Frühjahrssession 2018

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zu wichtigen Geschäften der Frühjahrssession.

Nationalrat

Nationalrat verlängert Verjährungsfrist auf 20 Jahre

Die Vorlage sieht vor, das Verjährungsrecht in einzelnen Punkten zu revidieren. Neu sollen Ansprüche aus Delikts- oder Bereicherungsrecht erst drei Jahre nach Kenntnis des Schadens verjähren. Die absolute Verjährungsfrist soll von 10 auf 30 Jahre verlängert werden, soweit es um Personenschäden geht. Weiter beantragt der Bundesrat, Art. 128 OR zu streichen. Dieser Artikel sieht bisher für einzelne Forderungen (unter anderem Miet- und Lohnforderungen) eine fünfjährige Verjährungsfrist vor. Neu sollen diese vertraglichen Forderungen der allgemeinen Verjährungsfrist von zehn Jahren unterliegen. Weiter wird auf die Verjährungseinrede verzichtet.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die Vorlage mit Vorbehalten. Auf die vorgeschlagene übergangsrechtliche Sonderregelung ist auf alle Fälle zu verzichten. Ebenso sollte das Parlament von weiteren Verschärfungen Abstand nehmen. economiesuisse lehnt eine Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist ab und will an der geltenden 10-jährigen Frist festhalten.
 
Die Revision des Verjährungsrechts ist von ihren ursprünglichen Zielen abgedriftet und entspricht in wesentlichen Punkten nicht mehr der in der Vernehmlassung präsentierten Regelung. In der Vernehmlassung begrüsste Aspekte sind aus dem Revisionsprojekt verschwunden. Andere Aspekte, die economiesuisse von Anfang an beanstandet oder gar dezidiert abgelehnt hat, sind beibehalten oder sogar noch verschärft worden.
 
Äussere Umstände haben diese massive Veränderung der Vorlage stark mitgeprägt. Im März 2014, mitten in der Beratung des Geschäfts in der Rechtskommission des Nationalrats, ist ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu einem Asbestopfer ergangen. Darin wurde das Bundesgericht kritisiert. Dieser Entscheid hat die Beratung der Vorlage von der generellen Revision des Verjährungsrechts hin zu einer Diskussion zum Umgang mit Asbestopfern getrieben. In der Debatte ging es fortan fast nur noch um die Problematik von latenten Schäden. Damit verlor man bei der Revision des Verjährungsrechts eine gesamtheitliche Lösung aus den Augen.
 
Keine Lösung durch Verlängerung der Verjährungsfristen
Latente Schäden stellen die Parteien im Zivilprozess vor Herausforderungen. Die Beweisführung ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Diese zivilprozessualen Herausforderungen lassen sich mit längeren Verjährungsfristen nicht in den Griff kriegen. Die Schweiz hat im internationalen Vergleich ein sehr weit entwickeltes System von Sozialversicherungen. Ein Vergleich mit Verjährungsregelungen im Ausland hat daher stets auch unter Berücksichtigung unseres Sozialversicherungssystems zu erfolgen. 
 
Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist für Personenschäden wird in das historisch gewachsene System des Verjährungsrechts eingegriffen. Gleichzeitig erfolgt aber weder eine konsistente Gesamtrevision des Verjährungsrechts, noch lässt sich die Problematik latenter Schäden mit einer Ausdehnung von Verjährungsfristen in den Griff bekommen. Hier ist die richtige Lösung noch nicht gefunden worden. 
 
Keine Rückwirkung für verjährte und verwirkte Ansprüche
Verjährungs- und Verwirkungsfristen sind in unserem Rechtssystem von grundliegender Bedeutung. Sie bewirken, dass Forderungen nach Fristablauf nicht mehr durchgesetzt werden können bzw. dass diese untergehen. Diese Instrumente sind aus Gründen der Rechtssicherheit, des gesellschaftlichen Friedens und zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten vorgesehen. Die Einführung einer Rückwirkung für verjährte und verwirkte Ansprüche der Asbestopfer würde einen massiven Einbruch in diese Grundprinzipien bedeuten und damit ein gefährliches Präjudiz schaffen. Dies käme einer beliebigen, unberechenbaren Abänderbarkeit unseres Schweizer Rechtssystems gleich. Es ist daher zu begrüssen, dass die Rechtskommission des Nationalrats die vorgeschlagene übergangsrechtliche Sonderregelung streichen will.
 
Eine ausgehölte Vorlage ohne Interesse für die Wirtschaft
Wer einen Schaden erleidet und diesen vor Gericht geltend macht, sieht sich nicht selten Beweisschwierigkeiten ausgesetzt. Eine Verlängerung der Verjährungsfristen vermag zwar die gerichtliche Geltendmachung des erlittenen Schadens zu erleichtern, nicht aber die Durchsetzung der Forderung. Die Kausalität zwischen einem erlittenen Schaden und dem schädigenden Ereignis zu beweisen wird mit zunehmendem Zeitablauf schwieriger. Bei 20- oder 30-jährigen absoluten Verjährungsfristen ist deshalb mit erheblichen Beweisschwierigkeiten zu rechnen. Selbst wenn der erlittene Schaden länger gerichtlich geltend gemacht werden kann, bedeutet dies nicht, dass sich die Forderung im Prozess tatsächlich durchsetzen lässt. Aus diesem Grund ist an den bewährten geltenden 10-jährigen absoluten Verjährungsfristen festzuhalten.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. Der Nationalrat hat sich in der Frühjahrssession 2018 erneut damit befasst. Vorgängig hatte eine Diskussion darüber stattgefunden, ob an der Vorlage festgehalten werden müsse. Die Rechtskommission des Nationalrats wollte die Vorlage abschreiben, da für Asbestopfer mit der Stiftung «Entschädigungsfonds für Asbestopfer» (EFA) eine Lösung hatte gefunden werden können. Der entsprechende Beschluss war von der Rechtskommission des Ständerats aber mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt worden.
 
Der Nationalrat hat nun beschlossen, die Verjährungsfrist für Personenschäden auf 20 Jahre zu verlängern. Eine Mehrheit von 102 zu 90 Stimmen ist damit der Rechtskommission des Nationalrats gefolgt, welche die Verlängerung beantragt hatte. Eine bürgerliche Minderheit konnte in der grossen Kammer mit ihrem Antrag, die geltenden 10-jährigen Fristen beizubehalten, nicht durchdringen. Damit hält der Nationalrat an dieser Differenz zum Ständerat fest. Die Spezialbestimmung für Asbestopfer hat der Nationalrat hingegen abgelehnt. Es überwog die Meinung, dass eine solche Regel nach der Gründung der EFA unnötig sei.
 
Das Geschäft geht nun wieder an den Ständerat.
 
economiesuisse bedauert, dass der Nationalrat einer Verlängerung der Verjährungsfristen zugestimmt hat. Die Debatte im Rat drehte sich fast ausschliesslich um die Asbestopfer. Positiv hervorzuheben ist der Verzicht auf eine Rückwirkung für verjährte Ansprüche. Dadurch hat der Nationalrat die Rechtssicherheit gestärkt. Opfer von Spätschäden können sich an den Entschädigungsfonds wenden.

Nationalrat will den inländischen Zucker verteuern

Die parlamentarische Initiative fordert einen Mindestpreis für inländischen Zucker. Dieser soll durch höhere Zollsätze auf importierten Zucker durchgesetzt werden.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Einführung eines Mindestpreises für inländischen Zucker ab.
 
Lebensmittel werden teurer – Produktion wandert ab
Die parlamentarische Initiative möchte den Rohzucker in der Schweiz mit einem Mindestpreis künstlich verteuern. Für die Konsumentinnen und Konsumenten steigen dadurch die Preise für Lebensmittel, die mit Schweizer Zucker hergestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Produkte und damit ihr Absatz im Inland werden sinken. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden mehr Lebensmittel aus dem Ausland kaufen – zu Hause in der Schweiz oder als Einkaufstouristen im Ausland. Bei einer Umsetzung der Initiative sinkt aber nicht nur der Absatz von Schweizer Lebensmitteln im Inland, sondern auch jener im Ausland. Damit erhöht sich der Druck auf die Lebensmittelindustrie, die Produktion ins Ausland zu verlagern.
 
Der Zuckerberg ruft
Durch den geringeren Konsum von Schweizer Zucker im Inland und die Produktionsverlagerungen sinkt der Absatz von Schweizer Zucker bei Einführung eines Mindestpreises. Gleichzeitig veranlasst der Mindestpreis die hiesigen Bauern, mehr zu produzieren. Als Folge davon kommt der Markt aus dem Gleichgewicht – es herrscht Überproduktion. Nachdem wir in der Schweiz keine Probleme mehr mit Butterbergen und Milchseen haben, sollten wir nun nicht mit dem Bau von Zuckerbergen beginnen.
 
Marktverzerrung im Widerspruch zu Verfassungsziel
Mindestpreise sind grundsätzlich abzulehnen, weil sie den Preis als das wichtigste Signal eines funktionierenden Marktes verzerren. Artikel 104 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert eine «auf den Markt ausgerichtete Produktion» in der Landwirtschaft. Damit diese Marktorientierung funktioniert, müssen die Marktteilnehmer die Marktsignale wahrnehmen können. Die parlamentarische Initiative möchte dies beim Zucker verhindern und würde das Verfassungsziel untergraben.
 
Fragwürdige Ersatzmassnahmen
In der Begründung der parlamentarischen Initiative wird versprochen, dass spezifische Massnahmen in der Zuckerbranche ergriffen werden können, «um die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie, die der internationalen Konkurrenz ausgesetzt ist, sicherzustellen». Dieses Versprechen ist nicht glaubwürdig: Es ist stark zu bezweifeln, dass wirksame Massnahmen in einem hinreichenden Umfang ergriffen werden. Dies wäre dann der Fall, wenn die Schweizer Lebensmittelindustrie jederzeit preislich konkurrenzfähigen inländischen Rohzucker in ausreichendem Mass einkaufen könnte. Selbst wenn dies erreicht würde, blieben die restlichen schädlichen Auswirkungen bestehen: die Überproduktion bei rückgängiger Nachfrage im Inland und der steigende Einkaufstourismus.

