# 11 / 2018
10.12.2018

Neues Waffenrecht: Es steht mehr auf dem Spiel, als auf den ersten Blick ersichtlich

Schengen-Abkommen tritt automatisch ausser Kraft

Das Schengen-Assoziierungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU weist eine Eigenheit auf, die sonst in den bilateralen Verträgen zwischen den beiden Parteien so nicht vorkommt. Sollte die Schweiz die Weiterentwicklung von Schengen-Bestimmungen – bei denen die Schweiz übrigens ein Mitspracherecht hatte – nicht übernehmen, tritt das Abkommen gemäss Artikel 7 automatisch nach sechs Monaten ausser Kraft. Abwenden kann das nur der gemischte Ausschuss, wenn er innert drei Monaten beschliesst, das Abkommen trotzdem weiterzuführen. Dieser Beschluss müsste im Einvernehmen mit sämtlichen EU-Staaten und der Kommissionsvertreter im gemischten Ausschuss gefällt werden, es braucht also Einstimmigkeit. Mit anderen Worten: Wenn sich die Schweiz und die EU nicht innert Frist aktiv einigen, verliert die Schweiz ihre Schengen-Assoziierung allein aus dem Grund, weil die Zeit abläuft. Eine Kündigung seitens der EU braucht es nicht. Da das Schengen- direkt mit dem Dublin-Abkommen verknüpft ist, würde dieses ebenfalls ausser Kraft treten.