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Eine Schwächung der Kantone schwächt die Schweiz

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hält an ihrem Entscheid zur OECD-Mindeststeuer fest. Sie befürwortet zwar die Höherbesteuerung der Grossunternehmen, weil sonst Steuergelder ins Ausland verschenkt werden. Sie will jedoch wichtigen Standortkantonen die damit verbundenen Einnahmen grösstenteils entziehen. Warum das letztlich auch die Finanzen des Bundes gefährdet, lesen Sie hier.

Die OECD verlangt, dass grosse, internationale Unternehmen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Es liegt im Interesse unseres Landes, die Mindestbesteuerung mit einer Ergänzungssteuer sicherzustellen. Sonst gehen Steuereinnahmen an andere Länder verloren. Dies zu vermeiden, ist unbestritten.

Erheben müssen diese Ergänzungssteuer die Kantone. Schweizweit wichtige Wirtschaftskantone verlieren damit an Attraktivität. Gemäss Ständerat sollen die Kantone die Einnahmen deshalb zu 75 Prozent behalten können; sie brauchen diese Mittel, um die Schweiz attraktiv zu halten. Eine knappe Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrates sieht dies anders. 50 Prozent der Mittel sollen an den Bund gehen und zusätzlich soll der Kantonsanteil durch eine willkürliche Obergrenze von 400 Franken pro Kopf begrenzt werden. Begründet wird dies mit den negativen Aussichten der Bundesfinanzen, doch das ist kurzsichtig gedacht.

Entscheid schadet Standort und Bundesfinanzen

2010 brachte die Gewinnsteuer dem Bund 8 Milliarden Franken ein, 2020 waren es bereits 12 Milliarden. Das vergangene Ausgabenwachstum beim Bund wurde massgeblich durch die Unternehmen finanziert. Gemäss Finanzplan des Bundes soll das so weitergehen. Nächstes Jahr sind 14 Milliarden budgetiert, 2026 bereits 15 Milliarden. Dieses Wachstum setzt einen starken Standort voraus mit handlungsfähigen Kantonen, andernfalls dürfte sich die Prognose als illusorisch erweisen.

Der Entscheid der Wirtschaftskommission geht nun jedoch genau in die Gegenrichtung: Wichtigen Standortkantonen würden insgesamt 80 bis 90 Prozent der Mindeststeuereinnahmen entzogen. Massnahmen zum Erhalt der Standortattraktivität werden damit stark erschwert und die unternehmerische Substanz aufs Spiel gesetzt. Das wird den Bundeshaushalt über die Zeit belasten. Kurzfristig fliessen im besten Fall zwar einige hundert Millionen mehr in die Bundeskasse (zulasten der Kantone), mittelfristig aber ist das bereits eingeplante Milliardenwachstum gefährdet.

Staatspolitisch fragwürdige Schwächung des Finanzausgleichs

Die Lösung von Bundesrat und Ständerat ist derweil ausgewogen. Auch die kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren haben ihre Unterstützung nochmals deutlich gemacht. Kantone, die ihre Unternehmen stärker belasten müssen, können so Mittel für ihre Standorte einsetzen. Derweil sorgt der nationale Finanzausgleich (NFA) für eine politisch austarierte, faire Verteilung unter den Kantonen. Insbesondere auch schwächere Kantone profitieren via NFA, wenn die Kantone einen hohen Einnahmenanteil behalten können.

Die Nationalratskommission schafft stattdessen eine neuartige und ineffiziente Umverteilung basierend auf einer willkürlichen Obergrenze. Die Kantone müssen dem Bund einen höheren Anteil abtreten und die Umverteilung über den NFA wird geschwächt. Das bringt weder dem Bund noch den Kantonen Vorteile. Im Gegenteil: Die massive Schwächung bedeutender Standortkantone wirkt sich für den Bund wie auch alle NFA-Nehmerkantone schädlich aus.