Standortförderung

Inkraftsetzung der Mindeststeuer verlangt rasche Standortmassnahmen

Der Bundesrat hat entschieden, die OECD-Mindeststeuer in der Schweiz ab 2024 in Kraft zu setzen. Die Schweiz gehört damit zur Minderheit von Staaten, die die neue Steuer bereits im nächsten Jahr erheben. Den damit verbundenen Nachteil für die Schweizer Unternehmen gilt es so rasch wie möglich mit Standortmassnahmen wettzumachen: Bund und Kantone stehen in der Verantwortung, mit gezielten Massnahmen die Standortattraktivität der Schweiz sicherzustellen und die Wertschöpfung der internationalen Unternehmen sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Steuerzahlungen im Land zu halten.

Am 18. Juni 2023 hat die Stimmbevölkerung die rechtliche Möglichkeit geschaffen, die OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz einzuführen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember entschieden, das Regelwerk bereits ab 2024 teilweise in Kraft zu setzen. Eingeführt wird eine schweizerische Ergänzungssteuer, die eine 15-Prozent-Besteuerung grosser Unternehmensgruppen schweizweit sicherstellt. Noch nicht umgesetzt wird hingegen die sogenannte internationale Ergänzungssteuer, mit der die Schweiz Unterbesteuerungen im Ausland ausgleichen könnte.

economiesuisse begrüsst, dass zumindest auf die internationale Ergänzungssteuer vorerst verzichtet wird. Der Bundesrat hat die aktuell noch stark begrenzte globale Akzeptanz des OECD-Projektes zur Kenntnis genommen. Rund drei Viertel der 140 Staaten, die sich auf das Projekt geeinigt haben, setzen dieses im nächsten Jahr noch nicht um. Dass die schweizerische Ergänzungssteuer dennoch bereits im nächsten Jahr gelten soll, ist für die Schweiz und die Schweizer Wirtschaft in zweifacher Hinsicht ein riskanter Entscheid.

Firmenstandort Schweiz unter Druck

Steuerbelastungen müssen angehoben werden, bislang anerkannte Steuervergünstigungen verlieren ihre Wirkung. Damit wird der für die Schweiz traditionell wichtige Vorteil wettbewerbsfähiger Steuern geschwächt. Gegenüber Staaten ohne Mindeststeuer ist dies ein Nachteil für die Schweiz und ihre Unternehmen. Gleichzeitig bleiben die anderen Standortkosten der Schweiz wie der starke Franken, die hohen Löhne und die Immobilienpreise deutlich teurer als im Ausland. Der Firmenstandort gerät zunehmend unter Druck.

Die Wirtschaft erwartet daher, dass Bund und Kantone zusätzliche Steuereinnahmen für Massnahmen zugunsten des Unternehmensstandorts einsetzen – wie in der vom Volk genehmigten Verfassungsbestimmung vorgesehen. Die Schweiz soll unverändert von der Wertschöpfung, den gut bezahlten Arbeitsplätzen und hohen Steuerzahlungen der internationalen Firmen profitieren können. Dafür braucht es, stärker als in der Vergangenheit, die Verbesserung einer ganzen Palette von Standortfaktoren. Die Mindestbesteuerung setzt dem Wettbewerb um die weltweit führenden Firmen kein Ende, der Wettbewerb verlagert sich vielmehr auf andere Bereiche.

Ungenügende Akzeptanz und mangelnde Rechtssicherheit

Eine lückenhaft umgesetzte Mindeststeuer, wie sie sich derzeit abzeichnet, erlaubt es nicht teilnehmenden Staaten derweil, weiterhin auf tiefe Steuern zu setzen. Diese Situation ist für die Schweiz doppelt nachteilig und weckt in der Wirtschaft Besorgnis. Erschwerend wirkt, dass es heute alles andere als sicher ist, ob die Mindeststeuer überhaupt jemals global verbreitet umgesetzt wird. Die OECD hat durch eine weitreichende Regeländerung im Sommer dazu beigetragen, dass die Mehrheit der Staaten mit der Inkraftsetzung zuwarten. Weitere Ausführungsbestimmungen der OECD sind bis weit ins Jahr 2024 angekündigt. Wie sich das Vorhaben weiterentwickelt, bleibt höchst ungewiss. Die Rechtsunsicherheit ist gross. Im Rahmen der UNO wird bereits an einer alternativen internationalen Steuerordnung gearbeitet. Sollten sich die Akzeptanzprobleme des OECD-Projekts bestätigen, muss der Bundesrat eine Ausserkraftsetzung der Mindeststeuer prüfen.