Finanzpolitische Herausforderungen bleiben bestehen

Der gute Rechnungsabschluss des Bundeshaushalts für das Jahr 2010 ändert nichts an den finanzpolitischen Herausforderungen, mit denen der Bund in den kommenden Jahren konfrontiert ist. Der bewährte Kurs einer zurückhaltenden Finanzpolitik ist deshalb fortzuführen. Zudem gilt es, die Massnahmen der Aufgabenüberprüfung konsequent umzusetzen. Darüber hinaus müssen zusätzliche Handlungsspielräume zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Steuerstandorts Schweiz geschaffen werden.
​Die auf der Schuldenbremse basierende zurückhaltende Finanzpolitik des Bundes bewährt sich weiterhin. So schliesst die Staatsrechnung 2010 mit einem erfreulichen Überschuss ab. Gemäss der aktuellsten Ausgabe der im Jahresrhythmus durch das Meinungsforschungsinstitut gfs.bern im Auftrag von economiesuisse durchgeführten, repräsentativen „Finanzmonitor“-Umfrage sprechen sich die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in solchen Situationen für eine Verwendung der Überschüsse zum Schuldenabbau sowie für Steuersenkungen aus (Finanzmonitor 2010). Ein Schleifenlassen der Zügel in der Finanzpolitik aufgrund der momentan guten Situation würde damit letztlich dem Willen der Stimmbevölkerung zuwiderlaufen.

 

Trotz des erfreulichen Schuldenabbaus der letzten Jahre belasten die Schuldzinsen den Bund heute mit jährlich fast 3 Milliarden Franken. Dass dies im internationalen Vergleich zwar verhältnismässig wenig ist, ändert nichts daran, dass auch diese Schuldzinsen Investitionen verdrängen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass im Rückblick der letzten 20 Jahre bei Berücksichtigung sämtlicher Zwangsabgaben die Schweiz im internationalen Vergleich eine der höchsten Wachstumsraten bei der Fiskalquote aufweist. Der entsprechende Trend hält mit der auf Anfang 2011 in Kraft getretenen Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung sowie mit der gleichzeitigen Erhöhung der Beitragssätze für die Erwerbsersatzordnung und die Arbeitslosenversicherung inklusive Solidaritätsprozent weiter an. Vor dem Hintergrund der unverändert hohen finanziellen Herausforderungen der Zukunft, insbesondere bei den Sozialwerken, sind die nötigen strukturellen Reformen deshalb unverzüglich einzuleiten und konsequent umzusetzen. Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Rechtfertigung für ein Hinausschieben der Umsetzung der Aufgabenüberprüfung (AÜP).

Angesichts der internationalen Herausforderungen muss schliesslich bald die Attraktivität des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts gestärkt werden. Dies ist für den Erhalt von Wohlstand und Arbeitsplätzen in der Schweiz unbedingt nötig. Für die entsprechenden Reformen muss ein genügender finanzieller Handlungsspielraum geschaffen werden.