# 14 / 2016
16.12.2016

Solide Finanzierung für die Strassen der Zukunft

Die Lösung: der NAF

Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) schlagen Bundesrat und Parlament eine solide Lösung zur künftigen Finanzierung der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsinfrastruktur vor. Dem Fonds sollen zweckgebunden neue Mittel im Umfang von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr zugewiesen werden. Er wird den zeitlich befristeten Infrastrukturfonds ablösen, aus dem bisher die Agglomerationsprojekte und Projekte der Nationalstrasseninfrastruktur (Engpassbeseitigung, Netzfertigstellung) finanziert worden sind. Der bis anhin über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) finanzierte Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes soll künftig auch über den NAF abgewickelt werden.

Damit wird analog zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) ein unbefristetes Finanzierungsgefäss auf Verfassungsstufe geschaffen, welches Ausgaben im Bereich der Nationalstrassen abdeckt. Die Ausgaben für Betrieb, Unterhalt, Engpassbeseitigung und Fertigstellung des Nationalstrassennetzes sollen künftig aus demselben Topf finanziert werden. Dadurch wird richtigerweise Mittelkonkurrenz zwischen den verschiedenen Ausgaben für die Nationalstrassen hergestellt und bei jeder Neuinvestition müssen auch die Folgekosten einkalkuliert werden.

Wie im Bahnbereich sollen die Fondseinnahmen auch im Bereich der Nationalstrassen im Rahmen eines Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) zu Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes genutzt werden. Beiträge an den Agglomerationsverkehr werden über den NAF im Rahmen von Agglomerationsprogrammen geleistet. Das Parlament entscheidet in der Regel alle vier Jahre über neue Projekte im Bereich der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs.

Grafik 4

Der NAF erhält neue Mittel durch die Zweckbindung der Automobilsteuer, die stärkere Zweckbindung von Mineralölsteuereinnahmen, eine neue Abgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Kantonsbeiträge.

Neben dem NAF soll die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) weiter bestehen. Deren Ausgaben im Zusammenhang mit dem Nationalstrassennetz (Betrieb, Unterhalt) sollen jedoch vollständig dem NAF übertragen werden. Bei den in der SFSV verbleibenden Ausgabenposten handelt es vorwiegend um jährlich wiederkehrende Beitragszahlungen an die Kantone und die Bahn (kombinierter Verkehr). Finanziert werden diese Transferausgaben über die Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer.

Neue Finanzmittel für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr

Zur langfristigen Sicherung der Finanzierung des Nationalstrassennetzes und der Verkehrsinfrastrukturen in Agglomerationen soll der NAF mit rund 3 Milliarden Franken jährlich ausgestattet werden. Neben den bereits heute zweckgebundenen Mitteln für den Strassen- und Agglomerationsverkehr (100 Prozent der Erträge aus dem Mineralölsteuerzuschlag und der Autobahnvignette) soll der NAF inskünftig durch folgende Zusatzeinnahmen in der Höhe von rund einer Milliarde Franken gespeist werden:

  • Zehn Prozent der Erträge aus der Mineralölsteuer: Neu sollen in der Regel (ausser bei allfälligen Sparprogrammen des Bundes) zehn Prozent der Erträge aus der Mineralölsteuer zusätzlich in den Strassenbereich fliessen. Dies entspricht rund 250 Millionen Franken pro Jahr. Insgesamt werden damit 60 Prozent der Erträge aus der Mineralölsteuer für den Strassenbereich zweckgebunden (50 Prozent SFSV, zehn Prozent NAF). 40 Prozent fliessen weiterhin in die allgemeine Bundeskasse.
     
  • 100 Prozent der Automobilimportsteuer: Der Bund erhebt eine Steuer von vier Prozent auf die Einfuhr von Autos und ihren Bestandteilen. Bisher sind diese Einnahmen von rund 400 Millionen Franken jährlich in den allgemeinen Bundeshaushalt geflossen. Neu sollen diese Einnahmen für den NAF bestimmt sein.
     
  • Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags: Damit die Einnahmen mit den steigenden Ausgaben für Unterhalt, Betrieb und Ausbau mithalten können, soll auch der Strassenbenutzer seinen Teil leisten. Im Rahmen der NAF-Vorlage ist vorgesehen, den Mineralölsteuerzuschlag um vier Rappen pro Liter zu erhöhen, jedoch erst, wenn die Fondsreserven unter 500 Millionen Franken fallen.
     
