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Aktionäre stärken - aber wie?

Revision des Aktienrechts Im Rahmen der Aktienrechtsrevision berät das Parlament derzeit über einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «gegen die Abzockerei» (Initiative Minder). Die Initiative will den Aktionären von börsenkotierten Unternehmen eine zwingende Beschlusskompetenz in wesentlichen Bereichen der Geschäftsführung zuweisen. Der Verwaltungsrat soll nach dem Willen des Initianten «bevormundet» werden. Die Einführung einer rechtlichen Verantwortlichkeit der Aktionäre ist hingegen nicht vorgesehen. Ein solches Auseinanderklaffen von Kompetenz und Verantwortung würde zu einer Destabilisierung der Schweizer Unternehmen führen. Das Ziel der Stärkung der Aktionärsrechte ist richtig. Die Zuständigkeit für Entscheide im Bereich der Geschäftsführung darf aber nicht auf das Aktionariat übertragen werden, sondern ist beim Verwaltungsrat zu belassen. Dieser hat die Interessen sämtlicher Aktionäre zu wahren und trägt die Verantwortung