Hand fügt Brief in Urne, Flagge im Hintergrund

economiesuisse lehnt revidiertes Filmgesetz und Massentierhaltungsinitiative ab

Der Vorstand von economiesuisse hat diese Woche die Abstimmungsparolen zu zwei nationalen Vorlagen gefasst. Dem Subventionszwang, den die sogenannte «Lex Netflix» Streaming-Anbietern zugunsten des Schweizer Filmschaffens aufbürden will, erteilt der Wirtschaftsdachverband aus ordnungspolitischen Überlegungen eine klare Absage. Abgelehnt wird auch die Massentierhaltungsinitiative. Diese ist mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und würde Landwirtschaft und Konsumierende mit hohen Kosten belasten.

Am 15. Mai stimmt die Schweiz über das revidierte Filmgesetz (FiG) ab. Es sieht vor, dass internationale Streamingdienste wie Netflix oder Disney+, aber auch Schweizer Unternehmen mit entsprechenden Onlineangeboten künftig mindestens vier Prozent ihrer im Inland erzielten Bruttoeinnahmen in einheimische Filmproduktionen investieren müssen. Alternativ sollen sie mit einer Ersatzabgabe belastet werden. Aus Sicht von economiesuisse ist es ein falsches Signal, wenn der Wettbewerb durch die Zwangssubventionierung bestimmter Angebote ausgehebelt wird. Einerseits dürften die Kosten direkt auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt werden. Andererseits entsteht so ein gefährliches Präjudiz für eine weitergehende ungeeignete Regulierung und Umverteilung im digitalen Raum.

Die Initiative gegen Massentierhaltung wird im Herbst dieses Jahres an die Urnen kommen. Auch zu dieser Vorlage empfiehlt economiesuisse ein Nein. Dass in der Tierhaltung das Tierwohl stets berücksichtigt werden muss, ist bereits heute gesetzlich verankert. Die Festlegung von Höchstzahlen für die einzelnen Betriebe bringt nicht per se einen Zusatznutzen, zumal die Schweiz im internationalen Vergleich bereits heute niedrige Betriebsgrössen aufweist. Weil die Initiative darüber hinaus Exportbeschränkungen für tierische Produkte verlangt, führt sie zu Verstössen gegen internationale Verpflichtungen der Schweiz. Zur Durchsetzung wären aufwendige Kontrollen nötig. Doch nicht nur beim Staat, sondern auch bei den Landwirtschaftsbetrieben und den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten würde die Initiative zu spürbaren Mehrkosten führen.