# 10 / 2016
08.10.2016

Unternehmensverantwortung: Lösungen statt Gerichtsprozesse

Schwächen der Initiative

Illusorische Vorstellungen der Initianten

Schweizer Unternehmen verletzen nicht willentlich Menschenrechts- und Umweltstandards. Im Gegenteil: Sie halten sich nicht nur an geltende Gesetze, sondern orientieren sich auch in Schwellen- und Entwicklungsländern an europäischen Standards. Sie schaffen so nicht nur Arbeitsplätze, zahlen Steuern und investieren in Infrastrukturen vor Ort. Sie vermitteln indirekt auch Werte und Standards im Umgang mit Mensch und Natur. Dies geschieht nicht nur über Export, sondern auch durch die Präsenz vor Ort und Direktinvestitionen. Insofern ist die Geschäftstätigkeit der Konzerne nicht das Problem, sondern vielmehr Teil der Lösung sozialer und ökonomischer Herausforderungen (vgl. Box).

Trotzdem muss klar sein, dass es primär Aufgabe der Staaten ist sicherzustellen, dass Menschen- und Umweltrechte respektiert werden. Die Unternehmen haben keine Hoheitsrechte und keine Durchsetzungsinstrumente. Ihr Handlungsspielraum ist begrenzt. Weltfremd ist auch die Vorstellung, dass es weltweit tätigen Unternehmen – selbst mit höchsten CSR-Standards – gelingt, jegliche Missstände bei Lieferanten zu verhindern. Ihre Einflussmöglichkeiten auf Lieferanten und Unterlieferanten sind limitiert bis gar nicht vorhanden. Diese handeln als Zulieferer und sind selbständige Unternehmen mit eigenem Management. Sie lassen sich damit nicht gleichermassen kontrollieren, wie ein in das Unternehmen voll integrierter Geschäftsbereich (vgl. Grafik). Bereits heute gehen Unternehmen gegen kritische Vorfälle in ihrer Lieferkette vor und versuchen diese zu verhindern. Dies erweist sich aber insbesondere bei Unternehmen ausserhalb der Konzernstruktur als sehr schwierig.

Beschränkte Einflussmöglichkeiten

Auf Missstände ausserhalb der Konzernstrukturen haben Unternehmen nur beschränkte Einflussmöglichkeiten. Daher kann für Handlungen von Lieferanten und Unterlieferanten nur beschränkt gehaftet werden.

Globalisierung als Chance

Von der Globalisierung und dem internationalen Austausch profitieren auch die Handelspartner der Schweiz: Die Unternehmen schaffen Arbeitsplätze in Entwicklungsländern und investieren vor Ort. Zusätzlich findet auch ein Austausch von Wissen statt. Damit tragen Schweizer Unternehmen zum Wohlstand im Ausland bei und sichern Millionen von Menschen ein Auskommen. Dies führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Lebensbedingungen in den jeweiligen Ländern. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan stellte dazu fest: «Es ist das Fehlen und nicht das Vorhandensein von breit angelegten wirtschaftlichen Aktivitäten, welches für das Leiden eines beträchtlichen Teils der Menschheit verantwortlich ist.» economiesuisse hat in einer gemeinsamen Publikation1 mit SwissHoldings aufgezeigt, wie ernst die Schweizer Unternehmen ihre Verantwortung bereits heute nehmen. Sie unternehmen grosse Anstrengungen, der sogenannten «Corporate Social Responsibility» (CSR) umfassend nachzukommen, indem sie sich unter anderem dafür einsetzen, dass z.B. Konzerngesellschaften oder Geschäftspartner ( Zulieferer) gesetzestreu und integer handeln. Schweizer Konzerne geniessen gerade in diesen Belangen international einen sehr guten Ruf.

Zum Online-Dossier von economiesuisse
Zum Online-Dossier von SwissHoldings

Kontraproduktive Wirkung im Ziel

Die Initiative setzt einseitig auf eine Sanktion von Missständen und schadet dabei Menschen und Umwelt mehr als sie nützt. Denn die Initiative führt zu einer Verrechtlichung der Corporate Social Responsibility. Heutige innovative Wege der Zusammenarbeit mit NGOs und lokalen Gruppen (communities) werden aufgrund der aufgedrängten neuen Risikobeurteilungen auf rein formalistische und juristische Fragen reduziert. Die Initiative führt so zu einem Rückgang von CSR-Massnahmen und zwingt unter Umständen einige Unternehmen, sich aus Schwellen- und Entwicklungsländern zurückziehen. Denkbar ist auch, dass lokale Unternehmen aus der Wertschöpfungskette ausgeschlossen werden müssen und so der Zwang zur vertikalen Integration der Unternehmen steigt: Multilaterale Unternehmen würden mittelfristig noch dominanter.

