

OECD-Mindeststeuer
Darum geht es
Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten weltweit in einem OECD/G20-Projekt geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Der Bundesrat will den Abfluss von Steuersubstrat verhindern. Er hat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer. Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen in der Schweiz Steuern bezahlen. So werden sie vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt. Das Steuersubstrat bleibt hier. Die Abstimmung über die Verfassungsänderung hat am 18. Juni 2023 stattgefunden.
Position der Wirtschaft
Steuersubstrat in der Schweiz sichern
- Durch die nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer bleibt das Steuersubstrat in der Schweiz und fliesst nicht an andere Staaten ab.
- Schweizer Unternehmen werden vor zusätzlicher Besteuerung und komplexen Steuerverfahren im Ausland geschützt.
Internationale Mindestbesteuerung wirksam umsetzen
- Mit einem neuen Verfassungsartikel schafft der Bundesrat die Grundlage, damit international tätige Unternehmen in der Schweiz die erforderlichen 15 Prozent Steuern bezahlen.
- Die Schweiz erfüllt damit die global vereinbarten Regeln und verhindert, dass andere Länder fehlende Besteuerung nachholen dürfen.
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