# 3 / 2023
27.02.2023

OECD-Mindeststeuer – Steuereinnahmen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Die Unternehmenssteuerpolitik der Schweiz ist höchst erfolgreich. Eindrücklich belegt wird dies durch den stetigen Anstieg der Einnahmen aus Firmensteuern. Nun wirbelt ein tiefgreifendes Steuerprojekt der OECD und der G20-Staaten die internationale Steuerwelt auf. Die vorgesehene Mindestbesteuerung grosser, internationaler Unternehmen stellt die Schweiz und ihren Steuerstandort vor Herausforderungen. Bund und Kantone haben nach intensiven Beratungen eine tragfähige Lösung gefunden. Am 18. Juni 2023 entscheidet das Volk darüber. Hier erfahren Sie, was auf dem Spiel steht.

Das Wichtigste in Kürze

Grosse, internationale Unternehmen unterliegen künftig einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Darauf haben sich rund 140 Staaten in einem weltweiten Projekt der OECD/G20 geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Bundesrat, Parlament und die Kantone wollen keine Steuereinnahmen verschenken und die OECD-Mindeststeuer deshalb in der Schweiz umsetzen. Mit der Reform bezahlen grosse, internationale Unternehmen zusätzliche Steuern in der Schweiz, im Gegenzug werden die Firmen vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt. Die Volksabstimmung über die notwendige Verfassungsänderung findet am 18. Juni 2023 statt.

Trotz Mindeststeuer geht der Standortwettbewerb weiter. Staaten werden sich wie bisher um die Ansiedlung und den Erhalt von ertragsstarken Unternehmen bemühen. Bisher war die Schweiz dabei äusserst erfolgreich. Auch dank einer attraktiven Steuerpolitik hat sich unser Land in den letzten 30 Jahren zu einem der weltbesten Wirtschaftsstandorte entwickelt. Die Steuerzahlungen der Unternehmen sind stark angestiegen und haben das stetige Wachstum der staatlichen Leistungen etwa im Sozial- und Bildungswesen massgeblich finanziert – Schweizer Privathaushalte profitieren davon. Diesen Erfolg gilt es zu wahren. Die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer bringt Bund und Kantonen Mittel ein, um die Standortattraktivität der Schweiz auch in Zukunft sicherzustellen.

Position economiesuisse

economiesuisse befürwortet die schweizerische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer aus folgenden Gründen:

  • Steuererträge für die Schweiz statt fürs Ausland: Wenn die Unternehmen aufgrund der OECD-Mindeststeuer ohnehin höher besteuert werden, sollen sie die zusätzlichen Steuern in der Schweiz bezahlen – und nicht im Ausland.
  • Gezielte Umsetzung nur für grosse, internationale Unternehmen: Die Mindeststeuer betrifft ausschliesslich grosse, internationale Unternehmen. Für KMU und rein national tätige Unternehmen gibt es bei der Besteuerung keine Änderung.
  • Schutz der Unternehmen vor ausländischer Zusatzbesteuerung: Die Umsetzung im Einklang mit dem OECD-Regelwerk schützt betroffene Unternehmen vor Zusatzbesteuerung und zusätzlicher Bürokratie im Ausland und gibt ihnen Rechts- und Planungssicherheit.
  • Attraktivität der Schweiz erhalten: Längerfristig wachsen die Unternehmenssteuern nur dann, wenn die betroffenen Firmen in der Schweiz bleiben und sich hier weiter gut entwickeln. Ziel muss es deshalb sein, dass die Schweiz weiterhin zu den weltbesten Wirtschaftsstandorten gehört.
  • Starke Kantone für eine starke Schweiz: Standortmassnahmen werden am effizientesten durch die Kantone getroffen. Die Kantone kennen ihre wirtschaftliche Situation und die lokale Branchenstruktur am besten. Sie wissen, was ihre jeweiligen Standorte bieten und wo Verbesserungen nötig sind. Von erfolgreichen Kantonen, ihren Beiträgen an die Bundessteuer und ihren Ausgleichszahlungen in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) profitiert die ganze Schweiz.