Personen im Gesundheitswesen

Immerhin: Zugang zu Arbeitskräften aus Drittstaaten gesichert

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Zahl der Drittstaatenkontingente für 2024 nicht reduziert wird. Das Glas ist damit halb voll. Immerhin wird der Arbeitskräftemangel durch eine Kürzung der Kontingente für Arbeitskräfte aus Staaten ausserhalb der EU-/EFTA-Länder nicht weiter verschärft. Doch aufgrund der in ganz Europa stark angestiegenen Nachfrage nach Arbeitskräften hätten die Kontingente für 2024 eigentlich erhöht werden müssen.

Eines der zentralen Hemmnisse für die Schweizer Wirtschaft stellt der Arbeitskräftemangel dar. Dieser wird sich in den kommenden Jahren kaum abbauen, sorgt doch die demographische Entwicklung zu einem Rückgang der einheimischen Erwerbsbevölkerung. Die Zuwanderung, insbesondere aus den EU-EFTA-Staaten, lindert diesen Arbeitskräftemangel zwar zumindest teilweise. Doch auch in unseren Nachbarländern macht sich ein solcher Mangel immer stärker bemerkbar. Es wird entsprechend immer schwieriger, geeignetes Personal aus den europäischen Staaten zu finden.

Für viele Jobprofile mit einer hohen Spezialisierung finden sich in Europa kaum geeignete Bewerbungen. Gerade für wertschöpfungsintensive Unternehmen ist es entscheidend, dass sie auch Zugang zu hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten haben. Ohne die Möglichkeit, weltweit Spezialistinnen und Spezialisten zu rekrutieren, würde die Innovationsfähigkeit der Unternehmen massiv zurückgehen. Ausreichend hohe Kontingente für Personen aus Drittstaaten sind daher massgeblich für die Wertschöpfung und damit den Wohlstand der Schweiz.

Das Mengengerüst für Kontingente, welche für die Einwanderung aus Staaten ausserhalb der EU-/EFTA-Länder in den Schweizer Arbeitsmarkt reserviert ist, ist klein. Insgesamt war 2023 eine maximal mögliche Einwanderung in der Höhe von 12'000 Arbeitskräften aus so genannten Drittstaaten möglich. Darin inkludiert ist auch ein Kontingent in der Höhe von 3’500, das für Personen aus Grossbritannien separat gilt.

Kontingentserhöhung würde Sicherheit schaffen

Zwar werden die Drittstaatenkontingente 2023 aller Voraussicht nach nicht vollständig ausgenutzt. Doch dies ist kein Argument, die Kontingente zu belassen oder gar zu reduzieren. Denn wenn die Kontingente voll ausgenutzt werden, müssten Unternehmen befürchten, dass ihnen eine Bewilligung verweigert wird, wenn sie kurzfristig auf die Anstellung einer Spezialistin oder eines Spezialisten angewiesen sind. Diese Unsicherheit würde auch die Stellenbewerberinnen und -bewerber erfassen und würde dazu führen, dass sich gerade die Besten nicht für eine Stelle in der Schweiz bewerben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat denn auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Festlegung der VZAE-Höchstzahlen 2024 bereits am 6. Juli 2023 eine Kontingentserhöhung beantragt.

Das Glas ist daher nur halb voll: Immerhin hat der Bundesrat die Kontingente nicht gesenkt, aber leider auch nicht erhöht.