aus Europa nach wie vor angestrebt werden. Insbesondere sind die Bestimmungen zum Leistungsschutzrecht und zum Zugänglichmachen von journalistischen Werken zu streichen und weitere für den Wirtschafts- und Bildungsstandort Schweiz wesentliche Bestimmungen zu unterstützen. Jedenfalls sind neue Abgaben und Verbote die falschen Antworten auf die Herausforderungen in der digitalen Welt. Vielmehr sind bessere Zugänglichkeiten und eine Stärkung des Wissens- und Forschungsstandorts Schweiz für ein ausbalanciertes Urheberrecht erforderlich. Die im AGUR-12-Kompromiss gefundenen Lösungen sind entsprechend zu berücksichtigen.