L’art pour l’art in der Finanzmarktregulierung?

Die Zeiten waren überaus stürmisch, als die eidgenössische Finanzmarktaufsicht am 1. Januar 2009 aus der Taufe gehoben wurde. Mitten in den Wirren der Wirtschaftskrise wuchs die junge FINMA rasch zum glaubwürdigen schweizerischen Finanzmarktregulator heran. Diese starke und unabhängige Stellung ist auch durchaus gerechtfertigt, denn sie garantiert die erfolgreiche Durchsetzung des gesetzlichen Auftrags. ​

​​Mehr als irritierend sind hingegen kürzliche Äusserungen des FINMA-Direktors, wonach es nicht die Aufgabe der Aufsichtsbehörde sei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu fördern. Genau dies ist jedoch ein essenzieller Bestandteil des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, und es ist schockierend, dass sich die FINMA bei der Interpretation ihres Aufgabenprofils ein derartiges Mass an künstlerischer Freiheit erlaubt. Dies führt zu einem noch nie dagewesenen Überregulierungseifer, und die Klagen der direkt betroffenen Branchen und Unternehmen häufen sich.

Auch für die FINMA gilt das Gesetz. Finanzmarktregulierung darf nicht l’art pour l’art sein, sondern sie dient einem konkreten Ziel: dem Schutz der Gläubiger, der Anleger und der Versicherten sowie dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Damit soll die FINMA zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen. Wird Letzteres bei der Finanzmarktregulierung ausser Acht gelassen, drohen die betroffenen Branchen über kurz oder lang erstickt zu werden. Angesichts der enormen Bedeutung des Finanzsektors für Tausende von KMU operiert die FINMA hier quasi am offenen Herzen!


Lesen Sie dazu mehr im NZZ-Interview​ mit FINMA-Chef Raaflaub.