  • Abgabe auf Elektrofahrzeuge: Künftig sollen auch Fahrzeuge, welche keine Treibstoffsteuern bezahlen, stärker in die Strassenfinanzierung eingebunden werden. Ab 2020 sollen Halter von Elektrofahrzeugen eine Abgabe zur Infrastrukturfinanzierung entrichten.
     
  • Kompensationsbeitrag der Kantone: Künftig sollen die Kantone einen jährlichen Beitrag von 60 Millionen Franken in den NAF leisten. Im Gegenzug nimmt der Bund 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz auf.

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Auch die Strassennutzer sollen einen Beitrag leisten. Die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um vier Rappen kommt aber erst dann zum Tragen, wenn das Geld für baureife Projekte fehlt.

Damit wird deutlich: Um die drohende Finanzierungslücke zu schliessen, werden verschiedene Finanzquellen beigezogen. Neben dem Strassenbenutzer leisten auch Bund und Kantone ihren Teil an eine solide Finanzierungsbasis für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr. Eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags kommt allerdings erst dann zur Anwendung, wenn das Geld für baureife Projekte fehlt. So werden keine Mittel auf Vorrat angesammelt.

Das Nationalstrassennetz wird ausgebaut und Agglomerationen erhalten neue Infrastrukturen

Das Geld aus dem NAF wird einerseits für die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes und andererseits für Beiträge an den Agglomerationsverkehr verwendet.

Nationalstrassen

Der Finanzbedarf für das Nationalstrassennetz beträgt in den kommenden Jahren (2018 bis 2030) durchschnittlich rund 3,1 Milliarden Franken pro Jahr. Der NAF ermöglicht Investitionen in den folgenden Bereichen:

  • Engpassbeseitigung/Netzergänzungen: Damit die Verkehrsinfrastrukturen auch in Zukunft leistungsfähig bleiben und den Anforderungen von Wirtschaft und Bürgern genügen, müssen die bestehenden Engpässe auf dem Nationalstrassennetz beseitigt werden. Dies geschieht durch den Bau zusätzlicher Fahrstreifen und Netzergänzungen (Umfahrung Morges, Glatttalautobahn). Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament alle vier Jahre einen Ausbauplan gemäss den im strategischen Entwicklungsprogramm festgelegten Prioritäten. In einem ersten Schritt sollen bis 2030 3,9 Milliarden Franken investiert werden.

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Die Investitionen in die Engpassbeseitigung und die Übernahme neuer Teilstrecken ins Nationalstrassennetz kommt der ganzen Schweiz zugute. Das Nationalstrassennetz wird so auf die Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung angepasst.

  • Betrieb und Unterhalt: Die Ausgaben für Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes sind in den letzten Jahren angestiegen. Die Verkehrszunahme und die damit einhergehende starke Beanspruchung der Strassen stellen hohe Anforderungen an Betrieb und Unterhalt unter anderem in Bezug auf Sicherheit, Stabilität, Verfügbarkeit und Kapazität. Viele Bauten, wie Brücken oder Tunnels, erreichen zudem in den kommenden Jahren ihr Sanierungsalter. Auch die Verbesserung der Tunnelsicherheit oder der Lärmschutz kosten immer mehr.
     
  • Netzfertigstellung: Das vor mehr als 50 Jahren geplante Nationalstrassennetz ist heute erst zu 96 Prozent gebaut. Es fehlen noch rund 70 Kilometer Nationalstrassen in den Kantonen Wallis, Bern und Jura. Der Bund trägt die Hauptlast bei der Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes.
     
  • Netzerweiterung: Mit der Übernahme von 400 Kilometern Kantonsstrassen erweitert der Bund sein Nationalstrassennetz. Mit den neu aufgenommenen Strecken werden mittelgrosse Städte sowie Berg- und Randregionen besser an das Nationalstrassennetz angebunden.

Grafik 7

Der grösste Ausgabenposten des NAF ist der Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen. In die Engpassbeseitigung sollen jährlich rund 650 Millionen Franken investiert werden.

Agglomerationsverkehr

Für die Beiträge an den Agglomerationsverkehr sind zwischen 2018 und 2030 jährlich rund 390 Millionen Franken vorgesehen. Der Bund unterstützt ausgewählte Verkehrsprojekte mit Beiträgen von mindestens 30 Prozent bis maximal 50 Prozent der Investitionskosten. Die Beiträge des Bundes werden gezielt für Strassen-, Bus- oder Tramprojekte sowie den Velo- und Fussverkehr geleistet. Die Anforderungen an die Qualität von Agglomerationsprojekten der Kantone und Gemeinden sind hoch. Die Ausarbeitung, Prüfung und Umsetzung erfolgt im Vierjahresrhythmus.