Werbeverbote: befremdender Entscheid des Ständerats

Werbung für Konsumkredite soll verboten werden. Mit diesem Entscheid betreibt das Parlament Symbolpolitik und trägt nicht zur Problemlösung bei. Zwar soll damit ein löbliches Ziel erreicht werden, nämlich insbesondere die Verhinderung von Jugendverschuldung. Es irritiert aber, dass dies geschehen soll, bevor Ursache und Häufigkeit der Verschuldung von Haushalten in der Schweiz hinreichend erforscht sind.
Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat – entgegen den Anträgen beider vorberatender Kommissionen – Werbung für Konsumkredite gänzlich verbieten. Er begründet dies mit Präventionsbestrebungen gegen die Verschuldung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dies, obwohl in der Debatte mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass in der Schweiz überhaupt keine ausreichenden und gesicherten Informationen zur Verschuldung von Privathaushalten und insbesondere von jungen Menschen vorhanden sind. Beide Kammern haben denn auch eine Motion überwiesen, die diese Untersuchungen vorantreiben soll.

Werbung ist ein unentbehrliches Instrument der Marktwirtschaft. Sie informiert, schafft Transparenz auf dem Markt und ermöglicht den Wettbewerb unter den Anbietern. Werbeverbote sind damit letztlich Denkverbote und bevormunden Bürgerinnen und Bürger.

Unzulässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und den Wettbewerb
Das Parlament betreibt verfehlte Symbolpolitik. Weil das Thema Privatverschuldung ein Dauerbrenner und man bisher nicht vorwärtsgekommen sei, will man mit einem Verbot ein Zeichen setzen – so die Stimmen im Rat. Wer langfristig über seine Verhältnisse lebt, kann in eine Situation geraten, aus der er alleine nicht mehr herausfindet, die ihn und sein familiäres Umfeld schwer belastet und die letztlich dazu führt, dass die Gesellschaft als Auffangnetz dienen muss. Dem muss zweifellos entgegengewirkt werden. Nur: Konsumkredite sind für diese Situation nicht verantwortlich, wie die wenigen durchgeführten Studien eindrücklich beweisen. Erst recht lösen Werbeverbote diese Probleme nicht. Sie verhindern Transparenz auf dem Markt, diskriminieren die Branche, weil andere Kreditvergaben nicht betroffen sind, beschneiden die Meinungsfreiheit und greifen unzulässig in die Wirtschaftsfreiheit ein.

Kreditfähigkeit wird bereits heute genau geprüft
Bereits heute werden Missbräuche in der Werbung für Konsumkredite durch strenge Vorschriften im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausgeschlossen. Mit dem Konsumkreditgesetz (KKG) wurde ausserdem eine strenge Kreditfähigkeitsprüfung institutionalisiert: Es erhalten nur Personen Konsumkredite, die die strengen Anforderungen erfüllen – das gilt auch für die Kreditvergabe an junge Erwachsene. Auch für Leasingverträge und Kreditkarten gelten scharfe Kreditprüfungsvorschriften. Die Regeln des KKG und des UWG sind schärfer als die Konsumkreditgesetze unserer Nachbarstaaten und die entsprechende EU-Richtlinie.