Rauch über Industrie

Schweizer CO₂-Grenzausgleich derzeit keine geeignete Lösung

economiesuisse spricht sich derzeit gegen die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs der Schweiz gegenüber Drittstaaten aus. Die Gesamtwirtschaft unterstützt damit die Position des Bundesrates. Für den hiesigen nachhaltigen Produktionsstandort wäre ein solches Instrument insgesamt nicht zielführend. Drohende Wettbewerbsnachteile für gewisse Firmen aufgrund klimapolitischer Verschärfungen müssen jedoch adressiert werden.

Ab dem 1. Oktober 2023 führt die EU einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (EU-CBAM) gegenüber Drittstaaten ein. Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Dünger, Elektrizität und Wasserstoff sollen deswegen künftig bei der Einfuhr in die EU mit einem CO2-Preisaufschlag belegt werden. Eine Rückerstattung der CBAM-Abgabe beim Export sieht die EU aus handelsrechtlichen Gründen hingegen nicht vor. Der EU-CBAM dient als Ausgleich zu den wegfallenden kostenlosen Emissionsrechten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystem (EU EHS). Die EU will verhindern, dass die emissionsintensive Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben verlagert wird («Carbon Leakage»).

In Anlehnung an den EU-CBAM sind nun auch hierzulande politische Forderungen zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichs der Schweiz gegenüber Drittstaaten (CH-CBAM) laut geworden. Im vorliegenden Positionspapier spricht sich economiesuisse zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Einführung eines CH-CBAM gegenüber Drittstaaten aus. Die Wirtschaft unterstützt damit den Bericht des Bundesrats vom 16. Juni 2023 zu den Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz.

Gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise zwingend

Die Einführung eines CH-CBAM würde für emissionsintensive Sektoren das Risiko von «Carbon Leakage» tatsächlich reduzieren. Einem grossen und wertschöpfungsstarken Teil der Schweizer Wirtschaft würden daraus hingegen erhebliche Wettbewerbsnachteile erwachsen (z.B. aufgrund verteuerter Vorleistungen und fehlender Abziehbarkeit beim Export). Vor dem Hintergrund derzeitiger Rohstoffknappheit und steigender Energiepreise wäre die Einführung eines CH-CBAM gegenüber Drittstaaten also insgesamt kontraproduktiv für den hiesigen Produktionsstandort.

Kein unilaterales Vorpreschen

Die Schweizer Wirtschaft fordert in der Klimapolitik einen international abgestimmten Ansatz. Der EU-CBAM trägt hingegen zu einer weiteren Fragmentierung der weltweiten Systeme zur CO2-Bepreisung bei. Ausserdem wirft der EU-CBAM kurz vor dessen Inkrafttreten am 1. Oktober noch zu viele Fragen auf. Viele europäische Firmen sind nachweislich mit grossen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert. Insofern wäre ein unilaterales Vorpreschen der Schweiz kontraproduktiv. Mitte 2026 kann aufgrund der Zwischenbilanz der EU der Handlungsbedarf für die Schweiz neu überprüft werden.

WTO-Kompatibilität nach wie vor fraglich

Bei der Einführung eines CH-CBAM sind Klagen und Gegenmassnahmen wichtiger Handelspartner zu erwarten. Die Schweiz als Exportnation ist leichter angreifbar als die EU mit ihrem grossen Binnenmarkt. Gegenüber dem EU-CBAM haben wichtige Handelspartner der EU bereits scharf Kritik geäussert – öffentlich aber auch innerhalb verschiedener WTO-Gremien. Das WTO-Recht erlaubt bei unzulässigen Handelsverzerrungen Gegenmassnahmen der betroffenen Länder.

Ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis

Ein CH-CBAM hätte neue und komplexe administrative Hürden zur Folge. Dazu gehört insbesondere die Berechnung von Emissionen oder die Beschaffung und Einreichung diverser Dokumente (u.a. für den Ursprungsnachweis oder die Beschaffung der CO2-Nachweise). Aus heutiger Sicht erwartet die Wirtschaft daher bei der Einführung eines CH-CBAM ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Aufrechterhaltung der EHS-Verknüpfung

Die Schweiz will ihr Emissionshandelssystem (CH EHS) im Gleichschritt mit jenem der EU anpassen, damit die beiden Systeme weiterhin verknüpft bleiben können. Auch für die Schweizer Wirtschaft ist die EHS-Verknüpfung wichtig, da Exporte mit nicht-präferenziellen Ursprung Schweiz nach EU-Regeln dadurch vom EU-CBAM ausgenommen bleiben. Wie der Bundesrat festhält, besteht jedoch im Zusammenhang mit dem EHS-Abkommen keine Verpflichtung für die Schweiz, einen CH-CBAM gegenüber Drittstaaten einzuführen.

Lösungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit

Ungeachtet der oben aufgeführten Punkte anerkennt economiesuisse, dass emissionsintensive Schweizer Firmen von den künftigen Verschärfungen des EU EHS (z.B. Abschaffung der kostenlosen Emissionsrechte) betroffen sein werden. economiesuisse setzt sich deshalb dafür ein, mit den betroffenen Unternehmen in der Schweiz gezielte Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung derer internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu erarbeiten.

Für die Wirtschaft ist klar, dass die Dekarbonisierung nur gelingen kann, wenn Unternehmen die Emissionen in ihren Lieferketten effizient reduzieren können. Der wirksamste Weg dahin führt über eine globale CO2-Abgabe bis hin zu einem weltweiten Emissionshandel. International vergleichbare Abgaben auf Treibhausgasen machen Klimazölle obsolet.

 

Zum Positionspapier