Warum das Freihandelsabkommen mit Indonesien auch dem Schweizer Erfindergeist guttut

Die Schweiz ist eine Handelsnation mit Erfindergeist. Beides ist eng miteinander verzahnt: Günstige Zugangsbedingungen zu wichtigen Märkten müssen auch für Schweizer Ideen Sicherheiten bieten. Beiden Aspekten trägt das Freihandelsabkommen mit Indonesien, über das wir am 7. März abstimmen werden, vorbildlich Rechnung.

Die Schweiz war gemäss dem Global Innovation Index auch 2020 wieder das innovativste Land der Welt – zum zehnten Mal in Folge. Für mich sind solche Meldungen immer wieder bemerkenswert. Wie kann ein kleines Land wie die Schweiz ihre Spitzenposition langfristig derart erfolgreich verteidigen? Sicher: Wir haben kluge Köpfe und herausragende öffentliche Forschungseinrichtungen. Das ist unbestritten. Die grössten Investitionen in Forschung und Entwicklung werden aber vom Schweizer Privatsektor getragen. 2019 waren es 15,5 Milliarden Franken.

Ohne Zugang zu fremden Märkten wäre der Schweizer Erfindergeist innert Kürze auf Diät gesetzt.

Diese Investitionen können unsere KMU und multinationalen Unternehmen aber nicht auf dem kleinen Heimmarkt erwirtschaften. Das gelingt nur über den weltweiten Absatz ihrer Produkte und das Engagement ausländischer Investitionen in der Schweiz. Ohne den erleichterten Zugang zu fremden Märkten wäre der Schweizer Erfindergeist innert Kürze auf Diät gesetzt. Genau hier setzt auch das Freihandelsabkommen mit Indonesien an: Es erleichtert für die Exportnation Schweiz den Zugang zu einem der grössten und dynamischsten Wachstumsmärkte Asiens. Experten von PricewaterhouseCoopers gehen davon aus, dass Indonesien bis 2050 zur viertgrössten Volkswirtschaft weltweit aufsteigen wird.

Patente von komplexen Maschinen, Markenrechte hochwertiger Uhren oder Testdaten medizinischer Wirkstoffe müssen auch dort ausreichend geschützt sein, wo sie gehandelt werden.

Der Schweizer Erfindergeist braucht jedoch nicht nur den zollfreien Export ins Ausland, sondern auch den Schutz von Ideen vor Raubkopien. Innovative Exportprodukte – oft über Jahre teuer entwickelt und patentiert – sollen keinesfalls binnen weniger Monate billig kopiert werden. Patente von komplexen Maschinen, Markenrechte hochwertiger Uhren oder Testdaten medizinischer Wirkstoffe müssen auch dort ausreichend geschützt sein, wo sie gehandelt werden. Das Freihandelsabkommen mit Indonesien enthält auch in dieser Hinsicht wichtige Bestimmungen für die innovationsgetriebene Exportnation Schweiz. Auch stärkt es den Dialog mit den Behörden vor Ort.

Die Bestimmungen im Abkommen sind weitreichend und schaffen Rechtssicherheit für Schweizer Exporteure und helfen auch Indonesien.

Und noch ein Aspekt ist im Zusammenhang mit dem Schutz geistigen Eigentums im Handel mit Indonesien von Bedeutung: Nicht nur bekennen sich beide Vertragsländer zur Einhaltung des multilateralen Abkommens über den Schutz geistigen Eigentums (TRIPS), was angesichts der derzeit laufenden Anpassung des indonesischen Patentrechts Sicherheit bietet. Es geht in einzelnen Punkten auch darüber hinaus und erweitert gewisse Schutzstandards und -dauern (z.B. Biotechnologie, Testdaten, Fälschungen). 

Indonesien hat ebenfalls ein grosses Interesse am Schutz von geistigem Eigentum. Denn dadurch kann die eigene Bevölkerung wirksamer vor gefälschten Medikamenten, Uhren oder Maschinen geschützt werden. Zudem braucht es einen wirksamen Patentschutz, damit Medikamente beispielsweise gegen tropische Krankheiten überhaupt erst erforscht und entwickelt werden.

Ein Ja zum Freihandelsabkommen mit Indonesien am 7. März 2021 stärkt also nicht nur die Exportnation Schweiz, sondern gibt auch unserem weltweit führenden Erfindergeist wichtige Nahrung und Sicherheit. Dieses Vorhaben verdient ein klares und überzeugtes JA.