Neue Spitalfinanzierung: Korrekte Umsetzung entscheidend

Ab dem 1. Januar 2012 werden im Zuge der neuen Spitalfinanzierung die Fallpauschalen flächendeckend eingeführt. Das Bundesgesetz zur Spitalfinanzierung ist die bisher grösste Reform des Krankenversicherungsgesetzes. economiesuisse begrüsst diese Neugestaltung und fordert die Kantone auf, sie im Sinne des Gesetzgebers wettbewerbsfreundlich umzusetzen.

economiesuisse setzt sich im Interesse einer hohen Qualität für ein wettbewerbsorientiertes und leistungsfähiges Gesundheitssystem ein. Entsprechend hat der Wirtschaftsverband auf Bundesebene das Gesetz über die Krankenversicherung "Teilrevision Spitalfinanzierung" aktiv unterstützt. Aus unserer Sicht hat diese neue Finanzierung viele Vorteile:

 

Ein Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung: Es wird auf nationaler Ebene eine einheitliche, leistungsbezogene Finanzierung über Fallpauschalen eingeführt.

Durch die freiere Spitalwahl erhöht sich die Wahlfreiheit der Versicherten.

Die Transparenz im System steigt durch die einheitliche Finanzierung und den Aufbau eines Qualitätsindikatorensystems.

Quersubventionierungen werden abgeschafft.

Der Leistungswettbewerb unter den Leistungserbringern wird gestärkt.

Es soll eine Strukturbereinigung im Spitalbereich stattfinden, indem die Behandlungsprozesse optimiert, die Effizienz gesteigert und Überkapazitäten abgebaut werden.

Nutzen kann nur bei adäquater Umsetzung erreicht werden
Für die Umsetzung des Bundesgesetzes sind die Kantone verantwortlich. economiesuisse beobachtet die politischen Diskussionen auf kantonaler Ebene mit grosser Besorgnis. Es liegen viele wettbewerbsbehindernde Vorschläge auf dem Tisch. Im Kanton Zürich beispielsweise ist ein Zukunfts- und Stützungsfonds geplant. Diese Quersubventionierung von der Zusatzversicherung in die Grundversicherung widerspricht dem Geist des neuen Bundesgesetzes. Ein wichtiges Ziel der Reform war es gerade, solche bis heute gängigen Quersubventionierungen abzuschaffen. Stattdessen sollte ein funktionierender Leistungswettbewerb in Gang gebracht werden. Doch ein Zukunfts- und Stützungsfonds verunmöglicht diesen und verhindert die längst fällige Strukturbereinigung im Spitalwesen. Ineffiziente oder sogar obsolete Institutionen werden auf Kosten von leistungsorientierten und gut geführten Kliniken begünstigt. Der geplante Fonds schwächt deshalb erfolgreiche Spitäler, die Kosten für stationäre Leistungen werden in verstärktem Masse ansteigen.

Neben dem Zürcher Stützungsfonds gibt es eine ganze Reihe weiterer problematischer Vorschläge in den Kantonen: Genehmigungspflicht für Investitionen, Globalbudgets, Höchstmengen, die Limitierung der Anzahl Zusatzversicherte oder Personalvorschriften. Mit solchen rigiden Instrumenten lässt sich die neue Spitalfinanzierung nicht erfolgreich umsetzen. economiesuisse fordert die Kantone auf, das neue Bundesgesetz im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen. Nur mit freiheitlichen Regelungen kann ein fairer Leistungswettbewerb zwischen den Institutionen entstehen, damit die Qualität zum Wohle der Patienten gesteigert werden kann.