Stand der Beratungen

In der Frühjahrssession 2018 hat sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative befasst. Der Nationalrat hat der Initiative mit 94 zu 69 Stimmen bei 17 Enthaltungen Folge gegeben. Die Befürworter argumentierten mit der Bedeutung von Zucker für die Versorgungssicherheit. Damit ist die Grosse Kammer dem Antrag ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben gefolgt.
 
economiesuisse bedauert die wettbewerbsfeindliche Haltung der Mehrheit im Nationalrat. Die Grosse Kammer nimmt mit ihrer Entscheidung in Kauf, dass die Lebensmittelpreise steigen und die Lebensmittelverarbeiter ins Ausland ausweichen werden. Es ist nun zu hoffen, dass der Ständerat an seinem bisherigen Beschluss festhält und die Einführung von Mindestpreisen auf dem Zuckermarkt verhindert.
 

Nationalrat stellt sich gegen den Abbau von Handelshemmnissen

Ziel der Vorstösse ist es, Handelshemmnisse zu beseitigen, die den Import von in der EU zugelassenen Produkten behindern und für hohe inländische Preise verantwortlich sind.
 
Die Motion 17.3623 betrifft optische Darstellungen von Produktdeklarationen (z.B. Schriftgrösse und -farbe, Kontrast). Darstellungen auf in der EU rechtmässig in Verkehr gebrachten Produkten sollen ohne Weiteres auch in der Schweiz zulässig sein.
 
Mit der Motion 17.3624 sollen Parallelimporte vereinfacht werden, indem Doppelspurigkeiten bei Produktprüfungen abgebaut werden. Mehr Produktkategorien oder Produktgruppen sollen von der heute vorgeschriebenen, zusätzlichen Zulassungsprüfung durch die Schweiz ausgenommen werden. Damit können sie dem Cassis-de-Dijon-Prinzip unterstellt werden.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt den Abbau von Handelshemmnissen und spricht sich für die Annahme der Motion aus.
 
Unnötige Vorschriften und Doppelspurigkeiten abschaffen
Beim Import aus der EU verteuern sich viele Produkte durch unnötige Vorschriften. Zusätzliche Zulassungsprüfungen für Produkte, die bereits von der EU geprüft wurden und Vorgaben für eine leichte Umgestaltung von Verpackungen sowie ähnliche Vorschriften verursachen unnötige Kosten, für die die Schweizer Konsumenten aufkommen müssen. Viele dieser Vorschriften bringen aber keinen Mehrwert an Sicherheit oder Information. Die zwei Motionen bewirken, dass solche Handelshemmnisse abgebaut werden. Die nötigen Massnahmen kann die Schweiz autonom und rasch umsetzen.
 
Protektionismus schadet der Schweiz
Bestimmte kostentreibende Vorgaben für importierte Produkte basieren auf Gründen, die sich nicht ändern lassen (z.B. Mehrsprachigkeit). Andere Mehrkosten (wie die Kosten für den Schutz der Schweizer Landwirtschaft) sind politisch explizit gewollt. Viele Handelshemmnisse haben aber keine solche Legitimation. Verteidigt werden sie von einzelnen Wirtschaftsteilnehmern, die sich nicht dem Wettbewerb aussetzen wollen. Protektionistische Vorschriften versprechen kurzfristig Wettbewerbsvorteile, mindern aber langfristig die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Darum sind sie konsequent zu beseitigen.
 
Hochpreisinsel bekämpfen heisst Handelshemmnisse abbauen
Nichttarifäre Handelshemmnisse sind ein Hauptgrund für die hohen Preise importierter Produkte in der Schweiz. Die Schweizer Konsumenten leiden direkt darunter und weichen teilweise auf Einkäufe im Ausland aus. Dies bringt wiederum den Detailhandel in Bedrängnis. Auch das Gastgewerbe wird durch die Handelshemmnisse im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern benachteiligt. Aber nicht nur in diesen Branchen wirken sich die hohen Importpreise auf die Kostenstruktur und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Firmen aus. So verteuern beispielsweise separate Zulassungsprüfungen für Geräte und Maschinen aus der EU die Produktion von Schweizer Industriebetrieben.
 
Cassis-de-Dijon-Prinzip endlich richtig anwenden
Weil sich die Schweiz mit den kostspieligen Handelshemmnissen selbst schadet, hat sie das Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt. Dadurch können Produkte, die rechtmässig in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht worden sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrolle verkauft werden. Dieses Prinzip wurde jedoch mit vielen Ausnahmen durchlöchert, sodass es bis heute nicht seine volle Wirkung entfalten konnte. Die vorliegenden Vorstösse ermöglichen, dass diese Ausnahmen kritisch überprüft und endlich reduziert werden.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat beide Motionen in der Frühjahrssession 2018 als Zweitrat beraten. Die Grosse Kammer hat die Motion 17.3623 oppositionslos abgelehnt. Die Ratsmehrheit vertrat die Ansicht, dass das Anliegen bereits der heutigen Praxis entspreche. Ebenso hat sich der Nationalrat mit 112 zu 64 Stimmen gegen die Motion 17.3624 ausgesprochen. Bei der Mehrheit überwogen die Vorbehalte gegenüber dem Cassis-de-Dijon-Prinzip. Damit sind beide Motionen definitiv abgelehnt.
 
economiesuisse ist enttäuscht von den Entscheidungen des Nationalrats. Die Grosse Kammer hat eine gute Chance verpasst, bestehende Handelshemmnisse abzubauen und damit den Wettbewerb zu stärken.

Nationalrat schafft Grundlage für eine moderne Verkehrspolitik 

Mit dieser Vorlage schlägt der Bundesrat Änderungen im Schweizer Eisenbahnsystem vor. Dieses soll effizienter und transparenter werden und das Diskriminierungspotenzial zwischen Personen- und Güterverkehr sowie unter den Bahnunternehmen verringern.
 
Entgegen den Empfehlungen einer für die Vorlage eingesetzten Expertengruppe will der Bundesrat für integrierte Bahnunternehmen keine Holdingstruktur vorsehen. Sie sollen weiterhin gleichzeitig einen Teil des Schienennetzes unterhalten und Transportdienstleistungen anbieten. Änderungen beantragt der Bundesrat bei der bestehenden Trassenvergabestelle, welche die Nutzung des Schienennetzes regelt. Sie soll in eine unabhängige öffentliche Anstalt umgewandelt werden und weitere Kompetenzen erhalten. Ausserdem soll das Bundesamt für Verkehr (BAV) neu definieren können, welche Bahnunternehmen bestimmte Systemaufgaben übernehmen und wie sie diese auszuführen haben. Heute können die Kantone und Städte (Verkehrsverbünde) die Tarife massgeblich mitbestimmen und es besteht keine Verpflichtung zur Koordination zugunsten des Gesamtsystems.
 
Weiter sieht die Vorlage vor, dass Eisenbahnunternehmen und Anschlussgleisbetreiber bei Entscheiden über Infrastrukturinvestitionen und die Fahrplanplanung stärkere Mitwirkungsrechte erhalten. Ausserdem soll die Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr in RailCom umbenannt werden und den Eisenbahnmarkt überwachen sowie als Beschwerdeinstanz dienen. Schliesslich enthält der Gesetzesentwurf auch Bestimmungen, um die Passagierrechte den Regelungen in der EU anzupassen. Diese betreffen vor allem Verspätungen und Zugausfälle.
 
Im Personenverkehr hat die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zusätzlich eine Bestimmung betreffend die Fernbusse in das Personenbeförderungsgesetz aufgenommen (Art. 9 Abs. 2 PBG). Diese sieht vor, dass Unternehmen Transporte nur ausführen dürfen, wenn im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenzierung bestehender Angebote und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale vorliegt.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt grundsätzlich die vorliegenden Mehrheitsanträge. Eine Ausnahme besteht bei Artikel 9 Absatz 2 PBG: Um zu ermöglichen, dass zum Beispiel Fernbusangebote in Zukunft einen Beitrag leisten können, andere Verkehrsträger auf unrentablen Strecken zu ergänzen, unterstützt die Wirtschaft hier die Minderheit der vorberatenden Kommission.
 
SBB Cargo verselbstständigen
Die SBB Cargo braucht mehr unternehmerischen Handlungsspielraum, um sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten zu können. Sie muss selbstständig Entscheide hinsichtlich Angebot sowie Kundenorientierung usw. treffen können. Hierzu benötigt sie einen eigenen, vom Monopolgeschäft der SBB unabhängigen Verwaltungsrat, der nur die Interessen des Güterverkehrs wahrt.
 
Aus diesen Gründen hat economiesuisse wiederholt gefordert, dass SBB Cargo ein eigenständiges Unternehmen in Bundesbesitz wird. Dabei sollte das Aktionariat auch für Dritte geöffnet werden. Die einfliessende Kompetenz der Partner könnte zusätzliche Impulse für Wachstum und marktnahe, eigenwirtschaftlich tragbare Angebote setzen. Die OBI-Vorlage ist der richtige Rahmen, um diese längst fällige Massnahme anzugehen. Soll die unternehmerische Freiheit und Agilität der Güterbahn tatsächlich gestärkt werden, ist diese konsequent von den weitaus grösseren SBB-Sparten Personenverkehr und Infrastruktur zu trennen.
 
Branchenvereinbarungen anstatt Systemführerschaften
Anschlussgleisbetreiber und SBB Cargo haben sich darauf geeinigt, die Modernisierung des Einzelwagenladungsverkehrs nicht mittels eines gesetzlich verankerten Systemauftrags anzugehen, sondern stattdessen auf Branchenvereinbarungen zu setzen. Aus Sicht der Wirtschaft ist dies ein begrüssenswerter Ansatz. Die entsprechende, allgemeine Verankerung der neuen Zusammenarbeitsform («gemeinsame Leitlinien») soll im Gütertransportgesetz festgehalten werden.
 
