Glasfaserausbau: WEKO läutet neue Runde ein

Der materielle Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO), bei der Glasfaserbau-Kooperation in Fribourg die Fusionskontrolle nicht anzuwenden, ist juristisch nachvollziehbar. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen (Swisscom und Group E) entfaltet nämlich keine eigenständige Geschäftstätigkeit. Die WEKO behandelt diese Form der Zusammenarbeit gleich wie alle anderen Baupartnerschaften. Mit dem gefällten Entscheid ist aber auch klar, dass sie den Druck auf Glasfaserbaupartner in allen Regionen aufrechterhalten wird.
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Die WEKO zeigt auf, dass in den Verträgen zwischen den beiden Partnern wettbewerbsrechtliche Probleme bestehen. Diese Punkte werden aus Sicht der Investoren als entscheidend beurteilt. Alle betroffenen Städte und Gemeinden hängen also bildlich gesprochen zusammen mit der Swisscom in der Luft. Sind die Kooperationen, die sie eingegangen sind, in der beabsichtigten Form wettbewerbsrechtlich überhaupt zulässig? Welche Risiken gehen die Vertragspartner im schlimmsten Fall ein? Solche Unsicherheiten erhöhen nicht nur den Preis der Kooperation, sondern können im schlimmsten Fall den Bau der modernen Glasfasernetze noch lange bremsen oder gar verhindern.

Dann wiederum hätte der WEKO-Entscheid negative volkswirtschaftliche Konsequenzen: Die Schweiz ist eines jener wenigen Länder, die den Aufbau moderner Glasfasernetze im Bereich des Hausanschlusses ohne staatliche Mittel bewerkstelligen wollen. Dieses aussergewöhnliche Vorgehen ist hoch zu gewichten; insbesondere in Deutschland beneidet man uns darum. Die WEKO ist nun aufgefordert, zügig weitere Abklärungen zu machen und rechtliche Klarheit zu schaffen. Eine Frist von maximal einem halben Jahr sollte das Ziel sein.