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Faktenblatt zur individuellen Prämienverbilligung

Neben dem Finanzausgleich ist eine klare Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Kantonen eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Föderalismus. Gemäss dem föderalen Grundprinzip der «Subsidiarität» übernimmt der Bund nur diejenigen Aufgaben, die «die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen» (BV Art. 43a). Gleichzeitig ist aus Sicht der effizienten Aufgabenerfüllung ein weiteres föderales Prinzip relevant: die «fiskalische Äquivalenz». Demzufolge soll sich der Kreis der Nutzniesser mit dem Kreis der Kosten- und Entscheidungsträger decken.