Aufgaben und Ziele der Behörden klar definieren
Eine klare Aufgabenteilung zwischen den relevanten Behörden (Trassenvergabestelle, RailCom) ist entscheidend für eine effiziente Organisation der Bahninfrastruktur. Ihre Kompetenzen sind klar abzugrenzen: Die Trassenvergabestelle muss die Trassenplanung und -vergabe, den Netzfahrplan sowie die Baustellenplanung und die Krisenorganisation im Ereignisfall in ihrer Hoheit haben. Die RailCom soll als Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten eingreifen.
 
Ergänzt wird die Aufgabenteilung durch gemeinsame übergeordnete Ziele: Die Behörden sollen auf die Förderung eines gesunden Wettbewerbs verpflichtet werden. Die Trassenvergabestelle soll nicht nur den diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten und die optimale Nutzung der Schienenkapazitäten ermöglichen, sondern auch die gesunde Entwicklung des Wettbewerbs fördern. Hierzu muss einerseits ihre operative Tätigkeit ohne Einfluss einzelner Eisenbahnunternehmen stattfinden können. Andererseits ist die personelle Unabhängigkeit sicherzustellen. Zu diesem Zweck darf der Verwaltungsrat der Trassenvergabestelle nicht durch die zu regulierenden Marktteilnehmer besetzt werden.
 
Kein voreiliger Protektionismus im Personenverkehr
Die vorgeschlagene Ergänzung des Artikels 9 PBG will die Anforderungen für konzessionierte Transportunternehmen stark verschärfen. Bestehende Angebote des öffentlichen Verkehrs würden weitgehend vor dem Wettbewerb geschützt. Dies obwohl bereits der bestehende Artikel 9 PBG «wirtschaftlich nachteilige Wettbewerbsverhältnisse» verhindert. Die beantragte Regelung zielt vor allem auf die immer mehr aufkommenden Fernbusangebote ab. Solche Angebote können das ÖV-System ergänzen und dessen Effizienz steigern. Beispielsweise könnten heute höchst unrentable Nachtverbindungen der Bahn durch kostendeckende Busverbindungen ergänzt werden.
 
Der Mehrheitsantrag der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zeigt sich diesbezüglich wenig zukunftsorientiert. Er will eine fundierte Diskussion über das gewünschte Wettbewerbsniveau im öffentlichen Verkehr im Keim ersticken. Der Fokus scheint nicht auf einem möglichst attraktiven Gesamtangebot für die Konsumenten zu liegen, sondern auf Besitzstandswahrung der ÖV-Branche. economiesuisse spricht sich entschieden gegen solch protektionistische Tendenzen aus und betrachtet einen derart einschneidenden Richtungsentscheid als verfrüht und unangemessen.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat sich in der Frühjahrssession 2018 erneut mit der Organisation der Bahninfrastruktur auseinandergesetzt, nachdem die Rückweisung am Widerstand des Ständerats gescheitert war.
 
Die Ratsmehrheit ist überwiegend den Anträgen ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen gefolgt. Bei Artikel 9 Absatz 2 PBG hat der Nationalrat hingegen entschieden, am geltenden Recht festzuhalten. Die vorberatende Kommission hatte zuvor beantragt, dass Unternehmen Transporte nur ausführen dürfen, wenn im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenzierung und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale vorliegt. Mit 122 zu 69 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist der Antrag der Kommissionsmehrheit abgelehnt worden.
 
In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat die Vorlage mit 178 zu 1 Stimme bei 16 Enthaltungen angenommen. Als nächstes wird sich der Ständerat mit der Organisation der Bahninfrastruktur befassen.
 
economiesuisse begrüsst, dass der Nationalrat darauf verzichtet hat, die Bahn vor Konkurrenz durch Angebote auf der Strasse zu schützen. Ebenso ist erfreulich, dass die Grosse Kammer ansonsten den Mehrheitsanträgen gefolgt ist. Damit hat der Nationalrat die Grundlage für eine moderne Verkehrspolitik geschaffen.

Ständerat

Ständerat sagt Nein zum Agrarisolationismus

Mit der Volksinitiative soll ein neuer Artikel zur «Ernährungssouveränität» in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Dieser Verfassungsartikel verlangt staatliche Eingriffe und Lenkungsmassnahmen für einen Strukturwandel hin zu einer kleinbäuerlichen, vom Ausland stärker isolierten Landwirtschaft.
 
Die Initiative verlangt, dass der Bund die Einfuhr von Nahrungsmitteln mit Zöllen und Mengenbeschränkungen einschränkt. Mit Zöllen soll insbesondere die Einfuhr von Produkten, die nicht nach Umwelt- und Sozialnormen der Schweiz hergestellt wurden, behindert werden. Solche Importe darf der Bund gemäss Initiativtext auch ganz verbieten. Verboten werden soll auch der Einsatz genetisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Weiter sollen die Preise für Landwirtschaftsprodukte staatlich gelenkt werden. Ausserdem fordert die Initiative Eingriffe in den Arbeitsmarkt, um die Beschäftigung in der Landwirtschaft zu erhöhen und für schweizweit einheitliche Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die beantragte Ablehnung der Initiative.
 
Freier Markt statt staatlicher Zwang
Die Initiative möchte erzwingen, dass die Landwirtschaft «den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht» wird. Es gibt aber bereits ausreichend Produkte auf dem Markt, die gemäss dem Forderungskatalog der Initiative produziert und auf dem Markt angeboten werden. Statt die Bauern mehr staatlichem Zwang auszusetzen sollte die Entscheidung dem Markt überlassen werden. Die Bevölkerung weiss selbst am besten, welche Produkte sie konsumieren möchte. Nicht vereinbar mit einer auf den Markt ausgerichteten Landwirtschaft, wie sie die Bundesverfassung heute fordert, ist auch die staatliche Festlegung von gerechten Preisen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die «Schaffung bäuerlicher Organisationen» zu unterstützen, sondern die Aufgabe der jeweiligen Akteure einer Branche. Statt die Eigeninitiative zu fördern würde die Annahme der Initiative den Protektionismus und den Einfluss des Staates auf die Landwirtschaft stärken.
 
Staatlich verordneter Personalausbau schwächt die Landwirtschaft
Die Initiative fordert Massnahmen, um die «Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen» zu fördern. Eine solche industriepolitische Massnahme ist völlig verfehlt. Die Schweizer Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich bereits sehr kleinräumig organisiert. Es findet aber eine Entwicklung hin zu mehr Produktivität und höherer Qualität statt. Der technologische Fortschritt ermöglicht mehr Ertrag bei leicht sinkender Beschäftigung. Die Initiative möchte diese Entwicklung abwürgen. Die Landwirtschaft würde sich weiter von den anderen Wirtschaftssektoren entfernen, wo der technologische Fortschritt höhere Einkommen und bessere Produkte ermöglicht.
 
Grenzschutz gefährdet Handelsbeziehungen und erhöht die Preise
Die Initiative möchte die Zölle erhöhen und die Einfuhrmengen beschränken. Mit solchen Grenzschutzmassnahmen verbaut sich die Schweiz die Möglichkeit, ihre Handelsbeziehungen weiterzuentwickeln. Gute Handelsbeziehungen sind aber für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung entscheidend. Durch die Abschottung steigen auch die Preise für Agrarrohstoffe und Lebensmittel. Dies schwächt einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie und der Gastronomie. Anderseits werden die sozial schlechter gestellten Haushalte überproportional belastet.
 
Direkter Gegenvorschlag ist wettbewerbsfeindliche Symbolpolitik
Der Bund verfügt mit dem geltenden Artikel 104 und dem neuen Artikel 104a über zwei ausreichende Verfassungsgrundlagen auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Sie erlauben, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe abzugelten. Weitere Förderkompetenzen sind weder erforderlich noch zielführend. Bereits heute besteht eine Tendenz zu regionalen und lokalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Der Gegenvorschlag wäre wettbewerbsfeindlich und würde dem Ziel der auf den Markt ausgerichteten Produktion widersprechen.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Volksinitiative in der Frühjahrssession 2018 als Zweitrat behandelt. Die Kleine Kammer ist einstimmig ihrer vorberatenden Kommission gefolgt und empfiehlt die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Mit 34 zu 0 Stimmen hat sich der Ständerat einstimmig gegen die Volksinitiative für Ernährungssouveränität ausgesprochen.
 
Der Nationalrat hatte die Volksinitiative in der Wintersession 2017 beraten und ebenfalls oppositionslos zur Ablehnung empfohlen.
 
In der Schlussabstimmung ist die Ablehnungsempfehlung vom Nationalrat mit 148 zu 23 Stimmen bei 24 Enthaltungen und vom Ständerat mit 37 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen worden.
 
economiesuisse begrüsst die Entscheidung des Parlaments, diese hoch interventionistische Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. economiesuisse ist zuversichtlich, dass sich Volk und Stände ebenfalls klar gegen den Agrarisolationismus aussprechen werden.

Fair-Food-Initiative wird ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen

Die Volksinitiative will mit neuen Vorschriften und Handelsbeschränkungen (u.a. Einfuhrzölle, Zollkontingente) das Angebot an Lebensmitteln erhöhen, «die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden».
Der Bund soll die Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln festlegen. Der Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die nicht den verschärften Anforderungen im Inland entsprechen, soll verboten werden. Die Initiative verlangt zudem, dass eingeführte Erzeugnisse aus fairem Handel und bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben begünstigt werden.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Fair-Food-Initiative sowie den direkten Gegenentwurf der Kommissionsminderheit ab.
 