Gefährlicher internationaler Alleingang

Gesetzgeberische Aktivitäten in der Schweiz müssen immer im internationalen Kontext betrachtet werden. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz sind die Folgen eindeutig: Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts sinkt – erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten entstehen. Doch auch die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der UNO, der EU und der OECD wird beeinträchtigt: Anstrengungen zur Schaffung eines weltweit einheitlichen Standards werden so unterlaufen. Noch gravierender ist, dass die Initiative gleichzeitig Instrumente vorschreibt, die andere Staaten in dieser Frage gewissermassen entmündigen (vgl. Rechtsimperialismus).

Verschiedene Staaten erlassen gegenwärtig neue rechtliche Bestimmungen im Bereich CSR. In der EU und auch in gewissen anderen Staaten sind neue Gesetzgebungen im Bereich CSR erlassen worden. Nirgends werden aber derart weitgehende Haftungsbestimmungen und Eingriffe in das Rechtssystem vorgeschlagen, wie sie die Initiative beabsichtigt. Diese ausländischen Regulierungen verlangen im Grunde das, was die freiwilligen Vereinbarungen, die in der Schweiz breit akzeptiert sind, auch empfehlen. Keine dieser Gesetzgebungen sieht aber eine spezifische Haftung der Unternehmen bei Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten vor. Auch die revidierte Empfehlung des Europarats geht i nicht über die UNO-Leitlinien hinaus.

Standards im Bereich der verantwortungsvollen Unternehmensführung

Im Bereich der CSR haben Staaten, internationale Organisationen, NGOs und Unternehmen unter substanzieller Beteiligung der Schweiz verschiedene Instrumente entwickelt, welche unter anderem die Sorgfaltsprüfung und die Berichterstattung im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz betreffen. Diese Instrumente schlagen eine Kombination von freiwillig übernommenen Pflichten der Unternehmen und staatlichen Vorgaben vor.

UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die UNO-Leitlinien geben einen international anerkannten Referenzrahmen vor, wie bei unternehmerischen Tätigkeiten Staaten vor Menschenrechtsverletzungen schützen und die Unternehmen die Menschenrechte respektieren. 

Link zu den Guiding Principles on Business and Human Rights

Der UN Global Compact
Der UN Global Compact ist eine von der UNO initiierte, freiwillige Plattform von Unternehmen und Organisationen, die die Selbstverpflichtung im Bereich der Nachhaltigkeit und der verantwortlichen Unternehmensführung unterstützt. In der Schweiz hat die Wirtschaft zusammen mit dem DEZA im Sinne einer Public Private Partnership den nationalen Kontaktpunkt erst kürzlich ausgebaut.

Link zum Global Compact Network Switzerland
Link zum nationalen Kontaktpunkt

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die OECD-Leitsätze enthalten Empfehlungen von Regierungen an Unternehmen, wobei die Regierungen sich zur Förderung derselben verpflichtet haben. Zur Beilegung von Differenzen besteht in der Schweiz ein vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) geführter nationaler Kontaktpunkt (NKP).

Link zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen

Zahlreiche weitere internationale Instrumente wurden in den letzten Jahren aktualisiert oder neu geschaffen. So wurden die dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aktualisiert, die Standards der internationalen Normierungsorganisation (ISO) auf den neusten Stand gebracht (dies im Bereich des Umweltmanagements, der Treibhausgaserfassung sowie des Reportings und zum Öko-Design) und die Richtlinien der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD/CNUCED) von 2008 als Indikatoren der verantwortungsvollen Unternehmensführung in Jahresberichten verabschiedet. Die Global Reporting Initiative (GRI) schliesslich hat Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt und stellt diese Grossunternehmen, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) zur Verfügung. Das Regelwerk erzielt ohne Zwang eine hohe Akzeptanz und wird von den Unternehmen insbesondere in der Schweiz trotz fehlender Rechtsverbindlichkeit, nicht zuletzt aufgrund der internationalen «Peer Pressure», direkt befolgt.

