Medienmitteilungen bis 2015

Neue Studie: Vorteile des Gegenvorschlags überwiegen

Der Gegenvorschlag auf Geset­zes­stufe löst das Pro­blem der Lohnexzesse bes­ser als die In­itiative von Thomas Min­der. Das ist das Fazit ei­ner Studie von Pro­fes­sor Pe­ter Nobel im Auf­trag von economie­suisse. Der Pro­fes­sor für in­ternatio­nales Handels- und Wirt­schaftsrecht an der Rechts­wis­senschaftli­chen Fakultät der Universität Zürich hat die In­itiative, die am 3. März 2013 zur Ab­stimmung kommt, und den indirek­ten Gegenvorschlag des Parla­ments im Rah­men ei­ner ver­glei­chen­den Studie un­tersucht. «Weder die In­itiative noch der Gegenvorschlag äussern sich zur Höhe der Vergü­tun­gen», hält Nobel fest. Wie sei­ne Studie aber zeigt, geht der Gegenvorschlag in Vergü­tungs­fra­gen wei­ter als die In­itiative. Denn mit dem indirek­ten Gegenvorschlag wird die Rücke­r­stat­tungs­kla­ge strik­ter formuliert. Be­steht ein Missverhältnis zwi­schen Leis­tung und der er­brach­ten Gegenleis­tung, können Ent­schädigun­gen zurückgefordert wer­den. Die­se Regel gilt für den Verwal­tungs­rat, die Ge­schäftslei­tung und die Mit­glieder des Beirats. Der Gegenvorschlag ist zudem trans­pa­ren­ter.
Die gesamte Studie ist hier erhältlich.
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