Lebensmittel verschwinden aus den Regalen
Bei Annahme der Initiative sinkt das Angebot an Lebensmitteln in der Schweiz. Um die Initiative umzusetzen, müssen Nahrungsmittelproduzenten voraussichtlich für jede Produktionsstufe Nachweise erbringen. Die Wertschöpfungsketten sind aber heute international stark segmentiert, weshalb dies für viele Produkte sehr aufwendig bis unmöglich ist. Ausländische Lebensmittelhersteller werden in vielen Fällen nicht speziell für die Schweiz ihre Produktionsprozesse umstellen oder einen speziellen Kontrollapparat schaffen. Vielmehr werden die entsprechenden Produkte in der Schweiz nicht mehr verfügbar sein.
 
Wichtige Rohstoffe fehlen
Für die Produktion gewisser Lebensmittel müssen landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeführt werden, die voraussichtlich nicht den Standards der Initiative genügen. Beispielsweise weist der Schweizer Weizen für verschiedene Backwaren einen zu tiefen Feuchtkleber- und Proteingehalt auf. Backwarenproduzenten sind daher auf ausländischen Hochproteinweizen angewiesen, der in besseren klimatischen Bedingungen mit einem intensiveren Düngereinsatz produziert wird. Kann dieser nicht mehr eingeführt werden, sind gewisse Backwaren in der Schweiz nicht mehr herstellbar.
 
Streit mit dem Ausland und Rechtsunsicherheit
Die Initiative schafft neue Handelshemmnisse. Sie kann nur schwerlich so umgesetzt werden, dass sie mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (WTO, EU, Freihandelsabkommen) vereinbar ist. Handelsstreitigkeiten und Rechtsunsicherheiten sind absehbar. Insgesamt wird der Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt mit der Initiative weiter abgeschottet. Besonders hart trifft dies Kleinbauern und kleinere Unternehmen im Ausland, die heute in die Schweiz exportieren. Sie können den zusätzlichen administrativen Aufwand nicht stemmen und verschwinden vom Schweizer Markt.
 
Nachteile für Schweizer Lebensmittelproduzenten
Die Schweizer Lebensmittelindustrie und der Handel müssen bei Annahme der Initiative komplexe und teure Kontroll- und Dokumentationssysteme aufbauen. Die Produktionskosten und Preise steigen. Die Schweizer Lebensmittelindustrie wird im internationalen Wettbewerb benachteiligt, was Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Inland gefährdet.
 
Lebensmittelpreise und Einkaufstourismus steigen
Die Initiative führt zu deutlich höheren Lebensmittelpreisen. Dies, weil die Produktion im Inland verteuert und Importe verhindert werden. Nicht nur steigen die Kosten für die Konsumenten, sondern auch der Absatz von Nahrungsmitteln im Inland wird sinken. Gleichzeitig wird der Einkaufstourismus noch attraktiver.
 
Konsumenten werden bevormundet
Die Initianten möchten den IP-Standard und langfristig sogar den Bio-Standard als verbindlichen Produktionsstandard festschreiben. Damit werden die Konsumenten bevormundet. Bereits heute gibt es eine breite Palette von Lebensmitteln, welche nach IP- oder Bio-Standard produziert werden. Die Konsumenten haben aber eine Wahlmöglichkeit, welche die Initiative abschaffen möchte.
 
Teurer staatlicher Kontrollapparat
Wird die Initiative angenommen, ist auch der Aufwand für den Staat nicht zu unterschätzen. Er müsste innerhalb von drei Jahren sehr detaillierte neue Vorschriften definieren, und diese müssten danach auch kontrolliert werden. Der dafür notwendige Bürokratieausbau dürfte Steuerzahler und Konsumenten teuer zu stehen kommen.
 
Gegenentwurf ist schädlich und unnötig
economiesuisse lehnt auch den direkten Gegenentwurf der Kommissionsminderheit ab. Damit würde die Schweiz gegen internationales Handelsrecht verstossen: Eine Begünstigung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus einer bestimmten Produktionsweise bei der Einfuhr verstösst gegen WTO-Bestimmungen. Um die restlichen Ziele des Gegenvorschlags anzustreben, braucht es keine Verfassungsänderung. Die heutige Landwirtschaftspolitik ist bereits auf diese Ziele ausgerichtet.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Volksinitiative in der Frühjahrssession 2018 als Zweitrat beraten. Wie die vorberatende Kommission will das Ratsplenum die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur Abstimmung unterbreiten. Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 32 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen zur Ablehnung. Die Befürworter blieben damit klar in der Minderheit. Auf die Beratung eines direkten Gegenentwurfs ist die Kleine Kammer mit 31 zu 13 Stimmen nicht eingetreten.
 
Damit schliesst sich der Ständerat dem Nationalrat an, der die Initiative mit 125 zu 37 Stimmen bei 23 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen hatte. Auf den gleichlautenden direkten Gegenentwurf war er mit 119 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht eingetreten.
 
In der Schlussabstimmung ist die Fair-Food-Initiative vom Nationalrat mit 139 zu 37 Stimmen bei 17 Enthaltungen und vom Ständerat mit 34 zu 1 Stimme bei 7 Enthaltungen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen worden. Die Fair-Food-Initiative kann damit Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
 
economiesuisse begrüsst die Entscheidung des Parlaments gegen einen Ausbau des Agrarinterventionismus auf Kosten der Konsumenten und Lebensmittelproduzenten. Es ist zu hoffen, dass der eingeschlagene Weg für mehr Markt und weniger staatliche Bevormundung im Agrarsektor konsequent weiterbeschritten wird.

Ständerat lehnt Bauzonenmoratorium klar ab

Die Zersiedelungsinitiative möchte den bisherigen Raumplanungsartikel der Bundesverfassung (Art. 75) ergänzen. Das Kernanliegen der Initiative besteht darin, eine weitere Ausdehnung der Bauzonen zu stoppen. Neue Bauzonen sollen nur zulässig sein, wenn eine Fläche von mindestens gleicher Grösse und einem vergleichbaren potenziellen landwirtschaftlichen Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird. Ausserhalb der Bauzone wären in Zukunft nur standortgebundene Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligungsfähig. Bestehende Bauten sollen laut Initiativtext eine Bestandesgarantie geniessen und geringfügig erweitert und umgenutzt werden können.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Zersiedelungsinitiative ab.
 
Starre Regeln schaden der wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Regionen
Wenn ein Kanton keine Bauzonenreserven mehr besitzt, dann könnte er bei Annahme der Initiative keine neuen Bauzonen mehr schaffen. Für Kantone mit wenig Baulandreserven bedeutete die Annahme der Initiative de facto ein Bauzonenmoratorium. Diese Kantone wären deshalb auf einen Ausgleichsmechanismus angewiesen. Die Implementierung eines solchen Systems über die Kantonsgrenzen wäre jedoch schwierig und langwierig, und seine Praktikabilität höchst fraglich. Die Gefahr besteht deshalb, dass viele Kantone in ihrer raumpolitischen Entwicklung stark eingeschränkt sein werden, solange sie wegen dem befürchteten jahrelangen Ringen um die Regeln der Ausgleichsmechanismen ihre Bauzonen nicht erweitern können. Die Entwicklung der betroffenen Region würde Schaden nehmen.
 
Unnötige Verschärfung des geltenden Rechts
Generell braucht es keine Verschärfung des geltenden Rechts. Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz enthält bereits Massnahmen gegen die Zersiedelung und zur Förderung einer Siedlungsentwicklung nach innen. Sie reichen aus, um den Landverbrauch einzudämmen. Die Kantone haben bis Ende April 2019 Zeit, die neuen Bestimmungen in ihren jeweiligen Richtplänen umzusetzen. Es ist also zu früh, wenn bereits jetzt behauptet wird, das revidierte Raumplanungsgesetz zeige keine Wirkung.
 
Falscher Ansatz gegen die Zersiedelung
Es bestehen heute primär in den peripheren Gebieten überdimensionierte oder ungeeignete Bauzonen, während die Bauzonenreserven in zentralen Lagen mit hoher Nachfrage oft sehr knapp sind. Die Initiative trägt diesem Umstand nicht Rechnung. Sie würde notwendige Einzonungen in den Zentren verunmöglichen oder stark erschweren und es käme zu akuten Baulandverknappungen. Die dortigen Bodenpreise wie auch die Mieten würden weiter steigen. Die Annahme der Initiative würde die Knappheit des zentral gelegenen Wohnraums weiter verschärfen.
 
Wer es sich nicht leisten kann, würde in periphere Regionen ausweichen, wo es noch genügend unbebaute Bauzonen gibt. Mit der Zunahme der Wohnbevölkerung müsste auch die dortige Infrastruktur ausgebaut werden. Im Weiteren würde der Druck auf die Flächen ausserhalb der Bauzone stark ansteigen. Wegen fehlender Bauzonen könnten die kantonalen Behörden als Ventil eine lockerere Umnutzung von Landwirtschaftsgebäuden usw. einsetzen. Dies widerspricht den Absichten des heutigen Raumplanungsgesetzes und würde die Zersiedelung sogar weiter fördern.
 
Vereinfachung der Bauvorschriften gegen die Zersiedelung
Um die Zersiedelung wirksam einzudämmen, braucht es vor allem mehr, dichtere und höhere Bauten in den bereits überbauten Zonen. Allzu detaillierte Regulierungen, Ortsbildschutz, Lärmvorschriften, rekurrierende Nachbarn und weitere Hürden verhindern dies gegenwärtig. Solange es viel einfacher ist, am Ortsrand zu bauen, wird sich daran wenig ändern. Viel wirkungsvoller wäre es, die Vorschriften und Prozesse für das Bauen in den Zentren zu vereinfachen, damit dort tatsächlich mehr Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten entstehen können.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Volksinitiative in der Frühjahrssession 2018 als Erstrat behandelt. Die Kleine Kammer ist seiner vorberatenden Kommission und dem Bundesrat gefolgt und empfiehlt die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung (34 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen).
 
economiesuisse begrüsst die klare Ablehnung der Zersiedlungsinitiative durch den Ständerat. Die Ratsmehrheit hat damit einem faktischen Bauzonenmoratorium eine deutliche Absage erteilt. Anliegen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes lassen sich bereits heute umsetzen. Es ist zu hoffen, dass sich der Nationalrat der Kleinen Kammer anschliessen und die Zersiedelungsinitiative ebenfalls klar zur Ablehnung empfehlen wird.

