Zwei Füsse stehen vor zwei Pfeilen. Nach links zeigt der Pfeil mit Grossbritanniens Flagge, nach rechts der Pfeil mit der EU Flagge

Brexit am 31. Januar 2020 – und nun?

Heute wird der Brexit Tatsache. Nach dem 31. Januar 2020 ist Grossbritannien formell nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Was ändert sich nun aber kurzfristig tatsächlich? Und wie ist die Schweiz vom Brexit betroffen? Wir geben Antworten auf die drei wichtigsten Fragen.

Gut dreieinhalb Jahre nachdem sich das britische Stimmvolk mit 52 Prozent für den Austritt aus der Europäischen Union (EU) ausgesprochen hat, wird der Brexit nun heute Tatsache. Die hinter Deutschland zweitgrösste Volkswirtschaft des Kontinents und gleichzeitig der zweitwichtigste EU-Beitragszahler schafft damit eine historische Zäsur der europäischen Integration. 

Nach Brexit: Was geschieht am 1. Februar 2020?

Eigentlich nicht viel. Zwar verliert Grossbritannien mit dem Brexit ab diesem Tag sämtliche Entscheidungsrechte innerhalb der EU. Mindestens bis Ende 2020 gilt jedoch eine Übergangsperiode. Währenddessen profitiert das Vereinigte Königreich weiterhin von den Freiheiten des Binnenmarkts (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital) sowie von sämtlichen Handelsverträgen der EU. Auch das EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bleiben für Grossbritannien verbindlich. Zudem müssen weiter Beitragszahlungen ins EU-Budget entrichtet werden. 

Gleichzeitig erhält Grossbritannien die Kompetenz, Handelsverträge für die Zeit nach Ablauf der Übergangsperiode auszuhandeln. Auch das künftige Verhältnis zur EU soll in den verbleibenden elf Monaten geregelt werden. Entsprechende Verhandlungen dürften jedoch nicht vor März dieses Jahres beginnen.

Nach Übergangsphase: Was geschieht am 1. Januar 2021? 

Das ist weniger klar. Zwar besteht die Möglichkeit, die Übergangsperiode in gegenseitigem Einvernehmen um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern. Boris Johnson, britischer Premierminister, hat jedoch schon früh signalisiert, dass er dies unter allen Umständen vermeiden will. Er müsste der EU einen entsprechenden Antrag spätestens Ende Juni 2020 übermitteln. Klar ist: die Zeit für Verhandlungen über die künftigen EU-UK-Beziehungen ist äusserst knapp. 

Zwei Szenarien sind denkbar: Die Übergangsperiode endet per 31. Dezember 2020 ohne Anschlusslösung oder beide Seiten einigen sich auf einen kleinen Handelsdeal, der jedoch wichtige regulatorische Fragen und wohl auch Dienstleistungen mehrheitlich ausklammert, respektive auf spätere Verhandlungen verschiebt. Beides wäre für die stark vernetzte europäische Wirtschaft eine Schlechterstellung im Vergleich zum Status quo. 

Wie steht es um die Schweiz?

Die Schweiz hat den Brexit weitgehend unter Kontrolle. Einerseits ändert sich aufgrund der Übergangsperiode vorerst auch für die Schweiz nichts: Es sind weiterhin die bilateralen Verträge mit der EU, welche die Beziehungen zu Grossbritannien regeln. Aber auch für die Zeit danach konnte mit der bundesrätlichen Strategie «mind the gap» Rechtssicherheit geschaffen werden: Sechs Verträge mit dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Handel, Versicherungen, Land-, Luft- und Personenverkehr gewährleisten den Status quo grösstenteils. 

Nun gilt es, rasch einen Schritt weiterzugehen und die noch vorhandenen Lücken zu schliessen. Darüber hinaus bestehen insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich noch beträchtliche Liberalisierungspotenziale. Allerdings gilt auch für die Schweiz: Ohne angemessene EU-UK-Anschlusslösung sind neue Handelshemmnisse nicht auszuschliessen.