Enormer volkswirtschaftlicher Schaden

Die Annahme der Initiative wäre ein weiterer Schlag für den Wirtschaftsstandort mit potenziell schwerwiegenden Folgen. Neben der neuen Rechtsunsicherheit für alle Unternehmen – auch KMU – wäre die Schweiz als Konzernstandort infrage gestellt. Wenn die Initiative angenommen würde, könnten Unternehmen sie relativ einfach umgehen, indem sie die Geschäftstätigkeit ins Ausland verlagern würden. Betroffen wären alle, denn die Konzerne haben eine unterschätzte wirtschaftliche Bedeutung: Rund ein Drittel der Arbeitsplätze, der Steuereinnahmen und des Bruttoinlandprodukts entfallen auf die international tätigen Konzerne. Nicht eingerechnet sind die Wechselwirkungen zwischen Konzernen und KMU, die als Zulieferer auch von deren lokalen Aufträgen abhängen.

Unüberbrückbare juristische Unzulänglichkeiten

Die Initiative verlangt massivste Eingriffe in das bestehende Rechtssystem und missachtet fundamentale Grundsätze des Gesellschafts-, des Haftungs- und des internationalen Privatrechts. Sie geht juristisch weit über alles hinaus, was es heute auf unserer Welt gibt. Die Initiative fordert weit mehr als nur neue Sorgfaltspflichten:

  • Die Initiative verlangt von Unternehmen die Prüfung und Überwachung von Menschenrechten und internationale Umweltstandards («Standards») entlang der gesamten Wertschöpfungskette, das heisst bis hin zu Zulieferern. Obschon von herausragender Bedeutung, bleibt dabei unklar, welche Standards die Initiative hierbei überhaupt meint.
  • Die Initiative verlangt weitgehende Haftungsbestimmungen für Unternehmen, wenn die Standards nicht eingehalten werden. Die Haftung bezieht sich auf alle vom Unternehmen in irgendeiner Form «kontrollierten Unternehmen», wobei wiederum völlig unklar ist, wie weit eine solche Kontrolle gehen soll.
  • Die Initiative will eine bedingungslose Haftung zulasten von Unternehmen in der Schweiz: Diese haften in jedem Fall, wenn sie nicht beweisen, dass sie die Standards entlang der gesamten internationalen Wertschöpfungskette überwachen und durchsetzen (Beweislastumkehr).
  • Bei der Rechtsdurchsetzung sind zwingend Schweizer Gerichte zuständig und es ist auch zwingend Schweizer Recht, welches zur Anwendung gelangt. Dies nicht nur vor Gericht, sondern bei Verträgen durch die ganze Wertschöpfungskette hindurch (Rechtsimperialismus).

Verrechtlichung ist ein Eigengoal

Die Initiative ist ein Festessen für Juristen. Massive Eingriffe in das etablierte Gesellschaftsrecht, der Ausbau von Haftungsnormen und der unklare Bezug auf internationale Normen beim Entlastungsbeweis sowie Veränderungen im Verhältnis zum internationalen Privatrecht führen zu grössten Unsicherheiten. Diese lassen sich bestenfalls in langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen regeln.

Zahlreiche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren ihre CSR-Abteilungen ausgebaut. Die Aufgabe dieser Abteilungen ist es, im Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass dieses als verantwortungsvolles Unternehmen handelt. Die CSR-Verantwortlichen der Unternehmen schauen ihren Kollegen im Unternehmen kritisch auf die Finger, beraten die Geschäftsleitung und schlagen Verbesserungen vor. Tauchen Probleme auf, suchen sie – oft auch im Dialog mit NGOs oder staatlichen Stellen – Lösungen.

Die Einführung neuer Haftungsnormen und die Verrechtlichung des Themas Corporate Social Responsibility führen zwangsläufig zu einer Verlagerung des Themas von der CSR-Abteilung zu den Unternehmensjuristen. Die Risikoverhinderung verdrängt die zielgerichtete Lösungssuche, der Dialog erstickt. Die Unternehmensjuristen werden prüfen, ob es unhaltbare rechtliche Risiken für das Unternehmen in der Schweiz gibt. Falls solche existieren, wird die Schliessung oder der Verkauf des lokalen Werks empfohlen.