Selbstbestimmungsinitiative im Ständerat chancenlos

Die Selbstbestimmungsinitiative will den Vorrang des Verfassungsrechts vor dem Völkerrecht verankern. Zudem sollen die Behörden verpflichtet werden, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen.
 
Konkret sollen die Artikel 5 und 190 der Bundesverfassung (BV) ergänzt und ein neuer Artikel 56a in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Eine Übergangsbestimmung soll festhalten, dass die geänderten Verfassungsbestimmungen auf alle bereits bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes und der Kantone anwendbar sind. Neu würde der Bundesverfassung ein genereller Vorrang eingeräumt gegenüber dem Völkerrecht. Davon ausgenommen wären einzig die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Im Falle eines Normenkonflikts müssten Bund und Kantone die widersprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen neu verhandeln und an die Vorgaben der Bundesverfassung anpassen. Würden die Verhandlungen scheitern, wäre der widersprechende völkerrechtliche Vertrag nötigenfalls zu kündigen.
 
Nach geltendem Verfassungsrecht ist das Völkerrecht für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend. Völkerrecht ist also grundsätzlich auch dann anzuwenden, wenn es mit dem Verfassungsrecht im Konflikt steht. Laut Selbstbestimmungsinitiative wären künftig nur noch diejenigen völkerrechtlichen Verträge massgebend, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat. Die übrigen völkerrechtlichen Verpflichtungen dürften bei einem Widerspruch zur Verfassung nicht mehr angewendet werden.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Volksinitiative und den direkten Gegenentwurf ab.
 
Schweiz profitiert stark vom Völkerrecht
Als offene und international vernetzte Volkswirtschaft profitiert die Schweiz stark vom Völkerrecht. Es garantiert unseren Unternehmen den Marktzugang in der ganzen Welt und ist Garant für Stabilität und Wohlstand unseres Landes. Dank einer Vielzahl von verbindlichen internationalen Abkommen kann sie ihre Interessen wahren und Verpflichtungen ihrer Vertragspartner einfordern. Hält ein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht ein, kann sich die Schweiz gemäss den ausgehandelten Bedingungen zur Wehr setzen.
 
Gefahr für zahlreiche wirtschaftsrelevante Staatsverträge
Eine Annahme der Initiative würde zahlreiche wirtschaftsrelevante Staatsverträge gefährden und damit insbesondere exportorientierte KMU und internationale Firmen direkt betreffen (Bilaterale Verträge mit der EU, WTO, Freihandels-, Luftverkehrsabkommen usw.). Über 400 wirtschaftsrelevante Abkommen, die nach jeweils geltender Praxis nicht dem Referendum unterstanden, wären gemäss Initiativtext für die rechtsanwendenden Behörden nicht mehr massgebend. Ebenso wären die Bemühungen um die Weiterführung des bilateralen Wegs mit der EU gefährdet.
 
Initiative schafft Rechtsunsicherheit
Verlässlichkeit und Stabilität sind im internationalen Kontext generell zentrale Voraussetzungen für gewinnbringende Beziehungen. Die Initiative destabilisiert die rechtliche Rahmenordnung der Schweiz und schafft Rechtsunsicherheit für Unternehmen im In- und Ausland. Zudem lässt der Initiativtext unzählige wichtige Fragen unbeantwortet.
 
Die Initiative untergräbt etablierte völkerrechtliche Prinzipien: Sie stellt jeden internationalen Vertrag unter einen Dauervorbehalt. Dieser Dauervorbehalt schafft grosse Rechtsunsicherheit und stellt für Schweizer Unternehmen eine konkrete Gefahr dar. Damit schwächt sie die Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin und isoliert sie international.
 
Praktisch nicht umsetzbar
Gemäss Initiativtext sollen internationale Abkommen bei Widersprüchen zur Verfassung neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden. In vielen Fällen (z.B. WTO-Verträge) ist eine Neuverhandlung jedoch kaum realistisch. Zudem wäre eine Neuverhandlung gänzlich von der Verhandlungsbereitschaft der anderen Vertragsparteien abhängig. Die Initiative suggeriert etwas, was praktisch nicht umsetzbar ist.
 
economiesuisse unterstützt die Haltung der vorberatenden Kommissionen, auf einen direkten Gegenentwurf zu verzichten. Auch dieser steht im Widerspruch zu Kerninteressen der Wirtschaft und vermag den aktuell hohen Grad an Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Stabilität nicht zu gewährleisten.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Selbstbestimmungsinitiative in der Frühjahrssession 2018 als Erstrat behandelt. Die Kleine Kammer ist dem Antrag ihrer vorberatenden Kommission gefolgt und hat die Initiative mit 36 zu 6 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die Initiativgegner argumentierten, dass die Selbstbestimmungsinitiative dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Schweiz im Ausland schaden würde. Ausserdem sehen sie darin einen Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaates und die Menschenrechte.
 
Mit 27 zu 15 Stimmen hat der Ständerat den Antrag der Kommissionsminderheit abgelehnt, Volk und Ständen einen direkten Gegenentwurf zur Selbstbestimmungsinitiative zu unterbreiten. Der Ständerat sprach sich damit gegen eine Kollisionsregel in der Verfassung aus, die das Verhältnis von Landes- und Völkerrecht hätte klären sollen.
 
Das Geschäft geht nunmehr zur Beratung an den Nationalrat.
 
economiesuisse begrüsst die Entscheidung des Ständerats. Es ist ein wichtiges Signal für die Verlässlichkeit und Stabilität unseres Landes im internationalen Kontext. Die Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde die Stellung der Schweiz in den anstehenden Verhandlungen mit dem Ausland erheblich schwächen.

Ständerat bereinigt einen Teil der Differenzen

Mit dieser Vorlage möchte der Bundesrat für den Finanzplatz einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Inland schaffen, den Kundenschutz verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland stärken. Das Geschäft umfasst die Entwürfe für zwei neue Bundesgesetze sowie Änderungen an bestehenden Gesetzen. Die neuen Erlasse führen bestehende Vorschriften zusammen, enthalten aber auch neue Bestimmungen.
 
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt die Voraussetzungen, die für geschäftsmässig erbrachte Finanzdienstleistungen gelten. Die Regeln betreffen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten wie zum Beispiel Beteiligungspapieren oder Fondsanteilen, nicht aber das klassische Kredit- und Hypothekargeschäft. Für Finanzdienstleister sollen neue aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln gelten. Der Entwurf sieht unter anderem Registrierungs-, Informations- und Erkundigungspflichten vor. Wer Kunden beraten oder deren Vermögen verwalten will, hat deren Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele zu berücksichtigen. Ausserdem sollen für sämtliche Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, vereinheitlichte Prospektanforderungen gelten.
 
Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) regelt die Aufsicht über Finanzdienstleister, die in irgendeiner Form das Vermögensverwaltungsgeschäft betreiben. Bestehende Aufsichtsvorschriften sollen mit dem Gesetz systematisch zusammengefasst werden. Nicht zum Geltungsbereich des Gesetzes zählen unter anderem Banken, Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen und Sozialversicherungen. Vermögensverwalter von Privatvermögen, Verwalter von Vorsorgegeldern und Trustvermögen sollen neu einer prudenziellen Aufsicht unterstellt werden. Das Aufsichtsmodell konnte unter Einbezug der Branche entwickelt werden und berücksichtigt die besonderen Verhältnisse der Beaufsichtigten.

Position economiesuisse

economiesuisse begrüsst die eingeschlagene Stossrichtung. Aus Sicht von economiesuisse hat das Parlament die Vorlage bereits in wichtigen Punkten deutlich verbessert. Nun gilt es in der Differenzbereinigung eine praxistaugliche Vorlage zu verabschieden.
 
Schweizer Finanzdienstleister stärken
Die Vorlage legt die Basis, um die Exportfähigkeit von Schweizer Finanzprodukten und -dienstleistungen auch künftig zu erhalten. Gesamthaft betrachtet ist sie unumgänglich, um die internationale Stellung der Schweizer Finanzdienstleister zu sichern. Mit den beiden Gesetzen führt die Schweiz Regeln ein, die international üblichen Standards entsprechen. Ihre Einhaltung kann nur gewährleistet werden, wenn sämtliche Marktteilnehmer in überzeugender Weise beaufsichtigt werden. In dieser Frage konnte sich die Branche auf eine für alle Beteiligten praktikable Lösung einigen.
 
Rechtssicherheit durch systematische und differenzierte Regulierung
Heute ist die Rechtslage unübersichtlich: Sie basiert einerseits auf dem allgemeinen Auftragsrecht, andererseits auf spezialgesetzlichen Erlassen und der Selbstregulierung. Häufig ergeben sich die anwendbaren Regeln aber auch aus der Behörden- und Gerichtspraxis oder aus der Auslegung durch die Lehre. Dies führt mitunter zu Rechtsunsicherheit für Finanzdienstleister und ihre Kunden.
 
Das FIDLEG führt zu einem modernen Anlegerschutz, bei dem der mündige Anleger im Zentrum steht. Es verbessert Informations- und Abklärungspflichten. Die Regulierung ist einheitlich und differenziert zugleich. Die Schutzziele werden dadurch effektiv und ohne einen übermässigen administrativen Aufwand erreicht. Die heute geltende Rechtsprechung wird in ein klares Gesetz überführt. Das erhöht sowohl die Rechtssicherheit für die Kunden als auch die Planungssicherheit für die Finanzinstitute. Zudem trägt es dazu bei, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Schweiz zu halten.
 
Mit dem FINIG wird grundsätzlich eine KMU-freundliche und international taugliche Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter und professionelle Trustees geschaffen, welche bestehende Regulierungslücken effektiv schliesst.
 
Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter
Mit den beiden Gesetzen werden einheitliche Bedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen. Für alle Anbieter einer Finanzdienstleistung gleichen Typs gelten künftig dieselben Voraussetzungen – unabhängig von ihrem Bewilligungsstatus. Damit vollzieht die Schweiz einen Schritt, der in den massgeblichen ausländischen Märkten bereits vollzogen ist.

Stand der Beratungen

Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung. In der Frühjahrssession 2018 hat sich nun der Ständerat mit dem FIDLEG/FINIG befasst.
 
Der Ständerat ist ganz überwiegend den Anträgen seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat einen Teil der Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Hingegen verbleiben unter anderem Differenzen in den folgenden Punkten:
Die Ratsmehrheit will von den Finanzdienstleistern keine Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung verlangen (Art. 6 FIDLEG).
Der Ständerat hat zudem beschlossen, das Verhältnis zwischen Aufsichts- und Zivilrecht gesetzlich nicht definitiv und abschliessend zu regeln. So sollen FINMA-Rundschreiben nach Ansicht der Mehrheit für den Zivilrichter nicht bindend sein (Art. 8 FIDLEG).
Die Kleine Kammer will jene Angebote von der Prospektpflicht befreien, die über 12 Monate berechnet maximal 8 Millionen Franken umfassen (Art. 38 Abs. 1 Bst. e FIDLEG).
Nach dem Willen der Ratsmehrheit soll das Verfahren vor der Ombudsstelle weiterhin kostenlos sein (Art. 78 Abs. 1 FIDLEG).
Der Ständerat hat weiter entschieden, den Vermögensverwaltern und Trustees die Wahlfreiheit zwischen angemessenen Sicherheiten und einer Versicherung offenzulassen (Art. 19 FINIG). Die Ratsmehrheit hält damit bezüglich Mindestkapital und Sicherheiten an ihrem bisherigen Beschluss fest.
 
Das Geschäft geht mit den verbleibenden Differenzen zurück an den Nationalrat.
 
economiesuisse begrüsst, dass zahlreiche Differenzen bereinigt werden konnten. Ein baldiger Abschluss der Beratung würde für die betroffenen Branchen die Rechtssicherheit erhöhen. Bei den bestehen Differenzen bei den wichtigen Artikeln 10 und 72 FIDLEG besteht aus Sicht der Wirtschaft noch Verbesserungsbedarf. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat eine praktikable, mehrheitsfähige Lösung finden wird.

Ausländische Bussen sollen weiterhin nicht abzugsfähig sein

Im geltenden Recht ist die steuerliche Behandlung von Bussen, Geldstrafen und finanziellen Verwaltungssanktionen mit Strafzweck nicht explizit geregelt. Das Bundesgericht entschied am 26. September 2016, dass es ihnen an der steuerlichen Abzugsfähigkeit mangelt.
 
Die Vorlage sieht vor, dass Unternehmen finanzielle Sanktionen mit Strafzweck und Bestechungsgelder in Zukunft nicht mehr von den Steuern abziehen können. Der Gesetzesentwurf schliesst auch Bestechungsgelder an Private sowie Aufwendungen, die mit Straftaten zusammenhängen, von der Abzugsberechtigung aus. Weiterhin abzugsfähig sollen lediglich gewinnabschöpfende Sanktionen ohne Strafzweck bleiben.

Position economiesuisse

economiesuisse befürwortet die steuerliche Abzugsfähigkeit von Sanktionen.
 
Mehrheitsanträge der Kommission für Wirtschaft und Abgaben als Minimalvorschlag
Der Mehrheitsantrag kommt dem Minimalvorschlag der Wirtschaft aus der Vernehmlassung nahe. Die Version des Bundesrats lehnt die Wirtschaft hingegen ab. Statt Fragen zu klären, lässt sie wichtige Frage offen und wirft neue auf. Der Rechtssicherheit ist damit nicht gedient. Ausserdem führt die Vorlage in der Version des Bundesrats zu Abgrenzungsproblemen, zu deren Lösung nicht selten Gerichte angerufen werden dürften. Das Hauptziel der Vorlage, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, würde verfehlt. Diesfalls stellt sich die Frage, ob überhaupt reguliert werden soll.
 
Betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise
Im Steuerrecht gilt eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise. Das ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der daraus abgeleiteten Wertneutralität des Steuerrechts. Die besagt, dass es unbeachtlich ist, ob ein steuerlich relevanter Sachverhalt auf moralisch verwerflicher oder gar illegaler Grundlage beruht; entscheidend sind lediglich die wirtschaftlichen Realitäten und Effekte.
 
Die rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise muss sowohl auf der Ertragsseite (bei der Besteuerung des Gewinns) als auch auf der Aufwandseite (bei den Abzügen) zum Tragen kommen. Ansonsten gelangt man zum stossenden Resultat, dass die Besteuerung von Unrecht legitim ist, der Abzug von damit verbundenem Aufwand hingegen nicht. Unbestrittenermassen müssen Gewinnabschöpfungen immer steuerlich in Abzug gebracht werden können. Eine Verweigerung der Abzugsfähigkeit der Gewinnabschöpfung wäre eine Doppelbesteuerung.
 
Einfach umsetzbare und praktikable Lösung nötig
Folgt man nur dem Prinzip der Wertneutralität des Steuerrechts, dann müssten alle finanziellen Sanktionen steuerlich in Abzug gebracht werden können. Will man sich dieser Haltung aufgrund einer politischen Wertung nicht anschliessen, sollte das Gesagte zumindest für alle ausländischen Bussen, Geldstrafen und finanziellen Verwaltungssanktionen mit Strafzweck gelten.
 
Es ist zu hoffen, dass der Ständerat darin der Kommissionsmehrheit folgt. Ihre Anträge sind nicht nur eine folgerichtige, sondern auch die am einfachsten umsetzbare und für alle Beteiligten effizienteste Lösung. Sie ist, wie die Kommission es richtig festhält, auch im Sinne des Werkplatzes Schweiz.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat den Gesetzesentwurf in der Frühjahrssession 2018 als Erstrat behandelt. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte ihrem Rat, gewinnabschöpfende Sanktionen steuerlich zum Abzug zuzulassen. Gleiches sollte für vom Ausland verhängte Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen gelten.
Die Ratsmehrheit wollte davon jedoch nichts wissen. Sie hat mit 28 gegen 12 Stimmen entschieden, dass Schweizer Unternehmen ausländische Bussen steuerlich nicht geltend machen dürfen.
 
In der Gesamtabstimmung hiess die Kleine Kammer den Gesetzesentwurf des Bundesrats mit 30 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut.
 
economiesuisse bedauert die Entscheidung des Ständerats. Die Argumentation der Ratsmehrheit vermag nicht zu überzeugen. Wenn Gewinne unabhängig ihrer Rechtmässigkeit besteuert werden sollen, sollten Bussen wie der übrige Geschäftsaufwand abzugsfähig sein. Diesen stossenden Wertungswiderspruch gilt es aufzulösen. Es ist zu hoffen, dass der Zweitrat die entsprechenden Anpassungen vornehmen wird.

Gentechnik-Verbot im Ständerat chancenlos

Die Standesinitiative des Kantons Thurgau möchte die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Pflanzenbau und in der Tierhaltung unbefristet verbieten. Als Alternative wird vorgeschlagen, das bestehende Gentechnik-Moratorium nach 2017 um zehn Jahre zu verlängern.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Standesinitiative ab.
 
Moratorium wurde soeben verlängert – erneute Verschärfung schmälert Standortattraktivität
In der Sommersession 2017 hat das Parlament beschlossen, das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen um vier Jahre zu verlängern. Ein unbefristetes Verbot und eine Verlängerung des Moratoriums um acht Jahre wurden im Parlament beraten und abgelehnt. Es ist aus politischer Sicht nicht angebracht, so kurz nach diesen Beschlüssen erneut eine Verschärfung des Verbots ins Auge zu fassen. Für den Standortentscheid von Unternehmen und Forschungsinstitutionen spielen die Technologieakzeptanz und die Nähe zu Absatzmärkten eine wesentliche Rolle. Wird das Anbauverbot für GVO noch weiter ausgedehnt, ist dies ein schlechtes Signal für den Standort Schweiz. Das Technologieverbot bewirkt, dass sich innovative Unternehmen gegen die Schweiz als Forschungsstandort entscheiden und dass Forschungsinvestitionen ausbleiben.
 
Wissenschaftlich unbegründetes Technologieverbot
Wenn die Risiken kontrolliert werden können, sind Technologien zuzulassen. Im Fall des Anbaus von GVO sind diese Bedingungen erfüllt. Während mehr als 20 Jahren des Anbaus gentechnisch verbesserter Nutzpflanzen rund um den Erdball hat sich gezeigt, dass solche Pflanzen genauso sicher sind wie konventionell gezüchtete Sorten. Bevor eine neue gentechnisch veränderte Pflanzensorte in Europa zugelassen wird, muss sie ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dabei werden unter anderem mögliche negative Gesundheitsauswirkungen gründlich überprüft. Produkte mit Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen, welche dieses Prüfverfahren bestanden haben, sind für die menschliche und tierische Gesundheit genauso sicher wie konventionelle Produkte. Dies wird von zahlreichen umfassenden Studien belegt sowie von Behörden in Europa, Amerika und Asien seit Jahren bestätigt.
 
Grosse Vorteile für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit
Die Fortschritte der grünen Gentechnologie stärken die Ernährungssicherheit und die Ressourceneffizienz weltweit. Die modernen Züchtungsmethoden machen Nutzpflanzen resistenter gegen Schädlinge und Pilze sowie gegen extreme Umwelteinflüsse wie Hitze, Nässe und Dürre. Mit Methoden der grünen Biotechnologie veränderte Produkte wie Kraut- und Knollenfäule-resistente Kartoffeln oder Feuerbrand-resistente Äpfel, die keine Antibiotikabehandlung mehr brauchen, sind im Interesse der Schweizer Landwirtschaft. Gerade wer weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen möchte, kommt nicht um moderne Züchtungsmethoden herum. Innovation im Bereich der Pflanzenzüchtung wird unerlässlich dafür sein, dass die Schweiz ihre Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen erreichen kann.
 
Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten
Das derzeit geltende Moratorium schränkt die Wahlmöglichkeit von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten unnötig ein. Eine zusätzliche Verlängerung oder gar ein unbefristetes Verbot würde diese Entmündigung der Konsumentinnen und Konsumenten zementieren. Explorative Studien haben ergeben, dass rund 20 Prozent der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten GV-Produkte kaufen würden, wenn dies einen preislichen Vorteil brächte.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Standesinitiative des Kantons Thurgau in der Frühjahrssession 2018 als Erstrat behandelt und stillschweigend abgelehnt. Der Ständerat ist damit dem Antrag seiner vorberatenden Kommission gefolgt, der das Gentechnik-Verbot zu weit ging.
 
economiesuisse begrüsst den Entscheid des Ständerats. Ein Gentechnik-Verbot ist weder wissenschaftlich begründbar, noch aus Sicht der öffentlichen Gesundheit notwendig.

Zeitliche Befristung von Gesetzesvorlagen indirekt gutgeheissen

Die parlamentarische Initiative fordert, dass Erlasse von Bundesbehörden unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden. Mit einer sogenannten «Sunset-Klausel» sollen vor allem Erlasse ausgestattet werden, die staatliche Ausgaben oder Abgaben zur Folge haben oder deren Befolgung hohe Kosten verursacht. Auch schwere Eingriffe in die Privatsphäre, die Wirtschaftsfreiheit oder die Eigentumsgarantie wären künftig zu befristen.
 
Die parlamentarische Initiative ist in Bezug auf die Modalitäten der Befristung (z.B. Dauer, Aufhebungsmechanismus, Befristung einzelner Teile oder ganzer Gesetze) so formuliert, dass bei der Nutzung des Instruments ausreichend Flexibilität verbleibt. Als alternative Umsetzungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat bei allen Gesetzesvorlagen eine Befristung prüfen und dem Parlament entsprechende Vorschläge unterbreiten soll.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt das Anliegen und spricht sich für die Annahme der parlamentarischen Initiative aus.
 
Explizite Erwähnung stärkt Sunset-Klauseln
Sunset-Klauseln können grundsätzlich bereits heute eingesetzt werden. Durch eine klarere Regelung lässt sich die Attraktivität dieses Instruments steigern. Es ist bei der Umsetzung aber auf einen generellen Automatismus zu verzichten. Damit soll erwirkt werden, dass der Bundesrat bei Erlassen in bestimmten Regulierungsbereichen vermehrt eine Befristung vorschlägt.
 
Befristung hilft, überholte Regulierungen abzubauen
Erlasse zu befristen ist grundsätzlich ein nützliches Mittel, um das Bürokratiewachstum einzudämmen. Sunset-Klauseln zwingen die Verwaltung und das Parlament dazu, bestehende Regulierungen regelmässig und systematisch zu überprüfen. Ist das Parlament von ihrer Notwendigkeit nicht mehr überzeugt, fallen bestehende Regulierungen und Abgaben dahin. In einem freiheitlichen Rechtsstaat erfordert nicht die Abschaffung von Regulierungen eine Rechtfertigung, sondern deren Weiterführung. Richtig angewandt, können mit der Befristung Regulierungen abgebaut werden.
 
Sunset-Klauseln dort einsetzen, wo sie wirksam und sinnvoll sind
Die vorliegende Initiative verlangt richtigerweise nicht, dass flächendeckend Sunset-Klauseln eingeführt werden. Dies wäre weder wirkungsvoll noch effizient. Die Befristung sollte nur in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie sachlich gerechtfertigt ist. Das sind zum Beispiel Bereiche mit einer dynamischen technologischen Entwicklung.
 
Wenn Sunset-Klauseln beliebig eingesetzt werden, verlieren sie ihren Wert. Es besteht dann die Gefahr, dass die Regulierungen diskussionslos verlängert werden und daraus ein hoher Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert resultiert. Nachträgliche, periodisch stattfindende Regulierungsanalysen schliesslich können die Wirksamkeit der Befristung verstärken.

Stand der Beratungen

Die parlamentarische Initiative befindet sich in der Phase der Vorprüfung. Der Ständerat hat sie in der Frühjahrssession 2018 als Zweitrat behandelt und ihr keine Folge gegeben. Das Ratsplenum ist damit dem Antrag der vorberatenden Kommission gefolgt. Damit ist die Initiative selbst erledigt. Das Anliegen der Initiative soll stattdessen durch eine Ergänzung von Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG) umgesetzt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Behandlung der Sammelvorlage für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts (16.457). Vorgesehen ist, dass der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen eine mögliche zeitliche Befristung prüfen muss.
 
economiesuisse hofft, dass das Anliegen der parlamentarischen Initiative mit der Ergänzung des Parlamentsgesetzes schlank und unbürokratisch umgesetzt wird. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung gegen die stetig ansteigenden Regulierungskosten.

Ständerat lehnt die Einführung einer Zuckersteuer klar ab

Die Standesinitiative verlangt, dass die Bundesversammlung prüft, ob es zweckmässig sei, ein Spezialgesetz zu zuckerhaltigen Produkten zu erlassen und allfällige Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Bezweckt wird die Bekämpfung von Krankheiten, welche mit einem erhöhten Zuckerkonsum in Zusammenhang gebracht werden. Als Beispiele nennt der Initiativtext Diabetes und Fettleibigkeit.
 
Zu diesem Zweck soll eine Steuer auf Zucker eingeführt werden, der bei der Nahrungsmittelherstellung zugesetzt wird. Die Standesinitiative sieht vor, dass die Steuereinnahmen zur Prävention der durch Zucker- und Süssstoffkonsum bedingten Erkrankungen verwendet werden. Ausserdem sollen die Abgabe von Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt und die einschlägige Werbung beschränkt werden.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die Standesinitiative ab.
 
Eigenverantwortung nicht schwächen
Wie jedes zugelassene Lebensmittel ist Zucker grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich. Alles ist eine Frage der verzehrten Menge. Dass ein übermässiger Zuckerkonsum langfristig mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann, ist allseits bekannt. Trotzdem muss auch im Bereich der Nahrungsmittel jedermann die Freiheit haben, eigenverantwortlich zu handeln. Mündige Konsumentinnen und Konsumenten sind selbst in der Lage zu entscheiden, was gut und was schlecht für sie ist.
 
Es ist gefährlich, ein neues Gesetz zu schaffen, das die Konsumenten aus ihrer Verantwortung entlässt. Mit einem liberalen Ansatz ist die Schweiz bisher gut gefahren. So weist unser Land gemäss Zahlen der OECD von 36 geprüften Industrieländern die viertgeringste Fettleibigkeit auf. Eine Bevormundung der Konsumenten lehnt die Wirtschaft ab.
 
Keine Schädigung der Wettbewerbsfähigkeit von Nahrungsmittel- und Tourismusbetrieben
Schweizer Nahrungsmittelhersteller exportieren zahlreiche zuckerhaltige Produkte (z.B. Milchprodukte, Schokolade, Biskuits, Süssgetränke). Eine Zuckersteuer würde sie gegenüber der Konkurrenz im Ausland benachteiligen. Nahrungsmittel mit hohem Energiegehalt aus der Schweiz wären aber auch auf dem einheimischen Markt gegenüber ausländischen Importen im Nachteil.
 
Ausserdem würde eine Zuckersteuer das im internationalen Vergleich ohnehin hohe Preisniveau in der Schweiz noch verstärken. Nahrungsmittel sind für die Gastro- und Beherbergungsbetriebe ein wichtiger Aufwandposten. Schon heute bedeuten die hohen Nahrungsmittelpreise für die Tourismusbetriebe einen erheblichen Nachteil. Eine zusätzliche steuerliche Belastung würde ihre Wettbewerbsposition gegenüber Tourismusbetrieben im Ausland verschlechtern.
 
Zuckersteuer fördert Einkaufstourismus
Eine Zuckersteuer auf importierte Nahrungsmittel wäre administrativ aufwendig und die Vereinbarkeit mit Freihandelsabkommen (WTO, EU) fraglich. Die Besteuerung von Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt, die mittels Einkaufstourismus in die Schweiz gelangen, wäre zudem völlig unpraktikabel. Hinzu kommt, dass eine Zuckersteuer die Nahrungsmittelpreise in der Schweiz weiter erhöhen würde. Der Einkaufstourismus würde dadurch zusätzlich angeheizt.
 
Wirkung der laufenden Bemühungen abwarten
economiesuisse geht mit der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit einig, dass abzuwarten ist, wie sich die laufenden Bemühungen des Bundesrats und der Lebensmittelindustrie auswirken. Derzeit existieren Branchenlösungen, um die Zuckerbeigabe zu Joghurts, Frühstückscerealien und Süssgetränken zu senken. Auf eine staatliche Regulierung ist aus diesem Grund zu verzichten.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Standesinitiative des Kantons Neuenburg in der Frühjahrssession 2018 als Erstrat behandelt. Wie bereits die vorberatende Kommission sagt auch der Ständerat deutlich Nein zur Einführung einer Zuckersteuer. Mit 24 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kleine Kammer entschieden, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Ratsmehrheit setzt auf die freiwilligen Massnahmen der Lebensmittelindustrie zur Reduktion des Zuckers in Lebensmitteln.
 
economiesuisse begrüsst die Entscheidung des Ständerats. Statt eine weitere unnötige staatliche Regulierung einzuführen, wird die Eigenverantwortung der Konsumenten und der Lebensmittelindustrie gestärkt.

