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Kartellgesetzrevision: Bundesrat nimmt Anliegen der Wirtschaft auf

Die Verfahren im Kartellrecht sollen schneller und die Behörden unabhängiger werden. Diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der Revision des Kartellgesetzes. Der zur Vernehmlassung stehende Gesetzesentwurf sieht deshalb unter anderem eine umfassende Neugestaltung der Institutionen vor. Die Untersuchungsbehörde und die Entscheidungsinstanz werden strikt voneinander getrennt. Dazu wird ein neues Bundeswettbewerbsgericht als Entscheidungsbehörde geschaffen. Aus dem heutigen Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) entsteht eine neue Wettbewerbsbehörde als Anklagebehörde. Die institutionelle Neustrukturierung soll die Rechtsstaatlichkeit verbessern und die Qualität und Geschwindigkeit der kartellrechtlichen Entscheide erhöhen. Ferner werden Änderungen bei den Vertikalvereinbarungen, bei der Zusammenschlusskontrolle, dem Widerspruchsverfahren und der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden vorgeschlagen. Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis zum 19. November 2010.