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Neun Fakten zur Reform der Verrechnungssteuer

Der Abstimmungskampf treibt einmal mehr bunte Blüten. Umso wichtiger sind belegbare Fakten. Ein aktuelles Faktenblatt stellt die wichtigsten Informationen zur Verrechnungssteuer zusammen. Es zeigt: der Nutzen der Reform ist gut belegt. Die Öffnung des Kapitalmarkts bringt höhere Fiskaleinnahmen, gleichzeitig spart die öffentliche Hand substanzielle Zinskosten ein. Die finanziellen Risiken sind derweil gering. Die Schweiz kann praktisch nur gewinnen, denn die Reform fokussiert einzig auf Anleihen; ein Geschäftsfeld, das heute in der Schweiz völlig unterentwickelt ist und hauptsächlich im Ausland stattfindet.

1. Der Kapitalmarkt Schweiz spielt im Bereich der Anleihen unter seinem Potenzial. Das Geschäft findet massgeblich im Ausland statt. In Luxemburg wird im Vergleich zum BIP ein rund 190-mal so grosses Volumen an Anleihen ausgegeben wie in der Schweiz (Beirat Zukunft Finanzplatz, S. 4).

 

2. Mit der Reform könnten Schweizer Unternehmen Anleihen im Wert von 115 Milliarden Franken in die Schweiz zurückbringen. So eine Schätzung der Bankiervereinigung.

 

3. Die Reform bringt dem Bund so zusätzliche Fiskaleinnahmen von jährlich 490 Millionen Franken. Dies innert zehn Jahren. Innert fünf Jahren dürften es bereits jährlich 350 Millionen Franken sein (vgl. Botschaft des Bundesrats, S. 42).

 

4. Kantone, Städte und Gemeinden profitieren besonders. Weil die Verrechnungssteuer zu 90 Prozent eine Bundessteuer ist, haben Kantone und Gemeinden keine nennenswerten Reformkosten zu tragen. Trotzdem profitieren sie von zusätzlichen Steuereinnahmen und tieferen Zinskosten.

 

5. Die öffentliche Hand spart bei den eigenen Anleihen 60 bis 200 Millionen Franken an Zinskosten. Diesen zusätzlichen Nutzen belegt eine Analyse der Eidg. Steuerverwaltung.

 

6. Öffentlich-rechtliche Unternehmen profitieren ebenfalls von der Öffnung des Kapitalmarkts. Anleihen von 47 Unternehmen in staatlichem Besitz wie Spitäler, Energieversorger und öffentliche Verkehrsbetriebe waren 2021 an der Schweizer Börse kotiert. Auch sie können von tieferen Zinskosten profitieren.

 

7. Die Reform fokussiert genau auf jenes Segment, das heute völlig unterentwickelt ist. Lediglich rund ein Prozent der Finanzvermögen von Privathaushalten wird direkt in Schweizer Anleihen gehalten. Dies belegen Daten der Schweizerischen Nationalbank. Entsprechend gering sind die finanzpolitischen Risiken der Reform.

 

8. Das Parlament hat die Reform zusätzlich eingeschränkt. Nur Zinsen von neu ausgegebenen Anleihen werden von der Verrechnungssteuer befreit. Alle laufenden Papiere bleiben verrechnungssteuerpflichtig.

 

9. Mit Inkrafttreten der Reform fällt lediglich ein zweistelliger Millionenbetrag weg. Weil Obligationen lange Laufzeiten haben, fallen die von der Eidg. Steuerverwaltung auf 215 bis 275 Millionen Franken geschätzten Mindereinnahmen erst in vielen Jahren an. Bis dahin sind die positiven Effekte der Reform längst eingetreten.

 

Weitere Ausführungen und Grafiken finden Sie in unserem Faktenblatt «Steuernachteil beseitigen, Geschäft zurückholen». Zusammenfassend ist der Nutzen der Reform bestens belegt. Ein langjährig von Expertengruppen anerkanntes, spezifisches Steuerproblem der Schweiz mit gravierenden Auswirkungen auf den Kapitalmarkt wird endlich behoben. Die finanziellen Risiken sind derweil gering. Weil das Geschäft heute massgeblich im Ausland stattfindet, kann die Schweiz praktisch nur gewinnen. Ohne Reform bleibt alles, wie es ist. Es wird kein Problem gelöst, keine Bremsen für den Kapitalmarkt werden gelockert, aber eine Chance wird verpasst. Freuen wird sich das Ausland – bei steigenden Zinsen erst recht.

 

Wackelige Gegenargumente ohne Faktenbasis

Im Gegensatz zum ausgewiesenen Nutzen der Reform stehen die Gegenargumente auf wackeligen Beinen. Die behaupteten 800 Millionen Mindereinnahmen basieren auf einem einfachen Dreisatz: drei Mal höhere Zinsen ergeben angeblich drei Mal höhere Steuerausfälle. Doch so einfach ist es nicht. Die Einnahmen der Verrechnungssteuer basieren auf nicht zurückgeforderten Beträgen. Steigen die Zinsen, so lohnen sich auch Rückforderungen wieder vermehrt. Die Beträge, die liegen bleiben, gehen zurück. Entsprechend geringer wären die Verluste bei der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer.

Die Drohung eines einmaligen Milliardenausfalls ist vollends deplatziert. Für die Rückerstattungen in der Übergangszeit hat der Bund längst Rückstellungen gebildet. Das Budget wird dadurch nicht belastet und der finanzielle Handlungsspielraum des Bundes in keiner Weise eingeschränkt.

Die Behauptung, es würden nur 200 Konzerne profitieren, entbehrt jeglicher Faktenbasis. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden finanzieren sich ebenfalls über Anleihen und könnten 60 - 200 Millionen Franken an Zinskosten einsparen. Auch 47 Staatsunternehmen profitieren von tieferen Zinskosten. Zusätzliche Fiskaleinnahmen sowie tiefere Zinskosten stärken den Service public und entlasten letztlich die privaten Steuerzahlenden. Den Nutzen haben wir alle.

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung zielt ins Leere. Schweizer Unternehmen emittieren ihre Obligationen heute hauptsächlich im Ausland, ohne Verrechnungssteuer! Die Steuersicherung wird im Gegenteil mit der Reform gestärkt, nämlich bei sogenannten «Cum-Ex»-Geschäften. Neu eingeführt wird in diesen Fällen eine zweite Verrechnungssteuer, zusätzlich zur Dividende auch noch auf deren Weiterleitung (sog. «Ersatzzahlung»). Im Inland ist das bereits geltende Praxis. Mit der Reform kann die ESTV neu ausländische Steuerumgehungsgeschäfte mit Schweizer Aktien besser bekämpfen und verhindern.

 


 

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