Ausgewiesener Nutzen von Steuerreformen

Die Schweiz, das zeigen vergangene Reformen, profitiert von einem attraktiven Steuersystem. Sachlich falsche Regeln wie das vormalige Nennwertprinzip, aber auch fehlende Rechtssicherheit schaden ihr entsprechend.

Der Bundesrat hat heute eine Interpellation beantwortet, in der nach den Auswirkungen von Steuerreformen auf das Steueraufkommen gefragt wurde. Konkret wurde auf die Unternehmenssteuerreform I von 1997 Bezug genommen, in der unter anderem die Standortqualität der Schweiz für Holdinggesellschaften verbessert wurde.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die Datenlage, was die finanziellen Auswirkungen anbelangt, zwar nicht eindeutig sei. Die Milderung der Steuerbelastung habe aber nicht zu einem Rückgang der Steuererträge geführt. Im Gegenteil sei es „möglich oder sogar wahrscheinlich“, dass die Zunahme der Steuererträge auch mit der verbesserten Standortattraktivität zu tun habe. Als Folge der Reform waren ursprünglich Einnahmenausfälle von 170 Millionen Franken eingeplant.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Auswirkungen der Standortreform von 1997 tatsächlich alles andere als negativ waren. Betrugen die Einnahmen des Bundes aus der Gewinnsteuer im Jahr vor der Reform 4,1 Milliarden Franken, stiegen sie bis ins Jahr 2000 auf 6 Milliarden Franken an. Dies, obwohl in der Zwischenzeit (1998) die Kapitalsteuer auf Stufe Bund abgeschafft wurde, womit Steuersubstrat wegfiel. Die Zahl der Holdinggesellschaften nahm parallel markant zu. Entfielen von allen Neuansiedlungen zwischen 1990 und 2001 18 Prozent auf den Zeitraum zwischen 1990 und 1995, waren es in den Jahren 1996 bis 1998 23 Prozent und 1999 bis 2001 59 Prozent. Die Schweiz wurde als Folge der Unternehmenssteuerreform I zu einem der weltweit attraktivsten Standorte für Headquarter von internationalen Unternehmen.

Unternehmenssteuerreform II bringt langfristig mehr Einnahmen
Ein Attraktivitätszuwachs ist auch von der Folgereform, der Unternehmenssteuerreform II von 2007, zu erwarten bzw. er hat bereits stattgefunden. Zwar wurde diese Reform bewusst binnen- und KMU-orientiert gestaltet. Mit dem Kapitaleinlageprinzip, das Anfang dieses Jahres in Kraft trat, enthält sie aber eine Massnahme, die auch international Signale setzt. So ist zu beobachten, dass nach der Abstimmung über die Reform im Februar 2008 zahlreiche globale Headquarter in die Schweiz zogen. Abgesehen davon, dass diese Strukturen hochqualifizierte Arbeitskräfte mit entsprechenden Einkommen beschäftigen, Dienstleistungen Dritter nachfragen und Impulse für Zulieferindustrien geben (Gewerbe, Detailhandel, Hotels, Bauindustrie usw.), haben sie eine hohe Wertschöpfung. Die Gewinne dieser Unternehmen werden der Schweiz – und dem Fiskus – in der Zukunft zugute kommen. So ist auch bei der Unternehmenssteuerreform II nicht damit zu rechnen, dass langfristig Steuersubstrat verloren geht – im Gegenteil.

Die Schweiz, das zeigen alle Erfahrungen, profitiert von einem attraktiven Steuersystem. Sachlich falsche Regeln schaden ihr entsprechend. Genauso wie der Eindruck fehlender Rechtssicherheit, der entsteht, wenn nachträglich an einer Gesetzesnorm geschraubt wird, die in einem langen, mehrjährigen Entscheidungsprozess zu keinem Zeitpunkt umstritten war.