Die Invalidenversicherung konsequent reformieren

​Seit 17 Jahren ist die Invalidenversicherung (IV) der Schweiz defizitär. Mit der bis 2017 befristeten Zusatzfinanzierung wurde eine Grundlage für dringend nötige Reformen geschaffen. Im Rahmen der IV-Revision 6b müssen diese nun durchgesetzt werden. Das Ziel: Die Finanzen der IV nachhaltig entlasten und sichern, die hohe Verschuldung abbauen. Der Bundesrat sieht nun aber geringere Entlastungen vor, als ursprünglich geplant waren.