Ständerat mit knappem Mehr gegen 5G-Mobilfunknetze

Die Motion verlangt vom Bundesrat, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) so rasch wie möglich zu revidieren. Konkret soll er die Anlagegrenzwerte für durch Mobilfunkanlagen verursachte Strahlung moderat lockern. Damit soll einerseits ein Kollaps der Mobilfunknetze verhindert und andererseits der Anschluss an die Digitalisierung sichergestellt werden.
 
Begründet wird der Revisionsbedarf mit der drastischen Zunahme der Auslastung der bestehenden Mobilfunkinfrastruktur und dem erschwerten Ausbau von neuen Anlagen. Um die Einführung von Mobilfunknetzen der fünften Generation (5G) zu ermöglichen, sollen die im internationalen Vergleich sehr strikten Vorschriften der NISV angepasst werden.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die vorliegende Motion.
 
5G als Schlüsselfaktor der Digitalisierung
Der bevorstehende Technologiesprung zu 5G-Mobilfunknetzen ist entscheidend für eine erfolgreiche Digitalisierung. Der Mobilfunk hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten rasant entwickelt und ist zu einem zentralen Innovationstreiber für die Wirtschaft geworden. 5G ist nicht einfach «mehr vom Gleichen», sondern erlaubt Unternehmen aus vielen Branchen eine Steigerung der Produktivität und der Ressourceneffizienz. Zudem ermöglicht die 5G-Technologie die Erschliessung neuer, zukunftsträchtiger Geschäftsfelder. Ein Beispiel im Bereich Mobilität ist die Nutzung automatisierter Fahrzeuge.
 
Digitale Infrastruktur stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Für den Standort Schweiz ist eine leistungsfähige, moderne Mobilfunkinfrastruktur heutzutage entscheidend, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Im Moment ist diese Leistungsfähigkeit gefährdet, da die bestehenden Mobilfunknetze ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Um die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, müssen die Kapazitäten für die Zukunft weiterentwickelt werden können. Andere Länder haben diese Bedeutung längst erkannt und fördern entsprechend die Einführung von 5G-Netzen. Die Schweiz darf hier nicht ins Hintertreffen geraten.
 
Hohe Bandbreiten zu geringeren Kosten
5G verfügt gegenüber der bisherigen Technologie über wesentliche Vorteile: massiv höhere Bandbreiten und Energieeffizienz, geringe Störanfälligkeit sowie hohe Kapazitäten sind nur einige Beispiele. Damit stehen moderne Mobilfunknetze leitungsgebundenen Anschlüssen zukünftig in nichts mehr nach. Gleichzeitig fällt beim flächendeckenden Ausbau nur ein Bruchteil der Erschliessungskosten an. Für die Grundversorgung in Randgebieten werden dadurch neue Perspektiven eröffnet.
 
Rechtlichen Rahmen an technologische Entwicklung anpassen
Damit die Schweiz den anstehenden Technologiesprung erfolgreich bewältigen kann, sind die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen jetzt zu schaffen. Die Schweiz verfügt derzeit über sehr strenge Grenzwerte, die um den Faktor 10 über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO liegen. Für eine Erneuerung der Infrastruktur müssen die Anlagegrenzwerte der NISV anpasst werden. Eine moderate Lockerung wird den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht und gewährleistet immer noch einen verantwortungsvollen Gesundheitsschutz.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession 2018 als Erstrat behandelt. Nach einer emotionalen Debatte obsiegte die technologieskeptische Haltung der Ratsmehrheit. Mit 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Ständerat eine moderate Senkung der Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkanlagen abgelehnt.
 
economiesuisse bedauert, dass der Ständerat die Anlagegrenzwerte nicht den internationalen Empfehlungen der WHO angepasst hat. Ohne die Einführung von Mobilfunknetzen der fünften Generation droht die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb den Anschluss zu verpassen. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat im Rahmen seiner Verordnungskompetenz die notwendigen Schritte ergreifen wird.

Ständerat gegen steuerliche Verzerrung des Infrastrukturwettbewerbs

Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung, um Investitionen von öffentlichen und privaten Kabelfernseh- und Telekommunikationsnetzbetreibern steuerlich zu befreien. Damit soll in den Randregionen der Schweiz eine bessere Hochbreitbandversorgung geschaffen werden.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die vorliegende Motion ab.
 
Infrastrukturwettbewerb führt zu dynamischem Netzausbau
Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist ein leistungsfähiges, modernes Telekommunikationsnetz heutzutage entscheidend, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Aktuelle Studien zeigen, dass der Breitband- und Hochbreitbandausbau in der Schweiz im internationalen Vergleich auf gutem Weg ist. Die Investitionsdynamik ist hoch und durch den Infrastrukturwettbewerb getrieben. So erfolgt der Netzausbau aufgrund marktwirtschaftlicher Anreize und zu moderaten volkswirtschaftlichen Kosten.
 
Grundversorgungsauftrag als Ergänzung
Wo leistungsfähige Netze nicht aufgrund marktwirtschaftlicher Anreize entstehen, greift der Grundversorgungsauftrag. Mit dem laufenden Weiterausbau der Netze und der zusätzlichen Absicherung durch die Grundversorgung ist heute landesweit eine gute Versorgung mit (Hoch-)Breitband-Internet gewährleistet. Die im Rahmen der Grundversorgung geforderte Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben ist für die gesamte Bevölkerung in allen Landesteilen sichergestellt.
 
Fiskalische Anreize sind weder nötig noch sinnvoll
Fiskalische Anreize zur Förderung der Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung sind weder nötig noch sinnvoll. Sie erzeugen höchstens unerwünschte Mitnahmeeffekte. Netze, die entweder dank dem Infrastrukturwettbewerb oder im Rahmen der Grundversorgung sowieso gebaut werden, würden zusätzlich noch steuerlich entlastet. Hinzu kommt, dass die Investitionsanreize verzerrt werden. Zudem führt dies zu einem gefährlichen Präjudiz, indem künftig Forderungen nach Steuerbefreiung von weiteren, vermeintlich wichtigen Infrastrukturvorhaben aufkommen könnten. Die unterbreitete Steuerbefreiung ist darum abzulehnen.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession 2018 als Zweitrat behandelt und abgelehnt. Der Ständerat erachtete Steuererleichterungen nicht als das richtige Instrument, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Die Kleine Kammer ist damit ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen und dem Bundesrat gefolgt.
 
economiesuisse begrüsst die Entscheidung des Ständerats. Mit der Ablehnung hat die Kleine Kammer verhindert, dass der Infrastrukturwettbewerb durch steuerliche Anreize verzerrt wird.

Ständerat ignoriert die hohen Folgekosten einer schnelleren Internet-Mindestgeschwindigkeit

Die Motion verlangt eine Erhöhung der garantierten Übertragungsrate in Artikel 15 der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) von 3’000/300 kbit/s auf 10’000/1'000 kbit/s.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt die vorliegende Motion ab.
 
Grundversorgungsauftrag als Ergänzung zum Markt
Die vorgeschriebene Bandbreite in der Grundversorgung wurde zuletzt zweimal den aktuellen Bedürfnissen angepasst, das letzte Mal per 1. Januar 2018 (Erhöhung auf 3’000/300 kbit/s). Es wäre nicht im Sinn der Rechts- und Investitionssicherheit, die Leistungsanforderungen schon zu Beginn der neuen Konzessionsperiode wieder zu erhöhen. Die geforderte Erhöhung der Mindestübertragungsraten hätte gegenwärtig hohe Kostenfolgen. Die Qualitätsanforderungen im Rahmen der FDV machen heute eine leitungsgebundene Erbringung der Grundversorgung notwendig. Dies ist aufgrund der fortschreitenden Entwicklung bei drahtlosen Übertragungsmedien nicht gerechtfertigt.
 
Neue Technologien begünstigen die effiziente Versorgung der Randregionen
Wenn eine weitere Erhöhung der Mindestbandbreite politisch gewünscht ist, braucht es in Zukunft mehr Offenheit gegenüber dem Einsatz von drahtlosen Übertragungstechnologien. Sämtliche Mobilfunkanbieter stehen in den Startlöchern für den Ausbau ihrer Netze auf den Technologiestandard der fünften Generation (5G). Dieser wird die Möglichkeiten der hochbreitbandigen Erschliessung markant verbessern. Ausserdem wird die 5G-Technologie in peripheren Gebieten und Streusiedlungen neue Möglichkeiten für die Grundversorgung eröffnen, deren Leistungen die 10 Mbit/s weit übersteigen. Neben 5G sind zudem andere, gleichermassen vielversprechende Technologien wie beispielsweise DSL-SAT-Bonding bereits im Einsatz oder nahe an der Marktreife.
 
Für den vermehrten Einsatz von neuen Technologien braucht es eine Anpassung der Qualitätsanforderungen an die Verbindung. Qualitätsanforderungen, die nicht nur auf «Festnetzqualität» abzielen, würden einen vermehrten Einsatz von drahtlosen Übertragungsmedien ermöglichen. So könnte zukünftig eine leistungsstarke und zugleich kostengünstige Grundversorgung gewährleistet werden. Die vorliegende Motion setzt den falschen Fokus und ist deshalb abzulehnen.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession 2018 als Zweitrat behandelt. Wie zuvor der Nationalrat hat er der Motion zugestimmt. Mit 22 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen möchte die Kleine Kammer die Übertragungsrate in der Grundversorgung auf 10’000/1'000 kbit/s erhöhen. Der Bundesrat hat vergebens auf die technologischen Schwierigkeiten und die hohen Folgekosten dieser Entscheidung hingewiesen.
 
economiesuisse bedauert die Entscheidung des Ständerats. Sie ist weder vorausschauend noch frei von Widersprüchen. Eine kostengünstige, technologieneutrale Umsetzung dieses Anliegens hat der Ständerat durch sein Nein zur Lockerung der Strahlungsgrenzwerte (Mo. 18.3006) verhindert. Ohne die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird eine flächendeckende Übertragungsrate von 10’000/1'000 kbit/s erhebliche Folgekosten verursachen.