# 11 / 2018
10.12.2018

Neues Waffenrecht: Es steht mehr auf dem Spiel, als auf den ersten Blick ersichtlich

Warum die Schweiz ihr Waffenrecht weiterentwickeln muss

Nachdem Terroristen bei schweren Anschlägen in Europa zahlreiche Menschen getötet haben, unter anderem mit Sturmgewehren, hat die EU als Teil verschiedener Massnahmen die Richtlinie für das im Schengen-Raum geltende Waffenrecht angepasst. Diese hat zum Ziel, den Zugang zu Waffen zu erschweren, eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffenteilen zu gewährleisten und den Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten zu optimieren. Neu werden halbautomatische Waffen wie das Sturmgewehr 90 und 57 zu der Kategorie der verbotenen Waffen gezählt, weshalb sie nur noch unter Auflagen erworben werden dürfen. Als assoziiertes Schengen-Mitglied hat sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, diese Weiterentwicklung fristgerecht umzusetzen. Um der hiesigen Schiesstradition und dem Armeewesen genügend Rechnung tragen zu können, konnte die Schweiz in der Richtlinie mit der EU eine Ausnahmeregelung aushandeln (siehe Grafik 1) - so können Armeeangehörige ohne neue Auflagen weiterhin ihre Waffe nach Dienstende übernehmen.

Der Bundesrat hat in seinem Gesetzesentwurf zudem den Umsetzungsspielraum genutzt und das Parlament hat die Vorlage mit weiteren kleinen Erleichterungen verabschiedet. Somit liegt nun eine Schengen-konforme Vorlage vor.

Grafik 1

Von der Umsetzung der neuen Waffenrichtlinie sind nur wenige Personen in zumutbarem Ausmass betroffen.

Wie bis anhin gelten auch mit dem neuen Waffenrecht folgende allgemeine Voraussetzungen beim Erwerb einer halbautomatischen Waffe: Der Käufer muss volljährig sein, darf keinen schwerwiegenden Eintrag im Strafregister haben und nicht den Anschein erwecken, mit der Waffe jemanden oder sich selber zu gefährden. Das neue Waffenrecht führt zu keinem zentralen Waffenregister, zu keinen medizinischen und psychologischen Tests sowie zu keinem Vereinszwang.

Immer weniger Schweizer Militärangehörige behalten das Gewehr

Der Rückgang ist markant: Haben 2004 noch 43 Prozent aller Schweizer die Waffe behalten, nachdem sie aus dem Militär entlassen worden sind, machten laut Verteidigungsdepartement 2016 nur noch 11 Prozent von diesem Recht Gebrauch. Beinahe neun von zehn Armeeangehörigen lassen somit nach Dienstende ihre Waffe im Zeughaus. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet das: 2004 hat sich auf diesem Weg der Bestand an Sturmgewehren und Pistolen bei entlassenen Armeeangehörigen in der Schweiz um 32'000 erhöht. 2016 lag die Zahl noch bei 2500.