Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften – Vernehmlassungsstellungnahme von economiesuisse

28.02.2024

Aus Sicht von economiesuisse ist es mit Blick auf die Besteuerung von Zweitliegenschaften nicht notwendig und damit auch nicht angezeigt, von den verfassungsmässigen Grundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie vom Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abzuweichen.

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20240304_VNL Objektsteuer Zweitliegenschaften_online.pdf
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